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Hörbeispiele auf Websites klassischer Musiker?

  • Ersteller rottert
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rottert
Guest
Hallo,

ich habe gerade das Tutorial für Bandwebsites mit Hörbeispielen gelesen und frage mich jetzt, wie das denn für klassische Musiker aussieht:

Angenommen, ein Pianist möchte auf seine Website mit der er sich im Internet präsentiert Hörbeispiele stellen von Stücken, die er selbst eingespielt hat. Sagen wir, es handelt sich z.B. um folgende Stücke. Ein Präludium aus dem Wohltemperierten Klavier von J.S.Bach, eine Arabeske von Claude Debussy, eine Sonate von Igor Stravinsky und ein Klavierstück von Wolfgang Rihm.

Das Stück von Rihm wird wohl bei der GEMA angemeldet sein, nehme ich an. Aber was ist mit den älteren Stücken? Werden die auch von der GEMA vertreten?

Ich habe mal gehört, dass irgendwelche Rechte (welche?) x Jahre nach dem Tod des Komponisten verfallen. Gibt es so eine Regelung, oder ist das nur ein Gerücht?

Müsste der Pianist sich, von der GEMA abgesehen, noch um weitere Rechte kümmern?

Und, nur aus Interesse: Hat die GEMA die weltweiten Rechte und juristische Handhabe um diese einzufordern?

Viele Grüsse

rottert
 
Eigenschaft
 
die regelung mit den verfallen gibtt es.. ich glaub es waren 100 jahre?!
weiß ich ehrlich gesagt nicht mehr..
 
ambee hat die Gesetzesstelle ja gennant. Und um es nochmal konkreter zu sagen:
Wenn jemand ein Stück komponiert, dann hat er alle Rechte daran, sein Leben lang, und in Deutschland kann man das Urheberrecht auch gar ganz nicht abgeben, auch nicht an die GEMA. Selbst wenn der Komponist stirbt, so werden die Werke auch nicht gleich zum Gemeingut, stattdessen gehen die Rechte an Erben. Aber eben 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten verlieren auch die Erben die Rechte daran und das Stück wird zum freien Allgemeingut (ich persönlich übrigens finde die 70 Jahre eine recht lange Zeit bzw. sehe so spontan eigentlich gar keinen Grund, warum nach dem Tod des Komponisten da überhaupt jemand die Urheberrechte übertragen bekommen soll, aber das ist ein anderes Thema...)

Die GEMA ist nun lediglich ein Verein, den es aus eher praktischen Gründen gibt. Theoretisch müsste z.B. ein DJ von jedem Lied, welches er spielt, den Rechteinhaber fragen bzw. jeden einzelnen getrennt da Geld dafür geben, dass er seinen Song öffentlich spielt. Das ist aber ja in der Praxis überhaupt nicht machbar. Daher gibt es eben Verwertungsgesellschaften wie die GEMA, bei der Komponisten eben Mitglied werden und ihre Werke anmelden können (es wird übrigens kein Komponist gewzungen, der GEMA beizutreten, man kann sich auch selber irgendwie darum kümmern; machen ja einige welche GEMA-freie Musik verkaufen z.B. für Filmvertonung). Und die Verwertung läuft dann eben über die GEMA, wenn man also ein Musikstück öffentlich spielen will (oder eben aufnehmen und ins Internet stellen), dann zahlt man dafür etwas an die GEMA, und die zahlt den Komponisten aus.
 

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