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Lärmbelästigung unter bestimmten Bedingungen?

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HFU
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Hallo. Ich habe bereits per Google gesucht, aber kein ähnliches Beispiel gefunden.

Wir (4 Bands) haben in unserem Proberaum folgendes Problem.
Unser Proberaum steht Wand an Wand mit einem Mietshaus. Eine Bewohnerin (Studentin) davon, meint seit längerem, dass wir zu laut sind, und sie uns deswegen verklagen will, wenn wir nichts machen. Angeblich versucht sie schon seit mehreren Jahren, nur davor die Bands haben nie was gemacht. Nur eine mehrwöchige Probepause.
Wir haben den Raum also mit kostenlosen Mitteln (viele Tepichschichten, Bauschaum ...) gedämmt, so gut wie wir konnten.
Sie meint, es hat garnichts gebracht, und wir sollen doch bitte den Raum schalldicht machen, oder mit den Konsequenzen rechnen.
Jetzt haben wir uns das ganze mal bei ihr während einer Probesituation angehört. Es ist nicht lauter, als ein leises Küchenradio, oder eine Mikrowelle. Das ist eigentlich keine Lärmbelästigung, oder?
Und wir Proben (alle) erat ab 4 oder 6 Uhr nach Mittags, und maximal bis 9, aber meißt nur bis 8 Uhr "Abends". Dafür aber 5 Tage die Woche. (Sonntag und Mittwoch nicht).

Wer ist hier im Recht?
Ja ich weiß, hier findet keine richtige Rechsberatung statt, nur vielleicht kann jemand Tipps geben, weil in meiner Stadt einen anderen Proberaum zu finden nicht möglich ist.

Ps. unserem Vermieter ist das herzlich egal, was in dem Raum gemacht wird, er nutzt ihn eh nicht. Nur wenn (rechts)Klagen kommen, wird der Raum dicht sein.
 
Eigenschaft
 
Hmmm - also im Guten habt Ihr es ja versucht und viel mehr fällt mir da auch nicht ein außer vielleicht die Stunden abzusprechen, in denen Ihr probt und sie nicht zu Hause ist - aber wenn das auch schon ausgelotet ist oder keine Lösung bringt, dann gibt es einfach einen Konflikt.

Meines Wissens läuft das dann folgendermaßen ab:
Jemand behauptet, es ist zu laut. Die Band sagt, dass es nicht zu laut bzw. zumutbar also im Rahmen des Normalen ist.
Normalerweise muss nun die Partei, die auf Abhilfe drängt bzw. klagt, seinen Standpunkt belegen, die Behauptung beweisen etc.
Bei einer Fete, wo sich ein Nachbar beschwert, ist das dann meines Wissens so, dass die Polizei kommt und sagt, man soll leiser machen bzw. dann und dann Schluss machen und sie wollen nicht wiederkommen müssen etc. Wenn die aber feststellen, dass es gar nicht zu laut ist, dann gehen die mal rüber zum Nachbarn und hören sich an, was bei dem eigentlich ankommt.
Zur Not lassen die zwei Polizisten bei den Fetenleuten, damit die nicht zwischenzeitlich leiser machen können, und zwei gehen rüber zum Nachbarn und stellen fest, was dort ankommt. Wenn es hart auf hart kommt bzw. vor Gericht landet, wird unter Umständen die Lautstärke gemessen - dann hat man einen objektiven Wert.

Es ist schon passiert, dass dann der Band oder dem Musikliebhaber gestattet wurde, seine Anlage aufzudrehen und zwar zu den und den Zeiten und nur bis zu der und der Lautstärke-Einstellung.

Meiner Einschätzung nach wird jedenfalls nichts untersagt oder Ihr werdet nicht verknackt, solange nicht feststeht, ob überhaupt eine Ruhestörung stattfindet. Bei sowas wie nem Rasenmäher weiß man das ja - aber in dem Fall müßte eine Begehung stattfinden und die Lautstärke objektiv gemessen werden.

Insofern würde ich erst mal Ruhe bewahren bzw. vielleicht von Euch aus vorschlagen, mal eine solche Lautstärke-Messung zu machen - am besten auf ihre Kosten. Dann kommt sie vielleicht mal ein bißchen runter von ihrem Standpunkt ...

Kann aber auch sein, dass sie einfach Streß hat, vielleicht gerade über ihrem Diplom sitzt und wirklich etwas dünne Nerven hat ... Vielleicht gibt es in dem Fall ja doch eine Art zwischenmenschlicher Lösung.

x-Riff
 
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Okay, danke dir soweit erst einmal :)

Was kostet so eine Lautstärkemessung, wenn man sie rechtsbindlich machen will?
 
ich würd einfach mal im rathaus/ordnungsamt (neudeutsch bürger-center) vorbeischauen, das problem schildern und sich beraten lassen was genau dürft ihr, was kann die andere partei verlangen, etc
 
Ein Mitbetroffener erkundigt sich morgen bei der kostenlosen Studienrechtberatung.
Mal sehen, das da rauskommt. Ein Anwalt kostet leider zu viel für die "kleine" Information.
Ordnungsamt ist aber auch eine gute Idee. :)
 
Yu - das ist ein super Vorschlag von ambee.

Möglicherweise gibt es bei Euch ja auch so ne Art Ombudsmann oder Mediator oder Schlichter oder sowas - also ne kommunale Stelle, wo man erst mal auf Schlichtung aus ist.

Anwalt braucht ihr noch gar nicht. Und wenn dann soll das ein armer Mensch bei Euch machen - Student oder so - der kann möglicherweise im Armenrecht einen Verteidiger zugesprochen bekommen, wenn es zur Klage kommt - aber so weit ist es noch lange nicht!

Also: erst mal erkundigen und gucken, zu was die in so Fällen raten und was die vorschlagen. Die können im Prinzip auch sagen, dass die erst Veranlassung sehen, etwas zu tun, wenn es eine konkrete Beschwerde gibt. Dann kann man aber schon mal fragen, was in dem Fall denn der Ablauf wäre, was die tun würden, was man selbst tun kann etc. Dann ist man schon ein gutes Stück schlauer.

Selbst messen macht erst dann richtig Sinn, wenn die Nachbarin auch eine Person benennen kann, die dann bei Euch im Proberaum ist und sich aufschreibt, wie die Einstellungen bei Euren amps sind etc. Und dann probt Ihr wie Ihr normalerweise auch probt. Und jemand Eures Vertrauens mißt bei der Nachbarin und die Nachbarin ist auch zugegen und man macht ne Art Protokoll, wo die Zeugen unterschreiben. Ansonsten ist das recht witzlos.

Aber wie gesagt: bis dahin ist es schon noch einen ziemliche Strecke. Möglicherweise haben die auf dem Amt aber auch Meßgeräte und schicken mal jemand vorbei - das wäre ja auch schon mal ein Schritt in Richtung geklärte Verhältnisse ...

x-Riff
 
Die "Schwierigkeit" aus Sicht des "Belästigten" ist ja oft gar nicht so sehr die Lautstärke - sondern deren (Un)Gleichmäßigkeit.

Wenn permanent die Klimaanlage rattert, dann nimmt man das bald gar nicht mehr bewusst als Lärm wahr, sondern merkt es erst, wie leise es bei ausgeschalteter Anlage wird.

Wenn aber 15 Mal das Intro von irgendeinem Metalstück gerockt wird, die Band sich nach dem ersten Vers verzettelt, stottert, neu anfängt, das Tempo verkackt, aus Frust mal in die Saiten und Trommeln haut - dann ist das einfach "aktiver" Lärm, auch wenn er leise ist. Der stört nämlich durchaus, auch bei leisen Tönen. Das Gehör und Gehirn wird aufmerksam, man konzentriert sich ungewollt auf den "Lärm", und schon ist's vorbei mit der Ruhe. Wenn ich Mieter nebenan wäre, wäre ich wahrscheinlich auch extremst genervt, zumal ich auch ein lärmempfindlicher Mensch bin. Und jeden Tag ein ungewolltes "Stolper-Proben-Radio" in der Bude zu haben, das grenzt wirklcih schon an Grausamkeit. Ich würde also wirklich Terror bei Euch und vor allen Dingen beim Vermieter machen, Drohbriefe aufsetzen, die Ämter anrufen, etc. - nicht, weil ich Böses will, sondern weil ich auch mal meine Ruhe will. Ganz besonders, wenn ich (als Student soll das ja vorkommen) wirklich mal in Ruhe konzentriert arbeiten bzw. lernen muss!

Mittelfristig würde ich mich mal nach einem neuen Proberaum umsehen... oder dem aktuellen Nebenmieter bei der Suche nach einer besseren Bude helden. Einen gütlichen Ausweg sehe ich so jedenfalls nicht.
 
Wir hätten auch einen Nachmieter für ihre Wohnung. Blöd nur, dass in Jena nur 0,5% Wohnungsleerstand sind, und da bei 20k Studenten auf 100k Einwohner ne neue Bude finden ist echt schwer. :redface:

Wir proben wenig holperig, und nicht immer unbedingt laut (und kein Metal :evil: ).
Aber ich verstehe was du meinst. Wir schauen uns shcon nach neuen Räumen um, aber so richtig finden mag sich keiner, wo man relativ alleine ist, und sein Equipment sicher einschließen kann. Da hilft weder die Stadt, noch Vereine, noch das durchforsten von Gewerbegebieten...:(
 
Ich werfe mal ein paar Gedanken ein.
Vorneweg: eine richtige rechtliche Beurteilung ist nicht möglich, da der Input an Tatsachen einfach zu "dünn" ist. Man kann also nur "grundsätzliches" dazu sagen.

1. Niemand muss unzulässigen Lärm dulden. Was unzulässiger Lärm ist, bestimmt sich nach einschlägigen Lärmschutzvorschriften (u.a. TA Lärm) und ggf. örtlichen Satzungen. In diesem Zusammenhang wird immer (pauschal) gesagt, dass gegen auf Zimmerlautstärke betrieben Geräte jedenfalls zwischen 08:00 und 20:00 (oft örtlich auch 06:00 bis 22:00 - im Rathaus fragen) nichts zu machen ist. Zimmerlautstärke liegt aber nicht mehr vor, wenn man in seiner Wohnung das Gerät des Nachbarn in der Lautstärke einer Mikrowelle hört (finde das schon ganz schön laut). Insofern könnte schon unzulässiger Lärm vorliegen, was eine Ordnungswidrigkeit darstellt, sodass dagegen vorgegangen werden kann.
Nun ist Musik aber nicht mit Lärm gleichzusetzen (wegen Kunstfreiheit und so), sodass man hier lautere Einflüsse dulden muss (gibt reichlich Rechtsprechung, wann, wie lange welches Instrument in einem Mietshaus gespielt werden darf - bitte selber googeln).

2. Bedenken würde ich auch folgendes: wenn der Proberaum explizit als Proberaum vermietet wurde, liegt evtl. ein Mangel vor, wenn er nicht gedämmt ist. Denn wenn der Nachbar (bzw. die Polizei) tatsächlich gegen die Musik vorgehen kann, eignet sich der Raum nicht als Proberaum und ist dann mangelhaft. Der Vermieter kann also nicht einfach sagen, ihn gehe das nichts an. Wenn er mangelhaft ist, mindert sich die Miete (per Gesetz - ihr müsst das nicht geltend machen) und ihr habt Anspruch auf Mängelbeseitigung (=Dämmung) und evtl. Kostenersatz für eure durchgeführten Maßnahmen.

3. Einige schmeißen hier einiges durcheinander. Einen Verteidiger bekommt man bzw. angeklagt wird man im Strafverfahren. Davon seid ihr (hoffentlich) noch weit entfernt. In zivilrechtlichen Streitigkeiten ist man Kläger oder Beklagter und der Anwalt ist einfach Anwalt oder Prozessbevollmächtigter. Warum ist das wichtig? "Armenrecht", also Prozesskostenhilfe, wird im Zivilverfahren u.a. danach bewilligt, ob Erfolgsaussichten in der Hauptsache bestehen. Problematisch ist, dass hier mehrere als Beklagte (Band) als Beklagte in Betracht kommen bzw. die Band evtl. sogar selbst beklagt ist (ich würde alles verklagen - Musiker, Band und Vermieter des Proberaumes). Man kann also nicht einfach einen "vorschicken", wenn man Beklagter ist. Selbst klagen und evtl. ein gemeinsames Recht an einen abtreten, damit diese Prozesskostenhilfe beziehen kann.... Welches Recht soll hier vorliegen und weswegen will man die Nachbarin verklagen???

Das sind nur einige abstrakte Überlegungen, da die Tatsachenbasis zu dünn ist.
 

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