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Hobby - Recording und Einnahmen

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Matthaei
Matthaei
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Hallo Ihr,

eine Frage, die mich zur Zeit beschäftigt:

Gesetz des Falles eine bereits volljährige Person möchte rein Hobbymäßig, mal hier mal da, für Bekannte, Freunde ein paar Songs (Demos) aufnehmen, mischen und mastern.

Das ist ja meistens mit viel Arbeit und Equipment was benutzt wird verbunden.

Dürfte diese Person dafür eigentlich Geld erhalten, sozusagen als Taschengeld/Aufwandsentschädigung?

Also zumindest so, dass es rechtlich einwandfrei ist?
und wenn ja: wie hoch ist denn dann die maximale Einnahmegrenze?

Wäre nett, wenn da jemand ne Antwort hätte.

Gruß
Matthaei
 
Eigenschaft
 
Schau mal hier:
http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/-Nebenverdienst/1573979/1573979/


Die "410,-€ Regel" mal genauer betrachten!

Grundsätzlich und im allegemeinen ist nach meiner Meinung anzumerken:
Wer weniger als 13.805 Euro im Jahr (Verheiratete 27.610 Euro ) verdient und weniger als 410 Euro aus Nebeneinkünften erzielt hat, muss insgesamt keine Einkommensteuererklärung abgeben.

Eine Pflicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung besteht nach den gesetzlichen Vorgaben jedoch in folgenden Fällen:

  • Die Summe aller steuerpflichtigen "Nebeneinkünfte" im Kalenderjahr beträgt mehr als 410 Euro, wobei dabei auch Mieteinnahmen und Kapitalerträge zählen
  • Im Kalenderjahr hat der Steuerzahler Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- und Krankengeld von mindestens 410 Euro bekommen.
  • Der Steuerzahler hatte neben seiner eigentlichen Arbeit auch diverse Nebenjobs.
  • Bei Verheirateten haben beide Geld verdient und auf ihrer Steuerkarte die Steuerklasse V oder VI vermerkt.
  • Bei der so genannten geringfügigen Beschäftigung, auch "325-Euro-Job" genannt, hat trotz anderer Einkünfte eine Freistellungsbescheinigung vorgelegen.
  • Der Steuerzahler hat Abfindungen oder sonstige Lohnleistungen für mehrere Jahre erhalten, die einer speziellen Besteuerungsmethodik, etwa dem Progressionsvorbehalt, unterliegen.
  • Verheiratete beantragen im Jahr der Eheschließung eine getrennte Veranlagung zur Einkommensteuer.

Freiberufler, Gewerbetreibende, Kinder und Renter, die keinen eigenen Arbeitslohn, aber höhere Einkünfte als 7.664 Euro (Ehepaare: 15.328 Euro) hatten, müssen ebenfalls eine Steuererklärung abgeben.

Grundsätzlich muss man auch zwischen einer Einkommessteuerpflicht, Umsatzsteuerpflicht und der Anmeldung einens Gewerbes differenzieren. Das sind drei ganz unterschiedliche Bereiche.



Topo :cool:
 

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