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Indizierte Songs covern

dic
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Angenommen, eine Band möchte live einen Song in die Setlist aufnehmen, der auf dem Index steht ("gewaltverherrlichend"), was für Konsequenzen kann das haben? Verboten oder nicht? Wer würde darüber wachen? Sind indizierte Songs auch bei der GEMA eingetragen?

Wenn eine Band eine Demo aufnimmt, und einen indizierten Song als Bonustrack covern will, ist die Aufnahme automatisch ebenfalls indiziert?

Danke für die Gedanken,
JoeC
 
Eigenschaft
 
IANAL, aber das Jugendschutzgesetz spricht von Träger- und Telemedien. Ein Konzert ist weder noch, also dürfte es da nicht zutreffen (es sei denn man kommt durch die Hintertür und behauptet, da würde Werbung für das indizierte Medium gemacht). Bei einem Cover sieht es anders aus, da Medien, die bereits indizierten Medien im wesentlichen inhaltsgleich sind, automatisch auch indiziert sind.

just some thoughts
 
welchen song möchte die band denn in die setlist aufnehmen?
Marco
 
Angenommen, es würde sich um einen Song aus den ersten 3 Alben von Cannibal Corpse handeln (deren Songs die Band unter Androhung von Einreiseverbot nicht in Deutschland spielen dürfen), was wäre dann?

Sind die Alben "nur" indiziert, oder werden sie anders gehandhabt?
 
Soweit ich weiss haben aber CC auch schon Songs der ersten 3 Alben hier gespielt nur das sie diese ohne Ansage gespielt haben.
 
Es gibt AFAIK auch Sachen, die so extrem sind, dass sie unters Strafrecht fallen. Das ist dann nicht nur einfach jugendgefährdend sondern gleich ganz verboten. Keine Ahnung, ob das CC betrifft.
 
CC haben tatsächlich mal lieder der ersten 3 alben gespielt, ohne titel anzusagen. das kam aber raus, unter anderem auch weil sies in nem review zugegeben haben (haben die sache nicht ernst genug genommen) und sie mussten ne relativ hohe strafe zahlen. glaube war 5 stellig.
die alben sind soweit ich weis nicht nur indiziert, sondern beschlagnamt. wenn eine platte indiziert ist, dann darf die band live nur noch lieder davon spielen, wenn dafür gesorgt ist, das nur 18jährige beim konzert anwesend sind, ich denke für covers gilt das gleiche.
eine beschlagnahmung ist allerdings härter als eine indizierung.
ich würd mich mal bei der polizei informieren wies da rechtlich aussieht. glaube die platten wurden ja hauptsächlich wegen den coverartworks beschlagnahmt, vielleicht dürftet ihr dann was davon covern, vielleicht auch nicht, weils als "werbung" durchgehen würde, was bei indizierten medien ja schon nicht erlaubt ist.
 
Also wenn man da mal rein logisch rangeht muss man sagen das ihr den indizierten Song nicht covern duerft. Weder um ihn auf CD zu bringen noch um live zu Spielen. Der Song ist auf dem Index was heisst verboten egal wer und was den traellert. Was z.B. die Aerzte gemacht habe ist Geschisterliebe nur instrumental zu spielen und das Publikun hat den Text gesungen. Lustigerweise muss das wohl in Ordnung sein da sie das sogar damals auf Schallplatte rausgebracht haben aber ich denke da wandelt man auf einem sehr duennen Seil mit solchen Sachen.

Ich bin mir natuerlich auch nicht 100% sicher aber was fuer einen Sinn wuerde eine Indizierung machen wenn der Song ( Geht ja sowieso nur um den Text des Songs ) von jeder andern Band gespielt werden darf nur von den Komponisten nicht ? Eigentlich ganz logisch finde ich.
 
Wenn man nur volljährigen Personen den Zutritt zu dem Konzert gewährt, ist es kein Problem indizierte Songs zu spielen.
 
ANTIKA schrieb:
Wenn man nur volljährigen Personen den Zutritt zu dem Konzert gewährt, ist es kein Problem indizierte Songs zu spielen.

Joo kommt natuerlich drauf an ob der Song nur den 'Ab 18'-Stempel bekommen hat oder eben ganz aus dem Verkehr gezogen wurde.
 
Indizierte Sachen sind nur für Leute unter 18 tabu.
Dier verschärfte Version ist ein Verbot, welches das Medium ganz aus dem Verkehr zieht.
 
Ihr macht Euch strafbar und zwar mindestens wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses, eigentlich aber wegen der öffentlichen Aufführung eines sich auf dem Index befindlichen Stückes. Das kommt allerdings nur raus, wenn sich jemand bei der Polizei beschwert und man ausreichend Beweise vorlegen kann (Video, Ton etc.).

CC haben sich doch damals in Vile(?) umgetauft und Ihre verbotenen Mucke trotzdem gespielt, wenn ich nicht irre.
 

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