Laserworld cs-250g oder GTech highlase 100g ?

  • Ersteller semih161861994
  • Erstellt am
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Hallo,

vorweg ich bin bei meiner Firma der LSB, allerdings beschäftigen wir uns nicht mit Lichttechnik, insofern gestehe ich gern zu nicht alles über die speziellen Sicherheitsanforderungen der Showlaser zu kennen. Nur eines bleibt bei allen Lasereinrichtungen immer dasselbe, es geht um optische Strahlung und dafür gibt es verbindliche Obergrenzen (Laserklassen, MZB, NOHD, etc.) die für alle gelten.

Die von Dir angeführten Laser sind alle Laser der Klasse 3B. Ab Laserklasse 3B sind Lasereinrichtungen bei den zuständigen Behörden anzeigepflichtig und erfordern für den Betrieb einen LSB. LSB kann man durch Teilnahme an speziellen Lehrgängen mit abschliessender Wissenskontrolle werden.

Ich bin mir nicht sicher, ob Dein Argument "ich nutze diese Einrichtung nur privat" Dich von den genannten Pflichten entbindet. Jedenfalls eine Party, auf der ausser Dir auch noch andere Menschen sind, ist im Sinne des Laserschutzes nicht mehr privat. Du würdest Dich strafbar machen.
Jetzt ist es immer aber auch so, wo kein Kläger da kein Richter, nur mach Dir bitte klar, dass Laserlicht ganz andere Eigenschaften als natürliches Licht hat.

Im Vergleich mit einer natürlichen Lichtquelle bei der nur ein kleiner Teil der Strahlung ins Auge gelangt, bringt der Laser durch seine Bündelung die gesamte Energie ins Auge. Die Augenlinse wirkt darüber hinaus wie ein Brennglas und erzeugt ein Bild auf der Netzhaut mit ca. 15 micrometer Durchmesser (Focussierung). D.h. die gesamte Leistung trifft auf diese kleine Fläche. Damit Du Dir in etwa die Größenordnungen vorstellen kannst, die Helligkeit eines 1 W Lasers ist in eine Milliarde mal heller, als die Helligkeit einer 100W Glühbirne. Augenschäden, die durch Laser verursacht werden, sind irreperabel, d.h. man muss damit leben.
Ich rate Dir dringend erbringe zuerst den Fachkunde-Nachweis (LSB) für Showlaser (DIN 56 912). Dort lernst Du wie man die Mindestabstände berechnet, welche max. Strahlung in Abhängigkeit der Blende, der Wellenlänge, der Dauer der Bestrahlung, etc, etc. erlaubt sind und welche Sicherheitsanforderungen erfüllt sein müssen.

Ein Fachbuch zu lesen ist definitiv viel zu wenig.

Gruss Helmut
 
ja aber das miot der lsb mach ich mit 18, also in 2 jahren. weil ich die bescheinigung erst kriege wenn ich volljährig bin.

---------- Post hinzugefügt um 15:10:57 ---------- Letzter Beitrag war um 15:06:12 ----------

kennst du die formel um den mindestabstand aus zu rechnen ? oder jemand anderes, wäre nett, dann könnte ich schonmal gucken wie und wo ich den showlaser montiere :)

---------- Post hinzugefügt um 15:34:11 ---------- Letzter Beitrag war um 15:10:57 ----------

hier habe ich ne seite :

http://www.lasersafe.de/MZBvis2b.htm

aber welche formel brauche ich ?^^ ich möchte den mindestabstand zu einem grünen laser 532nm glaub ich mit 100mw....
 
Du unterschätzt das Thema gewaltig. Da werden nicht wie bei der Flächenberechnung eines Kreises einfach nur in eine Formel Werte eingesetzt. Das sind teilweise Parametern, die eigens auch erst berechnet werden müssen.
Dazu muss man einiges mehr davon verstehen, wie Du das derzeit tust. Bitte sei nicht ärgerlich, aber das ist kein Thema, das sich auf einer halben oder ganzen Seite im Forum erklären lässt.

Dafür zitiere ich mal aus einem Vortrag der Berufsgenossenschaft, da geht es um den beruflichen Arbeitsschutz und was beruflich gilt, sollte sinnvollerweise auch privat berücksichtigt werden. Die Gefährdung unterscheidet weder ob beruflich oder privat noch das Alter:

Jugendliche dürfen in Laserbereichen von Klasse 3R, 3B oder 4 nicht eingesetzt werden.
Ausnahme:
Jugendliche über 16 Jahre dürfen eingesetzt werden, wenn dies zur Erreichung des Ausbildungszieles erfoderlich ist und ihr Schutz durch Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist.


Die Aufsicht durch einen Fachkundigen ist bei Dir ja wohl nicht gegeben. Ein Laserbereich ist im übrigen der Bereich in dem es zu Bestrahlungswerte oberhalb der zulässigen Grenzen kommen kann, und genau das ist bei einem Showlaser, wenn der Sicherheitsabstand nicht eingehalten wird, gegeben. Aber nochmals das Thema ist umfangreicher als Du im Moment glaubst, nicht umsonst ist der Fachkunde Nachweis für den Betrieb von solchen Lasern Voraussetzung.

Eigentlich sollten die Verkäufer von solchen Showlasern (Klasse 3R aufwärts) das wissen und somit nicht an Jugendliche verkaufen.

Wenn Du mit Showlasern jetzt schon arbeiten möchtest, dann mach dies mit Lasern der Klasse 2 (max. Leistung 1mW), aber lass die Finger von Lasern der Klasse 3B oder gar 4.

Gruss Helmut
 
Zuletzt bearbeitet:
mal ehrlich ich hab selber keine ahnung von laserns und wenn ich solche nutzen will, werde ich auf jeden fall den schein machen. das steht finde ich aber auch garnicht zu debate.
du schreibst ich seh manche die hängen 500mW laser in ihr zimmer.
ein kleines beispiel:
wenn die von einer brücke springen, würdest du hinterher sprigen weil die zu beschränkt sind über die gefahren nachzudenken?!
denke mal nicht. also mach keine dummheiten.
 
Ich denke das Thema ist nun durchgekaut ;) Falls der Threadstarter noch Fragen hat, bitte eine PN an mich oder die Kollegen.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben