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Hörbeispiele mal ganz anders?

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kamensky
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Gedanke 1: ich stelle Hörbeispiele (bei mir Jazzstandards dutzende) auf meine Internetseite und stelle diese nur bestimmten Leuten zugänglich.
- Damit ist gemeint mann muß einen Code besitzen (mit Joomla gehts) um das Lied streamen zu lassen (Downloadbar ist es nicht). Diesen Code kann ich z.B. auf meine Visitenkarten schreiben lassen, oder auf der Internseite kann ich darauf hinweißen das sie bei interesse den Code bei mir erfragen können um sich das Lied streamen zu lassen.
Somit ist das Lied nicht Weltweit abrufbar und nur explizit meinen interessenten zugeschnitten. Irgendwo habe ich gelesen das die Gema davon ausgeht das eine Internetseite Weltweit abrufbar ist und darauf beruhen die Gebühren. In diesem Falle nicht. Was haltet ihr von den Wirren gedanken? Ich habe noch einen.

Gedanke 2: Das selbe nur jetzt noch anders um sich die Hörbeispiele anhören zu können.
Auf der interseite muß sich jeder der interesiert ist meine Hörproben anzuloosen (anhören) im feld seine email adresse hinterlegen und abschicken anschließend kriegt er einen link in der mail sich das lied anzuhören (Der Link ist so gestaltet das es nicht möglich ist den zu erraten) In dieser mail könnte noch ein text stehen .. [nur weiß nicht welcher könnte aber so aussehen als hätte ich den gerade geschrieben und unterschrieben]

Mein Dritter wirrer Gedanke ist: Meine alte slowaksiche Staatsbürgerschaft anzunehmen und aus Deutschland auszuwandern wegen irgendwelchen komischen Behörden...Bürokratismus.

Seid gegrüßt Kamensky
 
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Keine Ahnung wie das mit den GEMA-Rechten aussieht...aber von der Benutzerfreundlichkeit schränkst du deine potentiellen Fans sehr stark ein. Ich würde mir die Zeit nicht nehmen, erst auf einen Bestätigungslink zu warten, es sei denn, ich kenne die Musik bereits und will sie unbedingt haben. In diesem Fall, ist der Werbezweck aber auch sinnlos, weil ich die Musik ja schon vorher gut fand und auch eine CD kaufen würde (wieder problematisch wegen Cover...aber grundsätzlich halt).

Und wenn sich nur Leute, die von dir persönlich 'ne Karte bekommen haben, deine songs anhören, bringt dir das auch nicht sooo viel, oder? Bei einer Coverversio geht's ja meistens darum Werbung zu machen. Wenn du den Track verkaufen willst, musst du ja ohnehin bezahlen. Aus diesem Grund sehe ich bei Gema-pflichtiger Musik immer ein gewisses Problem was das Angebot im Internet angeht (egal wie man das jetzt rechtlich regeln kann). Es wird immer komplizierter oder teurer als mit Musik, deren Rechte man besitzt.
 
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Danke für das Kompliment "Spiel doch lieber eigene Lieder mit allen Vorteilen bis du es dir leisten kannst die GEMA zu bezahlen für fremde songs."

Ich habe nicht gefragt das ich der GEma beitreten will. Spare deine persönlichen komentare das nächste mal deiner Freundin auf:)
 
Zuletzt bearbeitet:
man kann auch schlecht fragen, dass man der gema beitreten willst...
 
Tut mir leid, wie ich mich ausgedrückt hab. Das war ungünstig gesagt...ich wollte dich auf gar keinen Fall damit verletzen. Ich hab absolut nichts gegen Cover Versionen. Ich wollte dich lediglich auf die Problematik aufmerksam machen, die du so oder so haben wirst mit Gema-Musik. Ich wollte dich auch nicht angreifen mit "fremde songs", ich meinte wirklich nur, dass es halt immer schwierig ist mit Gema-pflichtiger Musik im Internet Werbung zu machen und es eben mit eigenen leichter ist. Wirklich absolut nichts gegen deine Person als Künstler!


P.S: Um nochmal einen konstruktiveren Versuch zu unternehmen: Unter "dutzenden Standards" muss doch eigentlich auch etwas zu finden sein, dass nicht mehr der Gema unterliegt, oder? Also an diesem Punkt muss ich nochmal nachfragen, mit welcher Absicht du solche Jazzstücke coverst. Geht es darum deine Fähigkeiten als Künstler zu zeigen und damit Werbung für eigene Projekte zu machen oder willst du die Stücke als eigene Version veröffentlichen und auch anbieten? Bei letzterem bleibt dir ja nur übrig sie irgendwann bei der Gema zu melden, damit du sie auch verkaufen darfst.
 
Ein ähnliches Thema hatten wir vor ca. 2 Jahren schonmal (damals ging es um Demo-Aufnahmen). Die interessanten Antworten findet man, wenn man hier klickt.

Viele Grüße,
McCoy
 
Auf mittlere Sicht wirst Du GEMA und ihre "Schwestern" anderswo nicht mehr umgehen können. Bei YouTube & co wird ja mittlerweile auch fleißig zensiert, gelöscht oder geworben, wenn geschütztes Material verwendet wird. Da ist irgendwann das Ende der Fahnenstange erreicht, was man so "an den Regeln vorbei" machen kann.

Meiner Meinung nach muss man also damit rechnen, für seine Covers entweder brav zu zahlen ODER irgendwann verknackt zu werden. Also: lieber ein GEMA-freies Stück finden (noch besser: "er"finden), das vielleicht nicht von Beginn an so "toll" und "wiedererkennbar" ist als ein bekannter Standard, mit dem man aber nach viel Nachdenken und Probieren seine eigene Note finden kann.
 
Im Mittelpunkt, ob eine Vergütungspflicht an die GEMA besteht, ist immer die Frage nach der Öffentlichkeit einer Musiknutzung (und natürlich ob es sich um ein GEMA-pflichtiges Werk handelt). Eine Öffentlichkeit kann verneint werden, wenn Diejenigen, denen das Werk wahrnehmbar gemacht wird wechsekseitig eng persönlich miteinander verbunden sind. Damit kannst Du Dir die Frage zu Deinen ersten beiden Gedanken im Grunde bereits selbst beantworten. Du wirst ganz sicher nicht erreichen können, dass die Personen, denen Du die Zuganscodes übermittelst, untereinander derart persönlich enge Beziehungen pflegen, dass sie am jeweiligen persönlichen Lebensablauf des anderen teilnehmen. Dies ist aber Bedingung, um die Öffentlichkeit auszuschließen. Somit wird auf diese oder ähnliche Weisen die öffentliche Zugänglichmachung (§19a UrhG) keinesfalls widerlegt bzw. umgangen.

Da die Verwertungsgesellschaften in aller Welt diese Dinge doch sehr ähnlich beurteilen und die Urheberrechtsgesetzgebungen diesbezüglich ebenfalls ähnlich sind, wird Dir auch Deine dritte Variante in der Slowakei damit nicht sehr viel weiter helfen. Höchstens, dass Du aufgrund möglicher weniger intensiver Nachforschungen der dort ansässigen Verwertungsgesellschaft vielleicht nicht oder nicht so schnell damit "auffällst".

@DerZauberer: Die Idee der "Er-"Findung ist sicherlich die am Besten geeignetste, sehe ich genauso wie Du! Jedoch - um die Aussage im ersten Absatz Deines Posts etwas zu konkretisieren: Die GEMA selbst zensiert oder löscht gar nichts. Im Gegenteil hat sie, wie ich aus sicherer Quelle weiss, youtube bei den Verhandlungen sogar angeboten, sämtliches geschütztes Material online belassen zu können, bis eine einvernehmliche Lösung zur Lizenzierung, die es m.W. immer noch nicht gibt, gefunden wurde. In den youtube Mitteilungen wurde das oft etwas anders dargestellt...

Grüße
Marc
 
Da die Verwertungsgesellschaften in aller Welt diese Dinge doch sehr ähnlich beurteilen und die Urheberrechtsgesetzgebungen diesbezüglich ebenfalls ähnlich sind, wird Dir auch Deine dritte Variante in der Slowakei damit nicht sehr viel weiter helfen. Höchstens, dass Du aufgrund möglicher weniger intensiver Nachforschungen der dort ansässigen Verwertungsgesellschaft vielleicht nicht oder nicht so schnell damit "auffällst"
vielleicht funktioniert vietnam, die haben ja bekanntlich keine verwertungsgesellschaft :D
 

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