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Kollidiert Weitergabe selbst erstellter Transkriptionen mit (Urheber-)Recht ?

  • Ersteller Doc Orange
  • Erstellt am
ja... wir sind uns sicher einig, dass der Grad an Bearbeitung variieren kann. Daher dachte ich immer, dass der eigene Anteil künstlerischen Schaffens bei einer Bearbeitung "irgendwie" einfliessen sollte. Worin auch immer...

Es gibt ja auch Bearbeitungen, die das Original deutlich vergrößern und ganz andere Zielgruppen erschließen könnten. Eine Bearbeitung ist ja auch eine Arbeit. Es gab ja auch immer diesen Mythos, dass Hans Zimmer nur mit 4 oder 8 taktigen Melodien kommt und Orchestratoren das ganze filmreif machen...
 
alle Beispiele profitieren ja finanziell. Nehmen Eintritt, werden Stars durch ihre Bearbeitungen und sammeln Subscriber/Werbepartner, vermarkten über diesen Umweg ihre Band, Sammeln Spenden für ihre Arbeit - Crowdfunding/Patreon.

Ich will jetzt nicht naiv klingen, aber wahrscheinlich, müssten alle 3 Videos gesperrt werden? Oder meint ihr irgendwer der 3 verlinkten zahlt irgendwas? Jetzt will ich doch mal wissen wie es wirklich läuft :D

Gerade das Argument "die Band / der Künstler profitiert, also sollten doch logischerweise alle Kopien legal sein" hat aus meiner Sicht zwei kritische Facetten. Nicht jeder sollte pauschal in die Lage versetzt werden, ein bestimmtes Werk zu monetarisieren oder instrumentalisieren.

Erstens: der Urheber ist Unternehmer und ihm obliegt die Entscheidung, wie er sein geschaffenes Gut auf dem Markt anbietet. Er trifft die Entscheidung über den Preis und den Vertriebskanal. Verkauft ein anderer das Werk, gehen sowohl die Kontrolle über den Preis als auch über den Vertriebskanal auf den neuen Verkäufer über. Dem Künstler entgehen dadurch möglicherweise Gewinne, ohne das er es beeinflussen kann.

Zweitens: das Werk hat möglichweise mehr als nur einen monetären Wert für den Urheber. Der Urheber möchte vielleicht moralische, politische oder andere ideelle Aspekte seines Werkes schützen. Der Urheber muss ja nicht von vornherein sein Werk für Werbung, Pornos, politische Parteien oder Sonstiges ungefragt zur Verfügung stellen. Eventuell sieht sich der Urheber ja dadurch auch in seinem Ansehen geschädigt.
(Zum Beispiel könnte ich vorstellen, dass "die Ärzte" es ungern sehen würden, wenn die "NPD" bei jedem Parteitag ausgewählte Stücke spielen, um die Qualität deustchen Liedgutes zu feiern.)

In Amerika ist es über "fair use" möglich, z. B. Cover von Songs zur Verfügung zu stellen, wenn die Reichweite des covernden Künstlers sehr gering und begrenzt ist. Youtube als ursprünglich amerikanisches Unternehmen hat versucht, mit dieser Philosophie auch in Deutschland erfolgreich zu sein. Dies hat die GEMA jahrelang kritisiert. Schlussendlich bezahlt Youtube der GEMA einen pauschalen Betrag, mit dem alle Urheberrechtsverletzungen abgegolten sind. Dies betrifft natürlich nur die Werke der Urheber, die sich durch die GEMA vertreten lassen ... alle anderen haben weiterhin das Recht, Youtube auf Verstöße gegen ihr jeweiliges Urheberrecht hinzuweisen.
 
Finde ich eine äußerst unanstädige Verteilung. Aber das ist nur meine Meiung :D
Wobei ich nicht bedacht habe, dass die Gema ja nur eine Gebühr verlangt.

Das heißt wenn jemand eine Chorversion von Rammsteins Engel arrangiert und aufführt, bekommt Rammstein ja nicht 11/12 des Eintrittspreises. Sondern nur eine Gebühr von der 1/12 an den Arrangeuer geht. (?)

Genauso dürfte es dann auch mit Covern auf CD sein? Wenn Heino ein komplettes Album nur mit Rammstein Cover rausbringt und das kostet meinetwegen 20 Mark(! :D ), dann bekommt Heino die 20 Mark muss aber für jedes verkaufte Album eine feste Gebühr je nach Anzahl der Titel zahlen.... (?)


so ungefähr? ............. Will nur wissen wie ein Künstler daraus ein Geschäftsmodell entwickelt
 
Fastel, so ungefähr sieht es aus! Das wollte ich schon mit meinem letzten Posting sagen. ;-)
 

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