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Merchandising, Steuern etc.

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Sardo Numspa
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Hallo,

Kleine Band, die keine großartigen Einnahmen hat...also nicht wie zum Beispiel Alleinunterhalter usw. die ja regelmäßig Einnahmen haben. Spielen 4-8 Gigs im Jahr.

Wollen einen Merchandisngstand haben, bei dem vermutlich auch sehr wenig an Einnahmen reinkommen wird. Nun stellt sich die Frage ob es für BAND XY gefährlich sein könnte ohne Gewerbe einen solchen Stand zu betreiben, weil was ist wenn ein Herr vom Finanzamt sich ne CD kauft?

Gibt es Geringfügikeitsklauseln?
Es dreht sich alles im kleinen Rahmen ab.

Kann mir nicht vorstellen das jede kleine Dorfmetalkapelle auch den Merchandisngstand steuerlich abgesichert hat!?

GbR hört man ja auch oft.
 
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Der Notnagel für eine kleine Band ist, Belege zu sammeln, dass man dauerhaft keinen Gewinn erzielt und auch nicht erzielen möchte. Ausgaben für Proberaum, Fahrtkosten, CD-Pressungen, Studiosessions, Abschreibungen für Instrumente usw. übersteigen ja schnell die Einnahmen, wenn man nur für Aufwandsentschädigung und eine Kiste Bier unterwegs ist.

Wenn man das Finanzamt überzeugen kann, dass man keine Gewinnerzielungsabsicht hat, gilt man nicht als Unternehmer und auch die Einnahmen aus solcher Tätigkeit sind steuerlich nicht relevant (=müssen nirgendwo angegeben werden). Es ist aber ganz wichtig, seine Belege für die Ausgabe über Jahre hinweg gut aufzubewahren, für den Fall das das Finanzamt aufmuckt.
 
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