ThrashMetal
Registrierter Benutzer
- Zuletzt hier
- 15.01.22
- Registriert
- 05.05.05
- Beiträge
- 319
- Kekse
- 24
Hallo,
ab dem 01.07 sollen ja befristet bis zum 31.12 die Mehrwertsteuer von 19% auf 16% reduziert werden. Soweit ich weiß gilt der ermäßigte Steuersatz bei Gütern des Grundbedarfs. Wie sieht es denn bei allem andere aus ? z.B. Kauf von teuren Musiker Equipment? Kriegt man diese auch zu 16% Mehrwertsteuer?
Hintergrund der Sache ist die, dass ich eigentlich vorhatte mir diesen Monat ein neues Röhren Topteil mit einer 4x12 Box zu kaufen. Aufgrund der Reduzierung von 19% auf 16% würde ich dann allerdings bis zum nächsten Monat warten, falls die Mehrwertsteuersenkung auch den Musikerbedarf betrifft. Man würde hierbei zumindest einiges an Geld sparen.
Gruß
T.M.
ab dem 01.07 sollen ja befristet bis zum 31.12 die Mehrwertsteuer von 19% auf 16% reduziert werden. Soweit ich weiß gilt der ermäßigte Steuersatz bei Gütern des Grundbedarfs. Wie sieht es denn bei allem andere aus ? z.B. Kauf von teuren Musiker Equipment? Kriegt man diese auch zu 16% Mehrwertsteuer?
Hintergrund der Sache ist die, dass ich eigentlich vorhatte mir diesen Monat ein neues Röhren Topteil mit einer 4x12 Box zu kaufen. Aufgrund der Reduzierung von 19% auf 16% würde ich dann allerdings bis zum nächsten Monat warten, falls die Mehrwertsteuersenkung auch den Musikerbedarf betrifft. Man würde hierbei zumindest einiges an Geld sparen.
Gruß
T.M.
- Eigenschaft

No shit, Sherlock. Mir ging es darum, dass der Händler die Erleichterung nicht freiwillig rausgibt, sondern seine Marge in den kommenden sechs Monaten aufbessert, um (mutmaßliche) Corona-Einbußen ein stück weit kompensieren zu helfen. Mit meiner Einlassung wollte ich lediglich verdeutlichen, dass man dem Händler freundlich die Wahl lassen kann, das Geschäft zu machen und Umsatz zu bekommen oder eben gar nicht zu verkaufen. Dass die MWSt./USt. als Steuer (daher auch der Namensbestandteil) NICHT dem Händler zufließt, habe ich als bekannt vorausgesetzt. Hierfür bitte ich um Entschuldigung. Ich hoffe, dass meine Ergänzung den Sachverhalt nunmehr ausreichend beschreibt
.