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Mehrwertsteuer auf Locationmiete?

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Kinslayer
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Hallo allerseits,
ich weiß nicht ob ich in diesem Bereich richtig bin!

Wir haben folgendes Problem:
Die Location von unserem letzten Gig bekommt noch 150€ - soweit so gut, alles kein Problem.
Nur: Die Bookerin hat mir heute am Telefon erzählt, dass wir, wenn wir das Geld überweisen würden, Mehrwersteuer draufpacken müssten. Wenn wir in Bar bezahlen allerdings nicht!
Da stellt sihc mir die Frage, wie das sein kann?
Der Deal war, dass wir die gesamte Location für 450€ anmieten.
Wenn wir nun aber noch MwSt draufpacken müssen, sind wir ja über dem vertraglich vereinbarten Preis.
Ich wurde bei genauerem Nachfragen dann mit "Ihr könnt die Steuer ja absetzen" abserviert.

Also meine genaue Fragen sind jetzt eigentlich:

- Ist das mit der MwSt so richtig?
- Wenn wir das wirklich absetzen können - wie genau? In meinen Augen ist das Schwachsinn.

Danke schonmal :)
 
Eigenschaft
 
Riecht verdächtig nach schwarzer Kasse!

Ich nehme mal an, dass man Euch (noch) keine Rechnung vorgelegt hat.

"Absetzen" könnt Ihr als Band die UST nur, wenn Ihr selbst vorsteuerabzugsberechtigt seid. Das wage ich aber mal zu bezweifeln, da Du Dich sonst mit der UST besser auskennen würdest.

Einen Rat, was Du tun könntest, darf ich Dir leider nicht geben, das könnte ungesetzlich sein.

war das ein pay for play Gig?

lg.
 
Erzählt ihm doch, dass ihr dann doch lieber das Geld vorbeibringt und bei dieser Gelegenheit auch die Rechnung abholt.
Da wird er sich aber freuen, es mit so rechtschaffenden Leuten tun zu haben und Lustig wird es auch, weil er euch dann wieder eine andere Geschichte erzählt. :D
 
Hallo allerseits,
ich weiß nicht ob ich in diesem Bereich richtig bin!

Wir haben folgendes Problem:
Die Location von unserem letzten Gig bekommt noch 150€ - soweit so gut, alles kein Problem.
Nur: Die Bookerin hat mir heute am Telefon erzählt, dass wir, wenn wir das Geld überweisen würden, Mehrwersteuer draufpacken müssten. Wenn wir in Bar bezahlen allerdings nicht!
Da stellt sihc mir die Frage, wie das sein kann?
Der Deal war, dass wir die gesamte Location für 450€ anmieten.
Wenn wir nun aber noch MwSt draufpacken müssen, sind wir ja über dem vertraglich vereinbarten Preis.
Ich wurde bei genauerem Nachfragen dann mit "Ihr könnt die Steuer ja absetzen" abserviert.

Also meine genaue Fragen sind jetzt eigentlich:

- Ist das mit der MwSt so richtig?
- Wenn wir das wirklich absetzen können - wie genau? In meinen Augen ist das Schwachsinn.

Danke schonmal :)


Hi Kinslayer,

normalerweise sind die Umsätze aus Vermietung und Verpachtung nach §4 Nr. 12 als Steuerfrei zu behandeln.

Bei den 150 Euro einfach Steuer drauf zu packen ist schon seltsam. Was war den vereinbart ? Normalerweise werden doch wenn überhaupt Bruttopreise vereinbart also wenn überhaupt dann mit Steuer.

Sollte Sie euch 150,00 Euro gesagt haben muss sie von den 150,00 Euro 20,69 Euro ans Finanzamt abdrücken weil das eigentlich der Endbetrag und nicht die Bemessungsgrundlage zur MWSt-Berechnung ist sprich der Nettobetrag.

Habt ihr eine Rechnung mit ausgewiesener MWST ?
Ohne die könntet Ihr die sowieso nicht absezten und dann müssen haufen Punkte auf der Rechnung stimmen.

Gruß

deathrules
 
normalerweise sind die Umsätze aus Vermietung und Verpachtung nach §4 Nr. 12 als Steuerfrei zu behandeln.

Hier geht es nicht um eine Vermietung an Privatleute sondern genau genommen zwischen einem Unternehmer (Club) und einer GbR (so etwas ist eine Band automatisch, wenn sie in der Öffentlichkeit geschäftlich aktiv wird).

Letztendlich beinhaltet eine Privatmiete aber immer auch die Bruttobeträge z.B. von externen Leistungen, die ein Vermieter nicht als Vorsteuer geltend machen kann. Aber das würde jetzt vom Thema wegführen.

lg.
 
Sorry, dass ich nochmal drauf eingehe:

@deathrules: Es könnte sich u.U. um eine Vermietung handeln, die nicht auf bürerlichem sondern besonderem Recht beruht, dann wäre zumindest eine Option nach §9 UstG denkbar. Nämlich, wenn man unterstellt, dass nicht der Raum im Vordergrund gestanden hat, sondern die Möglichkeit dort Musik zu machen...

@all: Die Umsatzsteuer kann durchaus geltend gemacht werden, zwar nicht unbedingt als Vorsteuerabzug, in jedem Fall aber als Betriebsausgaben bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach §4 Abs. 3 EStG, denn die Gagen als Musiker sind ja auch zu versteuern, die Kosten (auch die USt, wenn keine USt-Pflicht besteht) dem entgegen zu rechnen.

Die Tatsache, dass nur bei Überweisung USt erhoben wird, spricht allerdings auch meiner Meinung nach verdächtig für eine schwarze Kasse...

Grüße
Marc
 
Achtung: Rechtsberatungsgesetz! (*flüster* nixgutindieinternetz)
 

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