Klavier unterrichten aufgeben

Da stehen trotzdem ziemlich seltsame Sachen drin, z.B. §1.5. oder §7. Man muss doch nicht jedes Fitzele vertraglich regulieren, man kann ja im Falle eines Falles auch miteinander reden.

[Ironie]
§34.b.Abs.3,5. Der Unterricht kann nur erteilt werden, wenn der Schüler morgens nicht mit dem linken Fuss zuerst aufgestanden ist. Auf Antrag kann die pedale Aufstehreihenfolge bei Linkshändern invertiert werden.
[/Ironie] :gruebel: :nix:

Meiner Meinung nach muss so ein Vertrag inkl. persönlicher Daten auf zwei Seiten passen.

Viele Grüße,
McCoy
 
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Der "Ernstfall" ist doch Zahlungsverweigerung, bei der die Bereitschaft zum "miteinander reden" zumindest einseitig nicht mehr besteht. De facto sieht es ohne (also implizit mündlich) oder mit laienhaft formulierten Verträgen vor Gericht eher schlecht aus, wenn man sich auf Bedingungen oder Fristen beruft.
Ein Anwalt der Gegenseite wird z.B. bei gleichen Vertragsklauseln für mehrere Schüler "AGB" anführen und schlecht formulierte Verträge damit aushebeln - in so einem Fall wird nach BGB entschieden.

Gute formulierte Verträg sind nun einmal dazu da, klare Verhältnisse zu schaffen, die wesentliche Interessen genauer beschreiben und regeln als es die allgemeinen Formulierungen des BGB tun. Nicht zutreffende Klauseln finden naturgemäß keine Anwendung.
Es gibt bekanntlich keine Pflicht zur Schließung von gut formulierten, schriftlichen Unterichtsverträgen, aber besser wäre es.

Und im Ernstfall liest sich keiner durch, was da steht bzw. erinnert sich nach Jahren daran.
Man braucht sich eigentlich nur an die vernünftige Angewohnheit erinnern, schriftliche Unterichtsverträge zu schließen, nachdem es um die wirtschaftlichen Grundlagen der eigenen Existenz geht.
Da genügt "im Ernstfall" der Griff zum Aktenordner, in dem die Ablage erfolgt ist.
Bei einer Rechtsberatung wird die erste Frage genau die nach solchen Verträgen sein. Wenn man keinen Vetrag mit absehbar gültigen Formulierungen vorlegen kann, dann sieht es sofort schlecht aus um's Geld.

Gruß Claus
 
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Trotzdem muss ich in einem Unterrichtsvertrag nicht regeln, welche Stücke der Schüler bei externen Auftritten spielen darf, oder was passiert, wenn die Strassenbahner streiken.

§ 7 Auftritt in der Öffentlichkeit: SchülerIn soll an öffentlichen Aufführungen Dritter, die das Unterrichtsfach betreffen, nur nach vorheriger Zustimmungder Lehrkraft teilnehmen. Diese darf die Zustimmung nur aus wichtigem Grund verweigern (z. B. SchülerIn überschätzt sich bei der Auswahl des Musikstücks).

§1.5. Wenn Präsenzunterricht unmöglich oder unzumutbar erschwert ist (z. B. in Folge von Brandschäden, Überschwemmungen,Stromausfällen, Pandemien, Epidemien, Einstellung des Betriebs von Bahn, Bus, Straßenbahn wegen Streiks), findet der Unterricht Online am vereinbarten Tag zur vereinbarten Uhrzeit statt. Es besteht Einigkeit über die Verwendung des Videokonferenzdienstes (Tool): □ GoToMeeting □ Whereby.com □ Zoom □ sonstiges____________________________________

Sorry, das verstehe ich nicht. Da reicht ein Anruf und Absprache.

Viele Grüße,
McCoy
 
Zuletzt bearbeitet:
Gute formulierte Verträg sind nun einmal dazu da, klare Verhältnisse zu schaffen, die wesentliche Interessen genauer beschreiben und regeln als es die allgemeinen Formulierungen des BGB tun. Nicht zutreffende Klauseln finden naturgemäß keine Anwendung.
Es gibt bekanntlich keine Pflicht zur Schließung von gut formulierten, schriftlichen Unterichtsverträgen, aber besser wäre es.

Wenn davon Deine Existenzgrundlage abhängt, sind klar, verständlich und juristisch verbindlich formulierte Verträge (quasi) Pflicht.
Und genau da ist der Haken. Selbst ein studierter Akademiker (z.B. in technischen oder medizinischen Berufen) grübelt über solchen Verträgen nach - hmmm, was bedeutet das jetzt? :unsure:

Deshalb denke ich, sollte man sich auf jeden Fall an
Berufsverbände oder niedergelassene Rechtsanwälte
wenden.
Sowohl für die Lösung der aktuellen Fälle, als auch für die Zukunft abgesichert zu sein.

Gruß, Bjoern
 
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§7 Auftritte halte ich auch für Quatsch.
1.5 ist ggf schon sinnvoll, sonst können Eltern Onlineunterricht verweigern.

Klar kommt einem vieles in Verträgen überflüssig vor. Aber die meisten Paragraphen dürften daher stammen, dass es mal Probleme gab.
Eigentlich sind doch alle Verträge nur für den Fall, dass es Uneinigkeit oder Streit gibt. Und da ist es imo besser, etwas ist klar geregelt.
 
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§1.5. Wenn Präsenzunterricht unmöglich oder unzumutbar erschwert ist (z. B. in Folge von Brandschäden, Überschwemmungen,Stromausfällen, Pandemien, Epidemien, Einstellung des Betriebs von Bahn, Bus, Straßenbahn wegen Streiks), findet der Unterricht Online am vereinbarten Tag zur vereinbarten Uhrzeit statt.
:unsure:

Also ich, steinalt, fahre jede Woche zum Klavierunterricht (20 km hin, Parkplatzsuche ..., 20 km zurück), weil ich für einen Online-Unterricht technisch nicht ausgestattet bin, und dann soll ich "über Nacht" auf Online Unterricht umsteigen (oder ein halbes Jahr zahlen und keinen Unterricht bekommen)?

Dann lieber ohne Vertrag und mit 500 € Vorkasse. :great:
Da gibt es keinen Streit, ich habe die Überweisungsquittung und in meinem Heft wird jede geleistete Stunde von uns beiden signiert.

Gruß, Bjoern
 
1.5 ist ggf schon sinnvoll, sonst können Eltern Onlineunterricht verweigern.
Solange sie zahlen, ist das völlig belanglos. Potentiellen Onlineunterricht kann man auch mündlich besprechen. Problematisch wird es wenn der Schüler mit 39°C Fieber zu Hause im Bett liegt, und die Eltern verlangen Onlineunterricht, weil das ja im Vertrag steht.

Viele Grüße,
McCoy
 
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Trotzdem muss ich in einem Unterrichtsvertrag nicht regeln, welche Stücke der Schüler bei externen Auftritten spielen darf, oder was passiert, wenn die Strassenbahner streiken.

Nein, dass "musst" Du sicher nicht.
Das Muster des Tonkünstlerverbandes bezieht sich hier offensichtlich auf Wechselfälle des Lebens, für die aber keine deiner Erfahrungen oder Befürchtungen als Quelle dienten, sondern solche von Kollegen. Das Muster würde ich insofern durchaus als "praxisnah" ansehen.

Selbstverständlich liegt es beim Anwender, ob und wie umfassend Klauseln in eigene Regelungen übernommen werden.

Gruß Claus
 
Klar, man muss es auch nicht übertreiben, ist ja kein Ehevertrag.
 
Es ist nicht übertrieben, dem Vertrag zu folgen.

Die Verträge in den Musikschulen haben auch irgendwelche Klauseln, die ich jetzt nicht im Kopf habe, aber eine kurzfristig abgesagte Unterrichtsstunde seitens des Lehrers garantiert dem Schüler eine Ersatzstunde. Nicht aber umgekehrt. Eine kurzfristig abgesagte Stunde seitens des Schülers muß von dem Lehrer nicht nachgeholt/ersetzt werden. Wenn er das dennoch macht, ist auch OK, aber er muß nicht.

Den Vertrag mit der Musikschule hatte ich nur diagonal gelesen, weil ich der Stadt vertraue, daß sie ihre Bürger nicht übers Ohr haut (ja, lacht nur), habe einen Dauerauftrag errichtet und hatte meine Ruhe.
Bei einen Vertrag mit Privatpersonen wäre ich da schon vorsichtig und je nach Wichtigkeit des Vertrages würde ich den auch von einem (auf das Fach spezialisierten) Juristen prüfen lassen.

Gruß, Bjoern
 
Ich hatte in über drei Jahrzehnten Unterricht 3x den Fall, daß etwas nicht geklärt werden konnte.

  • Einmal blieb ein Schüler von heute auf morgen dem Unterricht fern und die Eltern zahlten nicht mehr. Ich habe dann ein Mahnverfahren eingeleitet, dann kam das Geld. Es ging aber nicht um viel.
  • Einmal hat ein Schüler mich über ein Jahr lang bedrängt, daß er unbedingt Unterricht bei mir haben wollte. Nach einem Jahr hatte er mich weichgeklopft und bekam einen freien Platz. Ca. ein halbes Jahr später meinte er, (rechtzeitig angekündigt) er müsse zwei Monate lang abwesend sein und stellte (unangekündigt) die Zahlung ein. Ich habe das dann als Kündigung interpretiert und den Platz dann jemand anderem gegeben. Nach den zwei Monaten war er plötzlich wieder da und meinte, ich hätte ihm den Unterrichtsplatz freihalten müssen. Ich fühlte mich daran nicht gebunden, weil er die Zahlung eingestellt hatte. Für unregelmäßigen Unterricht gibt es aber bei mir Einzelstundenzahlung.
  • Ein erwachsener Schüler wollte bei mir Theorie und Klavier lernen. Er war nicht sehr musikalisch, und es war harte Arbeit, aber irgendwie auch erfüllend. Nach einiger Zeit stellte ich fest, daß er unter massivem Verfolgungswahn litt. Er hielt mich als Teil einer Verschwörung, die ihm seit Jahrzehnten das Leben schwer macht und verkündete das in ellenlangen Emails, die er massenhaft an hunderte Empfänger sandte, darunter mehrere Polizeidienststellen, Bundesministerien und das Weiße Haus. :eek: :ugly: :stars::bang: Daraufhin kündigte ich ihm fristlos, und er meinte, daß ich ihm deshalb noch Geld schulde (was er wiederum in den Massenemails verbreitete). Ich habe ihm vorgerechnet, daß umgekehrt er mir wegen der Ferienregelung noch Geld schulde. Er bettelte dann geradezu darum, daß ich ihn anzeige und vor Gericht ziehe, denn er wollte seine ganze Story endlich mal einem offiziellen Richter erzählen. Den Gefallen tat ich ihm nicht, den niedrigen zweistelligen Betrag habe ich nicht eingeklagt und mir - und ihm, denn er ist ja ein armer Kerl - den ganzen Stress erspart.
Ansonsten läuft hier seit über 3 Jahrzehnten alles rund, und bei diesen drei Fällen habe ich auch keine Gerichte bemüht.

Viele Grüße,
McCoy
 
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