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Märchensteuer

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smack1081
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Als Coverband stehen wir vor dem Problem, in Zukunft ein Angebot mit ausgewiesener MwSt abzuliefern. Fraglich ist, inwieweit wir uns rechtlich damit binden. Bräuchte daher Erfahrungsberichte von Euch Covermuckern da draußen. Wie regelt Ihr sachen der Steuer, Vertragstypen, Gesellschaft (GbR??) usw. Auch über links wäre ich sehr dankbar!

Dave
 
Eigenschaft
 
Hallo Dave,

Umsatzsteuer könnt ihr nur aufschlagen, wenn ihr diese auch ordnungsgemäß ans FA abführt. Das heißt, ihr müßt dort auch dem entsprechend gemeldet sein. Dies geschieht bei einer Band für gewöhnlich als GBR.

Gruß, Eike
 
Eike schrieb:
Hallo Dave,

Umsatzsteuer könnt ihr nur aufschlagen, wenn ihr diese auch ordnungsgemäß ans FA abführt. Das heißt, ihr müßt dort auch dem entsprechend gemeldet sein. Dies geschieht bei einer Band für gewöhnlich als GBR.

Gruß, Eike

:D Klingt irgendwie als wäre das freiwillig. (nicht persönlich nehmen ;) )
 
Prinzipiell ist die Summe immer incl. MWST

Wenn sich der Veranstalter die Vorsteuer ziehen will, müßt Ihr die MWST extra ausweisen dürfen.

Dazu bräuchte man sicherlich eine Gewerbeanmeldung sowie ein Vollgewerbe (nicht Kleinunternehmer) & erhält dann eine sog. Umsatzsteuer Identitäts-Nr.

Ihr könnte dann auch Ausgaben sowie Anschaffungen wie PA etc. um die sog. Vorsteuer kürzen, dafür müßt Ihr natürlich auch die 16 % UST zahlen an das Finanzamt bei Umsatzerlösen aus Gigs etc.

Zieht sich der VA trotzdem, ohne daß Ihr die MWST getrennt ausweisen dürft, die Vorsteuer, macht er sich strafbar.

Bis dato könnt Ihr die Rg. wohl nur "incl. MWST" ausstellen.

Schwarzarbeit wird vom FA nicht gern gesehen :p

Die Einnahmen pro Nase sind trotzdem in der persönlichen Einkommenssteuererklärung anzugeben, wenn dies regelmäßig er Fall ist.

Jedes Bandmitglied einer GbR muß also die Einnahmen versteuern. Die Gagen werden sicherlich geteilt.
 
Hallo,

slaytalix schrieb:
Bis dato könnt Ihr die Rg. wohl nur "incl. MWST" ausstellen.

??? Wenn du in einer Rechnung "incl. MWST" schreibst, heißt das dass im Rechnungsbetrag MWST enthalten ist - also im Regelfall 16% Und die wiederum darf man nicht einfach behalten, sondern muss sie ans Finanzamt abführen. Dazu aber wiederum muss man dementsprechend beim Finanzamt gemeldet sein.

Oder hab ich dich falsch verstanden.

Liebe Grüße, Eike
 
Leute, alles nur Halbwissen!!!!

Gewerbeanmeldung hat nix mit der Rechtsform (z.B. GbR) zu tun und beides hat nix damit zu tun, ob ihr beim Finanzamt Vorsteuerabzugsberechtigt seid!

Erstens hatten wir vor kurzem einen Thread in dem das alles behandelt wurde und zweitens ist dringend (zwingend) zu einem Steuerberater zu raten, zumindest bis ihr das am Laufen habt!
 
Lite-MB schrieb:
Gewerbeanmeldung hat nix mit der Rechtsform (z.B. GbR) zu tun und beides hat nix damit zu tun, ob ihr beim Finanzamt Vorsteuerabzugsberechtigt seid!
Da stimme ich zu das hat nichts miteinander zu tun.
GbR hat andere Vorteile z.B. Kostenloses Konto bei einigen Banken usw.
Ihrmüsst nur Steuern zahlen wenn das Finanzamt euch prüft und euch eine Gewinnerzielungsabsicht bestätigt. Das geht nur wenn ihr in den nächsten Jahren irgendwann mal Gewinn macht und keine Schulden mehr habt für Bandesachen aber wie schon oben gesagt geht zum Steuerberater.
Ihr könnt das auch lassen und euch nicht beim Finanzamt anmelden müsst dann aber damit rechnen das das Finanzamt auf euch aufmerksam wird wenn ein Veranstalter eure Rechnung bei der Steuererklärung mit abgibt und dem Sachbearbeiter auffällt das ihr gar nicht gemeldet seid
 
MikePortnoy schrieb:
Da stimme ich zu das hat nichts miteinander zu tun.
GbR hat andere Vorteile z.B. Kostenloses Konto bei einigen Banken usw.
Ihrmüsst nur Steuern zahlen wenn das Finanzamt euch prüft und euch eine Gewinnerzielungsabsicht bestätigt. Das geht nur wenn ihr in den nächsten Jahren irgendwann mal Gewinn macht und keine Schulden mehr habt für Bandesachen aber wie schon oben gesagt geht zum Steuerberater.
Ihr könnt das auch lassen und euch nicht beim Finanzamt anmelden müsst dann aber damit rechnen das das Finanzamt auf euch aufmerksam wird wenn ein Veranstalter eure Rechnung bei der Steuererklärung mit abgibt und dem Sachbearbeiter auffällt das ihr gar nicht gemeldet seid

Aua, Aua! Bitte nicht noch mehr von gefährlichem, und falschem Halbwissen hier!
Bitte bedenken: Steuerhinterziehung ist strafbar!

Mike: verwarnt wegen Aufruf zu illegalen Handlungen.

Jens
 
hä? wo issen hier ein Aufruf zur Steuerhinterziehung?

Ich glaube das geht schon so ähnlich... ich kenne jemanden, der hat auf ne Anfrage vom Finanzamt zurückgeschrieben, dass die Ausgaben der letzten Jahre die Einnahmen bei weitem übersteigen. Damit war die Sache gegessen...

:confused:
 
M.O.D. schrieb:
hä? wo issen hier ein Aufruf zur Steuerhinterziehung?
Ich zitiere:
MikePortnoy schrieb:
Ihr könnt das auch lassen und euch nicht beim Finanzamt anmelden ...
Also, bitte.

Ich glaube das geht schon so ähnlich... ich kenne jemanden, der hat auf ne Anfrage vom Finanzamt zurückgeschrieben, dass die Ausgaben der letzten Jahre die Einnahmen bei weitem übersteigen. Damit war die Sache gegessen...

"Ich glaube", "hab mal gehört", "kenne da einen" - genau das meine ich mit Halbwissen.
Du musst ersteinmal Steuern zahlen. Punkt. Ob das jetzt Einkommen-, Märchen- oder sonstwasnoch für Steuern sind etc... Wenn du dem Finanzamt höhere Ausgaben als Einnahmen nachweisen kannst, musst du u.U. eine Zeitlang unterm Strich nichts bezahlen. ABER: Das sagt dir dann das Finanzamt bzw. dein Steuerberater. Jedenfalls nicht so, dass man solche Einnahmen dem FA unterschlägt.
Und solche Aussagen wie "Du musst nur bezahlen, wenn du geprüft wirst" sind völliger Bullshit. Zahlen muss erstmal jeder, auch wenn er nicht geprüft wird.
Umgekehrt wird ein Schuh draus: Wer geprüft wird, und nicht bezahlt hat, ist dran. -> Steuerhinterziehung.

Und jetzt wäre es schön, wenn einfach mal alle, die "was gehört" haben, die Klappe halten, und wir warten mal auf jemanden, der wirklich Bescheid weiß und das am besten auch mit Quellen belegen kann...

Jens
 
ich schließe mich erst mal Jens an, kann mir aber das Schmunzeln über die ganzen Stories hier nicht verkneifen :)

Jens und ich haben bereits eine heiße Diskussion geführt. Diesen Thread (ich müßte ihn auch suchen) solltet ihr euch erst mal durchlesen. Auch wenn es da ziemlich heiß hin und her ging, so werdet ihr aber besser verstehen, dass dieses Thema eine sehr heikle Angelegenheit ist.

Trotz meiner langjährigen Selbständigkeit kann ich nicht behaupten, dass dies und jenes das Beste ist. Dazu gibt es Steuerberater, die vor allem auch bei den dauernden Änderungen auf dem Laufenden sind.

Ich habe mein Gewerbe so lange ich denken kann, niemals als sogenannter "Kleinunternehmer" betrieben und halte persönlich auch nichts von den "Kungeleien" mit mehreren Geschäftsführern wie z.B. die GbR (ist nur meine persönliche Einstellung) Es kann bei einer Band allerdings von Vorteil sein.

Es gibt immer verschiedene Lösungen, die einem ein Steuerberater am besten erklären kann. Ich meine jetzt entweder GbR oder es meldet einer ein Gewerbe an und bezahlt die anderen.

Ich habe nun mal keine Band, weiß aber inzwischen von vielen anderen, wie es üblicherweise so abgeht. Einer oder zwei gründen die Band und bleiben meist bis zum bitteren Ende, obwohl inzwischen mehrfach Bandmitglieder neu eingestiegen sind oder die Band verlassen haben. Es ist halt oft so, dass sich 4 oder 5 junge Leute zusammenfinden und gemeinsam die Band gründen. Deshalb ist mein persönliches Modell in der Regel nicht passend, aber dennoch sinnvoll.

Also einer gründet die Band und beschäftigt die anderen und bezahlt sie nach entsprechender Vereinbarung. Besonders bei Coverbands würde das meiner Meinung nach Sinn machen, weil bei diesen auch einiges an Geldern fließt. Leider hatte ich aber bisher noch keine Gelegenheit zu erfahren, wie es allgemein gemacht wird.

Zu der MWST: Voraussetzung ist immer eine Gewerbeanmeldung. Diese Anmeldebögen werden automatisch an alle Stellen wie Finazamt, IHK usw. weitergeleitet. Diese wiederum melden sich anschließend mit ein paar Fragen zum "Betrieb"
 
@strassi
ich glaube, du warst doch bei dem letzten Thread auch dabei...

Die Geschichte mit der Gewerbeanmeldung ist nicht richtig!!!! Ich bin auch schon mehr als 20 Jahre selbständig, auf der einen Seite mit einem Ing.-Büro, auf der anderen Seite als Künstler - funktioniert super gut, natürlich ohne Gewerbeanmeldung!!!!

Dem Finanzamt ist wurscht, wie Du deine Steuern zahlst, hauptsache sie weden bezahlt. Der Steuerberater meldet dich beim Finanzamt, du bekommst eine Steuer-Nr. und kannst entscheiden, ob die vorsteuerabzugsberechtigt sein willst (Mehrwertsteuer auf Rechnung ausweisen), oder nicht. Das wars!! Mehr will das Finanzamt nicht.

Wenn du das ganze über irgendeine Rechtsform regeln willst, z.B. GbR, dann muß diese beim Finanzamt angemeldet werden und diese bekommt eine Steuer-Nr. und die gleiche Fragestellung nach der Mehrwertsteuer (=Umsatzsteuer).

Und nochmal zu der Gewerbeanmeldung, ich kann nur jedem abraten, es sollte einem Musiker möglich sein genug Argumente zu finden um als Künstler zu gelten, dann bist du einem Freiberufler (Arzt, Anwalt, Ingenieur, etc.) gleichgestellt. Alle, die eine Gewerbeanmeldung machen, müssen fast zwanghaft auch (sehr kostenpflichtig!!!) Mitglied bei der IHK, alternativ Handwerkskammer und Berufgenossenschaft werden. Alle diese Vereinigungen bieten nichts für ihre immensen Beträge außer einem Wust von Vorschriften, besonders die Berufsgenossenschaft (Lärmbegrenzung in Proberäumen, ausreichende Belüftung + Beleuchtung, etc. - natürlich alles nach DIN). Die wahre Kunst besteht dann darin, nicht Zwangsmitglied zu werden, was nur mit viel List + Tücke möglich ist!
 
Danke erstmal für die vielen schnellen Feedbacks!

Dennoch, da ich ja jetzt weiß, dass ich lieber vorher mal den netten steuerberater von nebenan konsultiern sollte,
gibt es jemanden unter euch, der auch ne coverband hat und mal ganz kurz und klar posten kann, wie er seine Gigs abrechnet??

Danke
Dave
 
ich habe ja geschrieben, dass ich mit Jens darüber diskutiert habe.

Natürlich gibt es den Weg als Freiberufler. Das wurde hier auch schon im einen oder anderen Thread besprochen. Wie die MWST-Abwicklung dabei aussieht, kann ich nicht beurteilen. Das ist auch der Grund, warum ich immer wieder auf einen Steuerberater verweise.

Ich muss auch ehrlich zugeben, dass ich keine Ahnung habe, ob der Inhaber eines Ingenieurbetriebes Freiberufler ist.

Wer eine Firma gründet muss dazu auch ein Gewerbe anmelden. Wenn für die Anmeldung ein Steuerberater sorgt, ok.

weitere Informationen habe ich momentan auch (noch) nicht. Vielleicht meldet sich ja der eine oder andere und erzählt aus der Praxis des Freiberuflers oder Künstlers.
 
ich bin Freiberufler mit meinem Ing.-Büro!!

aber ein Freund hat vor kurzem ein Gewerbe angemeldet, das war ein Riesenzirkus!!

Der Steuerberater macht die Anmeldung beim Finanzamt, die Gewerbeanmeldung macht der Gewerbetreibene selber und zwar bei seiner Gemeindeverwaltung. Die Gemeinde bekommt nämlich auch die Gewerbesteuer, falls die anfallen würde - keine Panik, der Freibetrag ist relativ hoch!
 
ja so kenne ich den Ablauf auch, nur mit weniger Zirkus :)
 
strassi schrieb:
ja so kenne ich den Ablauf auch, nur mit weniger Zirkus :)
der Zirkus war ja auch nicht die Gewerbeanmeldung - sondern daß innerhalb ein paar Tagen IHK, Handwerkskammer + Berufsgenossenschaft auf der Matte standen und nur mit "Lügengeschichten und maßlosen Untertreibungen" abzuwimmeln waren.
 
Jensi, schau mal in § 370 AO nach und dann reden wir weiter...
 
M.O.D. schrieb:
Jensi, schau mal in § 370 AO nach und dann reden wir weiter...
Ja, und nu?

Da steht gleich mal ganz zu Anfang:
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche
Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in
Unkenntnis lässt oder [...]

"Sich (bzw. seine Einnahmen) nicht beim FA melden", wie von Mike vorgeschlagen, verstehe ich schon als Aufforderung, dem FA gegenüber falsche oder unvollständige Angaben zu machen. Bzw. das FA über steuerlich erhebliche Tatsachen (nämlich erzielte Einnahmen) in Unkenntnis zu lassen. Also, was willst du?

Die Verwarnung steht nicht zur Diskussion - und wenn überhaupt, dann möge sich Mike dazu äußern...

Jens
 
.Jens schrieb:
"Sich (bzw. seine Einnahmen) nicht beim FA melden", wie von Mike vorgeschlagen, verstehe ich schon als Aufforderung, dem FA gegenüber falsche oder unvollständige Angaben zu machen. Bzw. das FA über steuerlich erhebliche Tatsachen (nämlich erzielte Einnahmen) in Unkenntnis zu lassen. Also, was willst du?

Das verstehst Du darunter. Aber versteht das auch das Gesetz oder die Rechtsprechung darunter?

Ich wäre vorsichtig mit derartigen Beschuldigungen... nur so zum nachdenken:
§ 186 StGB... sowas kann ganz schnell nach hinten losgehen... nur so als Tipp...
 

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