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Künstler gegen Veranstalter: Vertragsauflösung wg. Verstoß gegen gute Sitten, unlauterem Wettbewerb?

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riccc
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Guten Tag!
Es geht um einen laienhaften Veranstalter in einem kleinen Dorf, der wg. großer Finanzprobleme immer mehr Fundraising, Sponsorensuche u. dgl. betreiben muss.
Nun hat er einen einzelnen Auftritt eines Künstlers wie in den Vorjahren zu denselben Konditionen genehmigt (Künstler erhält den größten Teil der Einnahmen).
Danach hat dieser Künstler aber ohne Kommunikation mit dem Veranstalter einseitig beschlossen und publiziert, jetzt ebendort dauerhaft jedes Jahr aufzutreten (!) und außerdem einen Verein gegründet zum Fundraising dieser zukünftig angeblich alljährlichen Konzerte.
Außerdem hat der Künstler die sonstigen Veranstaltungen desselben Veranstalters publizistisch herabgesetzt (unlauterer Wettbewerb?)!
Damit tritt er in direkte Fundraising-Konkurrenz zum ausgetricksten, völlig überrumpelten Veranstalter.
Kann der Veranstalter jetzt nicht seine arglose, quasi formlose Auftrittszusage annullieren (ein Vertrag existiert nicht, nur eine zustimmende Mail, aber eben unter og. ganz anderen Vorausstzungen)?
Wie wäre dies rechtlich zu benennen bzw. zu begründen: Mehrfacher Verstoß gegen die guten Sitten u. a., unlauterer Wettbewerb?
Danke! Richie
 
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Willkommen im Forum!

Da wir hier keine konkrete Rechtsberatung geben können (wir sind keine "Rechtsexperten" ;) ) rate ich dir, einen Anwalt zu befragen.

Siehe auch den Disclaire für diesen Forenbereich: "Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem User private Meinungen zu Rechtsfragen äußern. Hier gibt es keine professionelle Rechtsberatung. "
 
Auch ohne Rechtsberatung ist es nicht sooo schwer:

Wer entscheidet, ob und wie eine Veranstaltung stattfindet? Der Veranstalter, nicht der Künstler.

Künstler, die auf nicht stattfindenden Veranstaltungen auftreten (wollen), haben dort meist kein so großes Publikum, auch die Gage ist sehr überschaubar. ;) Gleiches gilt für Künstler, die keinen Auftrittsvertrag für die (zukünftige) Veranstaltung haben.

Außerdem hat der Künstler die sonstigen Veranstaltungen desselben Veranstalters publizistisch herabgesetzt (unlauterer Wettbewerb?)!
Damit tritt er in direkte Fundraising-Konkurrenz zum ausgetricksten, völlig überrumpelten Veranstalter.
Kann der Veranstalter jetzt nicht seine arglose, quasi formlose Auftrittszusage annullieren (ein Vertrag existiert nicht, nur eine zustimmende Mail, aber eben unter og. ganz anderen Vorausstzungen)?

Das sind Fragen, für die ein Rechtsanwalt zuständig ist.
 
ein Vertrag existiert nicht, nur eine zustimmende Mail
Wer entscheidet, ob und wie eine Veranstaltung stattfindet? Der Veranstalter, nicht der Künstler.
aber ein Vertrag ist ein Vertrag - auch per Mail oder auch nur mündlich. Ob und wie der Veranstalter in diesem besonderen Fall ein Rücktrittsrecht vom Vertrag hat oder sonst eine Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten, weiß ich nicht. Auch ich empfehle die Konsultation eines Anwalts.
 
Außerdem hat der Künstler die sonstigen Veranstaltungen desselben Veranstalters publizistisch herabgesetzt (unlauterer Wettbewerb?)!
Das würde ich eher unter Rufmord als unter unlauterem Wettbewerb verbuchen.
 
Mein Gott, zieht das Ding in diesem Jahr durch, im nächsten Jahr gibts keine Veranstaltung mehr mit dem "Künstler" - basta!
Einfach eiskalt abservieren - ...oder steckt da noch ein Geheimnis in den Absprachen (=Verträgen)??

Kritisch wirds nur, wenn der Künstler im nächsten Jahr vorort eine Veranstaltungsmöglichkeit aus dem Hut zaubert und selber als Veranstalter auftritt - aber 99% der Hunde, die bellen, beißen nicht...
 
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