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Märchensteuer

  • Ersteller smack1081
  • Erstellt am
M.O.D. schrieb:
Das verstehst Du darunter. Aber versteht das auch das Gesetz oder die Rechtsprechung darunter?
Das ist für die Verwarnung völlig ohne Belang. Zwei Dinge stehen fest:
1) Steuerhinterziehung ist strafbar.
2) Die Boardregeln verbieten einen Aufruf zu oder die Verharmlosung von illegalen Handlungen. -> Regel 11. Beiträge, die auf unsachliche und verharmlosende Art und Weise illegale Handlungen und Vorgänge thematisieren, werden nicht toleriert.

Ob Mike sich im Sinne von §26 StGB (Anstiftung) selbst strafbar macht, steht auf einem ganz anderen Blatt. Das habe ich aber auch nie behauptet.
Insofern ist für die forumsinterne Sanktionierung nicht relevant, wie das der Gesetzgeber sieht, sondern wie wir das sehen.

Ich wäre vorsichtig mit derartigen Beschuldigungen... nur so zum nachdenken:
§ 186 StGB... sowas kann ganz schnell nach hinten losgehen... nur so als Tipp...

Was hat denn bitte "Üble Nachrede" damit zu tun? Erstens habe ich keine falschen Tatsachen behauptet (die Äußerung von Mike kann ja jeder hier nachlesen), und zweitens ist wohl eine Verwarnung kaum dazu geeignet, jemanden "verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen".

Vor allem: Was regst DU dich denn auf? Du bist nicht betroffen, und Mike hat sich bisher noch gar nicht wieder geäußert.

Und nochwas: Bitte komm nicht auf die Idee, mir in irgendeinder Weise drohen zu wollen. Das kann nämlich auch für dich nach hinten losgehen.

Jens
 
Hi,
strassi schrieb:
Natürlich gibt es den Weg als Freiberufler. Das wurde hier auch schon im einen oder anderen Thread besprochen. Wie die MWST-Abwicklung dabei aussieht, kann ich nicht beurteilen.

Also ich bin Freiberufler und Künstler und die Sache mit der Umsatzsteuer läuft da nicht anders. Entweder man ist auf Antrag Kleinunternehmer und dementsprechend Umsatzsteuer befreit oder man liegt über den Freibeträgen (oder macht es freiwillig) und muss eben Umsatzsteuer abführen, so wie ich.

Liebe Grüße, Eike
 
.Jens schrieb:
Vor allem: Was regst DU dich denn auf? Du bist nicht betroffen, und Mike hat sich bisher noch gar nicht wieder geäußert. Jens

Ich kann´s nicht leiden, wenn auf Leuten rumgehackt wird, die sich nicht wehren (können oder wollen). Und mehr kann ich in Deinem Angriff echt nicht erkennen... Aufruf zur Steuerhinterziehung... das glaubst Du doch selbst nicht...

.Jens schrieb:
Und nochwas: Bitte komm nicht auf die Idee, mir in irgendeinder Weise drohen zu wollen.

Du musst mich echt für ganz schön dumm halten... das mache ich NATÜRLICH nicht... wäre auch wirklich unter meinem Niveau... und ich gebe zu, das ist echt ganz schön schwer zu unterschreiten...
 
M.O.D. schrieb:
Ich kann´s nicht leiden, wenn auf Leuten rumgehackt wird, die sich nicht wehren (können oder wollen). Und mehr kann ich in Deinem Angriff echt nicht erkennen...
Inwieweit siehst du denn in einer Verwarnung einen Angriff? Und was meinen Kommentar zum Thema "Halbwissen" angeht, müsstest du doch als Fachmann eigentlich meiner Meinung sein. Es kann nicht im Sinne der Mitleser sein, wenn in Threads wie diesem hanebüchenes Halb- und Unwissen als vermeintliche Wahrheit verbreitet wird.

Aufruf zur Steuerhinterziehung... das glaubst Du doch selbst nicht...
Dann sag mir doch bitte, wie ich es sonst zu verstehen habe.
Sätze wie
Ihrmüsst nur Steuern zahlen wenn das Finanzamt euch prüft [...]
Ihr könnt das auch lassen und euch nicht beim Finanzamt anmelden müsst dann aber damit rechnen das das Finanzamt auf euch aufmerksam wird wenn ein Veranstalter eure Rechnung bei der Steuererklärung mit abgibt
lesen sich IMHO schon ziemlich eindeutig wie "Ihr könnt eure Einnahmen auch verschweigen und hoffen, dass ihr nicht erwischt werdet."

Und das werde ich weiter so sehen, bis entweder Mike das richtigstellt, oder du mir eine konkrete alternative Deutung dieser Aussagen nennst, die nachvollziehbar ist.

Du musst mich echt für ganz schön dumm halten... das mache ich NATÜRLICH nicht... wäre auch wirklich unter meinem Niveau... und ich gebe zu, das ist echt ganz schön schwer zu unterschreiten...
Im Gegenteil, ich halte dich für ziemlich intelligent. Ich hab aber deinen Wink mit dem Zaunpfahl schon so verstanden...

Egal. Eine Bitte: Lass uns bitte bei weiterem Diskussionsbedarf unsere Meinungsverschiedenheit ggf. per PM klären. Das gehört eigentlich nicht in diesen Thread.

Jens
 
Bitte wieder topic werden.

Ich hoffe, ich habe auch mehr als Halbwissen. :D

@ Eike: Ich habe ein Vollgewerbe & darf die MWST ausweisen, so daß sich eine Fa. von meiner Ausgangsrechnung auch die Vorsteuer ziehen darf, wenn ich Anlagen verleihe etc.

Die o. g. Band darf bis jetzt nur die Rg. "incl. MWST" ausstellen, natürlich mit 16 %.

Um sich aber als Veranstalter die Vorsteuer erstatten zu lassen, muß die Band eben die Vorsteuer ausweisen dürfen, das geht imho nur mit Vollgewerbe & UST_ID Nr. des Finanzamts.

In wie weit die Band jetzt eine GbR gründet, ist erst einmal uninteressant.

Wie ich bereits sagte, muß Jeder seine eigene Einkommenssteuererklärung abgeben & die Erlöse aus Gigs angeben.
 
@slaytalix
noch ein kleiner Einstruch: Steuer-Nr. genügt in der Regel (innerhalb Deutschland)

USt-Ident-Nr. brauchst du nur zwingend, wenn du internationale Geschäfte machst. Die mußt Du auch extra beantragen und kostet auch extra!! Die "normale" Steuer-Nr. kostet nix!
 
Ergänzung:

seit letztem Jahr muß (!!!!) auf jeder Rechnung eine fortlaufende Rechnungs-Nr. und eine der beiden Steuer-Nrn. draufstehen!
 
Lite-MB schrieb:
@slaytalix
noch ein kleiner Einstruch: Steuer-Nr. genügt in der Regel (innerhalb Deutschland)

USt-Ident-Nr. brauchst du nur zwingend, wenn du internationale Geschäfte machst. Die mußt Du auch extra beantragen und kostet auch extra!! Die "normale" Steuer-Nr. kostet nix!

Die UST-ID ist kostenlos und man bekommt sie mit einem einfachen Anruf.
Ich habe sie erst vor einigen Wochen beantragt, weil ich jetzt Ware aus Holland "importiere"
 
strassi schrieb:
Die UST-ID ist kostenlos und man bekommt sie mit einem einfachen Anruf.
Ich habe sie erst vor einigen Wochen beantragt, weil ich jetzt Ware aus Holland "importiere"
ok! dann bist du auf neuerem Stand als ich.

als ich im Januar 2004 mit meinem Steuerberater darübergesprochen habe (zwecks Änderung meines Briefkopfes), war die irgendwo im Saarland bei einer Zentralbehörde zu beantragen und hätte kanpp 50.- Euro gekostet.
 
Wie macht ihr das eigentlich mit dem "Ermäßigten Umsatzsteuersatz" für Künstler/ Bands - weist ihr 7% oder 16% auf euren Rechnungen aus?
Wenn ich das alles richtig verstanden habe, dann müssten doch mittlerweile bei allen musikalischen Darbietungen (also auch Gigs einer Coverband) 7% USt angewendet werden, oder?

Infos dazu:

http://www.kunstrecht.de/auslaendersteuer/news/ausl04-02.html

http://www.dkv.allmusic.de/tool.php?tool=forum_1_0&fid=5&kurz=basisknowhow&beitrag=150&page=1

Das komplette Urteil:
http://www.steuer.bayern.de/umsatzsteuer/content/rechtsprechung/EuGH/2003-10-23_C-109_02.asp


@threadsteller: Buchtip "Der Musiker im Steuerrecht" von Sören Bischof :great:

Aber das letzte Wort hat immer das Finanzamt, also würde ich mich an eurer Stelle unbedingt von einem Steuerberater beraten lassen bevor etwas schiefgeht und man unangenehmen Papierkram am Hals hat...

Gruß, SeSe
 
Natürlich ist die UST-ID kostenlos :rolleyes:

Eine Steuer Nr. hat jeder Gehaltsempfänger sowie Kleingewerbetreibender, je nach Veranlagungsart.
 
slaytalix schrieb:
Natürlich ist die UST-ID kostenlos :rolleyes:

Eine Steuer Nr. hat jeder Gehaltsempfänger sowie Kleingewerbetreibender, je nach Veranlagungsart.
Ich bin weder Gehaltsempfänger noch Kleingewerbetreibender, ich habe ein Ing.-Büro (Freiberufler) mit 11 Angestellten und mir genügt die ganz ordinäre Steuer-Nr., die steht auch auf meinem Briefkopf + jeder ist damit zufrieden.

Die Ust-Ident-Nr. hat zwei Vorteile, erstens (schon besprochen) ermöglicht sie Geschäfte mit ausländischen Firmen und zweitens bietet sie erheblich besseren Datenschutz als die normale Steuer-Nr., da sie nicht linear zugeordnen ist und Hacker selbst beim Finanzamt nicht weiterkommen würden.
 
@ Lite-MB:

Schon klar, auch Dres der Medizinm sowie Architekten etc dürfen sich wohl leider keine Vosteuer ziehen.

Wo wir gerade mit Dipl. so um uns werfen:

Dipl. Betriebswirt (leider nur BA) :D
 
slaytalix schrieb:
@ Lite-MB:

Schon klar, auch Dres der Medizinm sowie Architekten etc dürfen sich wohl leider keine Vosteuer ziehen.

Wo wir gerade mit Dipl. so um uns werfen:

Dipl. Betriebswirt (leider nur BA) :D
wie das bei Medizinern ist weiß ich nicht, natürlich bin ich vorsteuerabzugsberechtigt!! und die Architekten, ich kenne, ebenso - sofern sie selbständig arbeiten.

...und wieso "leider nur" BA - ich bin großer Befürworter der kombinierten Ausbildung an Hochschule und Betrieb, ob meine Vorstellung vom praxisbezogenem Studium tatsächlich zutrifft, kannst eher du beurteilen. So gesehen, war ich auch "nur" an der FH, fühle mich aber durchaus befähigt meinen Beruf auszuüben bzw. die Firma zu leiten.
 
Moin,

natürlich kann ich mir auch die Vorsteuer ziehen.

Leider Umsatzsteuer-Sonderprüfung & Steuerfahndung.

Die Anfangsinvestitionen in PA, Lichttechnik etc sind recht hoch & die Umsatzerlöse waren bis dato noch nicht so toll.

Deshalb wird man beim FA immer mißtrauisch... :twisted:

Dann ist das für das FA immer "Hifi-Schnickschnack" für das Wohnzimmer. Gott sei Dank konnte man das durch den Verband VPLT entkräften & hat die gewerbliche Nutzung bestätigt.

Aber dieser Aufwand: dann noch Mittelherkunft nachweisen ob der Investitionen, hätte ja aus einer nicht seriösen Quelle stammen können. Also das gesamte Programm.

Die Ausbildung finde ich auch nicht schlecht & leite mein Unternehmen :D .

Von der Reputation natürlich noch unter FH angesiedelt bzw. Bachelor oder Masterstudiengängen oder Uni Dipl.-Kfm.
 
Hi,


mal grundsätzliche Sachen zur Umsatzsteuer (die sogen Mehrwertsteuer ist schon vor jahren als verfassungswidrig vom BVerfG für nichtig erklärt worden!):

Die Umsatzsteuer knüpft an Leistungen und Lieferungen von Unternehmern an. D.h. damit sind sowohl Kaufleute als auch Selbständige gemeint. Ingenieure oder Architekten sind keine Kaufleute/Gewerbetreibenden sondern Selbständige, d.h. auch sie sind UStpflichtig!

Eine Pflicht USt ans Finanzamt abzuführen besteht erst ab einem gewissen Jahresumsatz. Wie hoch der genau ist, hab ich nicht im kopf, müsste mal nachschauen. ich glaube(!) ab ca 7000 Euro pro Jahr KANN (muss aber nicht) man Ust ans Finanzamt abführen. Das hat den Vorteil, dass man natürlich zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, d.h. die Ust die man selbst beim Einkauf von Waren für sein Unternehmen bezahlt hat, kann man vom FA zurückverlangen.

Wegen der Rechnung: die auf der Rechnung ausgewiesene USt muss auf jeden Fall ans Fa abgeführt werden, da derjenige der die Rechnung bezahlt ja oft selbst zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, d.h. die Ust vom Fa zurückbekommt. Wenn sie dann noch nicht ans Fa abgeführt ist, wird dieses sich wundern... und der ein oder andere evtl auch!

Mit der Rechtsform (GbR, OHG, GmbH) hat das alles nichts zu tun! Musiker werden afaik als GBR behandelt, da sie kein Gewerbe im Sinne des HGB betreiben und somit keine OHG sind.

Gruß Chris
 
da sag ich mal nicht viel zu, ich verweise ja auch deshalb am liebsten an einen Steuerfachmann (das Finanzamt kann man übrigens auch fragen)

Fest steht jedenfalls, dass, wer Vorsteuerabzugsberechtigt ist, auch UST abführen muss, sobald ein Überschuss entstanden ist (der sogenannte Mehrwert = MWST)

Der einzige Unterschied bei der Höhe diese Überschusses ist der Abrechnungszeitraum. Dieser kann monatlich, 1/4jährlich oder auch jährlich sein, eben je nach Höhe. Die Zahlen sind mir nicht bekannt.
 

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