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jtsn
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Diese auf Lobbyisten zurückgehende Verschärfung ist allerdings auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt, so daß erfolgreiche (ost)europäische Nachwuchspianisten das ganze nicht zu kümmern braucht, wenn sie gemeinfreie Werke spielen.Natürlich muss man sich die Gesetzestexte durchlesen. Die Zusammenfassung auf Wikipedia trifft's aber schon recht gut. Die Verschärfung speziell für Noten war von wann 1985? Mit der Begründung, dass das Erstellen eines Notendrucks im Vergleich zu einem normalen Druckwerk "ungeheuer aufwändig" und daher in besonderem Maße schutzwürdig ist.
Wir haben uns (also unserem Musikernachwuchs) mit dieser grenzgenialen Idee nur wieder mal selbst ein Bein gestellt. ;-)