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Guten Tag!
Es geht um einen laienhaften Veranstalter in einem kleinen Dorf, der wg. großer Finanzprobleme immer mehr Fundraising, Sponsorensuche u. dgl. betreiben muss.
Nun hat er einen einzelnen Auftritt eines Künstlers wie in den Vorjahren zu denselben Konditionen genehmigt (Künstler erhält den größten Teil der Einnahmen).
Danach hat dieser Künstler aber ohne Kommunikation mit dem Veranstalter einseitig beschlossen und publiziert, jetzt ebendort dauerhaft jedes Jahr aufzutreten (!) und außerdem einen Verein gegründet zum Fundraising dieser zukünftig angeblich alljährlichen Konzerte.
Außerdem hat der Künstler die sonstigen Veranstaltungen desselben Veranstalters publizistisch herabgesetzt (unlauterer Wettbewerb?)!
Damit tritt er in direkte Fundraising-Konkurrenz zum ausgetricksten, völlig überrumpelten Veranstalter.
Kann der Veranstalter jetzt nicht seine arglose, quasi formlose Auftrittszusage annullieren (ein Vertrag existiert nicht, nur eine zustimmende Mail, aber eben unter og. ganz anderen Vorausstzungen)?
Wie wäre dies rechtlich zu benennen bzw. zu begründen: Mehrfacher Verstoß gegen die guten Sitten u. a., unlauterer Wettbewerb?
Danke! Richie
Es geht um einen laienhaften Veranstalter in einem kleinen Dorf, der wg. großer Finanzprobleme immer mehr Fundraising, Sponsorensuche u. dgl. betreiben muss.
Nun hat er einen einzelnen Auftritt eines Künstlers wie in den Vorjahren zu denselben Konditionen genehmigt (Künstler erhält den größten Teil der Einnahmen).
Danach hat dieser Künstler aber ohne Kommunikation mit dem Veranstalter einseitig beschlossen und publiziert, jetzt ebendort dauerhaft jedes Jahr aufzutreten (!) und außerdem einen Verein gegründet zum Fundraising dieser zukünftig angeblich alljährlichen Konzerte.
Außerdem hat der Künstler die sonstigen Veranstaltungen desselben Veranstalters publizistisch herabgesetzt (unlauterer Wettbewerb?)!
Damit tritt er in direkte Fundraising-Konkurrenz zum ausgetricksten, völlig überrumpelten Veranstalter.
Kann der Veranstalter jetzt nicht seine arglose, quasi formlose Auftrittszusage annullieren (ein Vertrag existiert nicht, nur eine zustimmende Mail, aber eben unter og. ganz anderen Vorausstzungen)?
Wie wäre dies rechtlich zu benennen bzw. zu begründen: Mehrfacher Verstoß gegen die guten Sitten u. a., unlauterer Wettbewerb?
Danke! Richie
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