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Die Zukunft wird sein: "So ein Mist, nachdem ich den Euro in den Hut geworfen habe, hat er sich verspielt. Ich will mein Geld zurück; KI fetzt mehr"🤣Meine Antwort: Ich stelle mich irgendwo hin, die Sängerin singt, ich spiele Gitarre und ein paar Leute hören zu, schauen mir auf die Finger. Einer sagt, da hat er sich gerade verspielt, aber egal, ist nett hier.
Gott sei Dank tritt in absehbarer Zeit die Kennzeichnungspflicht in Kraft, weshalb die Plattformbetreiber nun allmählich mit der Implementierung beginnen. In vielen Bereichen, auch bei der Musik, wird es wirklich immer schwerer, KI-Output zuverlässig zu erkennen.Auf SoundClick wird mittlerweile, seit ca. einer Woche oder so, jetzt auch sehr detailliert nachgefragt…
.Das ist halt einfach eine Erfahrung, die man früher oder später unweigerlich macht. 😉 Die KI dreht eben menschliche Werke durch den Wolf und bastelt daraus etwas „Neues“. Wenn der Prompt gut ist, dann klingt das durchaus hochwertig bis toll. Nicht anders ist es bekanntermaßen schon länger und sehr offensichtlich z.B. mit KI-generierten Bildern, deren Qualität häufig beeindruckend ist und durch herkömmliche Fotografie und Bildnachbearbeitung nur schwer erzielt werden kann.… Überrascht hat mich nur, dass mir die Stimme wirklich gefällt. …
Welcher wäre das? Dass Dir die Stimme gefällt? Und wenn ja warum löst das einen Konflikt in Dir aus?weil es einen Konflikt in mir auslöst.
Ja, aber das ist doch bei näherer Betrachtung doch kein Problem, oder? Solange du als Mensch Musik machst, lässt du dich inspirieren und jahrzehntelang verschiedene maschinelle und menschliche Eindrücke auf dich wirken. Die bringen dich dann zu einer Inspiration. Seit zweihundert Jahren wird Musikproduktion von Maschinen inspiriert, KI ist ein weiter Schritt auf diesem lange existierenden Weg.[Konflikt:] weil mich eins der Lieder berührt hat und ich es nachspielen wollte.
und mir dann bewußt wurde, dass es eine Maschine ist.
Können KI-generierte Erzeugnisse dem urheberrechtlichen Schutz unterliegen?
Geschützte Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes sind nur persönliche geistige
Schöpfungen eines Menschen. Rein KI-basierte Inhalte genießen daher keinen urhe-
berrechtlichen Schutz, da sich die Arbeitsweise der KI der Kontrolle des Nutzers ent-
zieht. Auch lässt sich der erzeugte Inhalt nur bedingt steuern: Es entstehen damit
Texte oder Bilder, die keinen Urheber im rechtlichen Sinne haben.
Allenfalls käme eine Urheberschaft des Nutzers der KI in Betracht, wenn sich die
Software lediglich als Hilfsmittel darstellt und ihr Einsatz im Entstehungsprozess des
Werks von untergeordneter Bedeutung ist.
Hinsichtlich KI greift das Urheberrecht also nur dann, wenn die Basis für das neu er-
zeugte Werk ursprünglich von einem Menschen geschaffen wurde. Es ist somit im
Einzelfall abzugrenzen, ob ausreichender Einfluss auf die konkrete Formgestaltung in
der Hand des Menschen verbleibt oder nicht.