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Mitfahrgelegenheit bei Musikern

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jatzemann
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hey zusammen,
da es ja in deutschland mittlerweile immer attraktiver geworden ist, über zahlreiche internetportale mitfahrer gegen kostenbeteiligung ("benzingeld") mitzunehmen habe ich mich mal gefragt wie die steuerliche lage bei musikern aussieht.
bei "normalen" menschen (jajajaja) steht ja die frage im vordergrund ob eine gewinnerzielungsabsicht mit der beförderung verbunden ist. das dürfte bei den meisten gelegenheitsfahrern ja nicht der fall sein...

aber wie ist also die lage in einem solchen beispielfall:
ein musiker fährt zu einem gig. aus seiner band bekommt jeder für den gig bspw. 150,-.
von den gesamtgage der band bekommt jeder zusätzlich etwas fahrtgeld.

da diese "reisekostenzulage" in der regel aber gerade mal das benzin und nicht die wirklich entstandenen kosten eines fahrzeuges abdeckt entschließt sich der musiker zwei mitfahrer mitzunehmen und kassiert beispielsweise pro person 15,- für die fahrt.
müssen diese 30,- dann bei der steuererklärung abgegeben werden?
JA denke ich, weil die fahrt an sich ja berufsbezogen wäre und das die gesamteinnahmen des musikers erhöhen würde.
NEIN denke ich, weil man ja mit der beförderung an sich nicht wirklich eine gewinnabsicht trägt.


wie gesagt, es geht um einen hypothetischen fall... da ich gestern mit ein paar kollegen auf dieses thema zu sprechen kam und niemand wirklich wusste wie es in diesem fall aussähe.
 
Eigenschaft
 
mann, mann, niemand erwartet, daß man Schweine durchs Finanzamt treibt...

Bei Berufsmusikern und Semis mit gutem Einkommen wird es bei spitzfindigem Rechnen wohl aufs versteuern rauslaufen - wobei seine eigenen Spesen dabei unerheblich sind. Aber selbst der böswilligste Finanzbeamte wird dich bedauern, wenn Du sowas deklarierst.

Bei Amateurs... - vergiß es einfach, da hat schon die Band keine Gewinnerzielungsabsichten und wenn Du irgendwo hinfährst zum Geldausgeben (=einen Gig spielen), dann wird sich niemand dran aufhängen, wenn Du versuchst Deine Fahrtkosten reell zu decken.
 
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nun ja,
so lapidar würde ich das gar nicht betrachten.

gehen wir von dem fall eines berufsmusikers aus...bsp.:

jemand hat 10 gigs im monat, durchschnittlich 200km entfernet - und nimmt durchschnittlich auf jeder fahrt eine person mit...
eine strecke von 200km ergibt i.d.r. 12€ pro mitfahrer.
sprich: 24€ pro gig... x 10 = 240€/monat x 12 = 2880,-€

das wird das finanzamt schon interessieren wenn es denn steuerpflichtig ist!!
aber was mich eher interessiert sind z.b. gesetzestexte oder fälle, die schon mal vor gericht gegangen sind und wo es entsprechende urteile gegeben hat!
 
ich denke mal, das Finanzamt interessiert sich eher dann dafür, wenn Du Deine Fahrtkosten steuerlich geltend machen willst - dann hättest Du das ja doppelt, einmal privat finanzierte Spesen plus steuerlich angesetzte Fahrtkosten. Sprich, das Problem ergibt sich dann auf jeden Fall, wenn es ein "Firmenwagen" ist.

Solange es ein Privatauto ist, das von einem Berufsmusiker genutzt wird, dann hat der lediglich auf Spesenbasis seine Unkosten gedeckt, kann dann aber seine eigenen km nicht mehr steuerlich geltend machen, ist ja auch nicht nötig, da er vom Veranstalter dafür eine Fahrtkostenpauschale erhalten hat plus das Fahrgeld des Mitmusikers.

Frag mich jetzt aber nicht, was passiert, wenn der Mitmusiker seinen Fahrgeldzuschuß steuerlich geltend machen will...
 
ja, im prinzip weitest du meine frage weiter aus! ;-)
also, einen freelance-musiker mit firmenwagen kenne ich nicht... ;-)

die frage läuft dann wohl darauf hinaus:
sind die einnahmen durch mitfahrer spesen oder wie benennt man das?
darf man dennoch beispielsweise die km-pauschale geltend machen? (denn damit sind ja nicht nur die benzinkosten gedeckt!)

mich würde mal interessieren ob´s da schon mal solche fälle gegeben hat und wie da entschieden wurde.
 
Meine Güte, ich reite ja ungern auf Klischees herum... aber so eine Frage kann sich doch nur ein Deutscher stellen. (Stichwort: Deutsche Gründlichkeit. :p)

Man nehme mit, wen man wolle und verlange, was man wolle (so lange man niemanden abzockt). Und man binde das dem Finanzamt nicht auf die Nase! Wer soll denn da nachforschen?! Meine Meinung, kein rechtlich fundierter Ratschlag. ;)

(PS: Ohje, klingt das gestelzt... aber gut, so kommt man ohne Personalpronomen aus. :D)
 
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...ach soo kompliziert ist das doch gar nicht..wenn man es sauber machen möchte dann geht das imho wie folgt:

angenommen man fährt zu einem gig der 200km entfernt stattfindet. angenommen man nimmt zwei mitfahrer mit die jeweils 15 euro bezahlen, angenommen man erhält zusätzlich zu 250€ gage ein fahrtkostenzuschuss von 50 euro.
dann hatte man einnahmen von 330 euro
(wer umsatzseteuer abführt möge beachten, dass die 250euro 7% enthalten und die 50 plus 2 mal 15 euro 19% - aber das nur der vollständigkeit halber...für die einkommensteuer spielt das nur sekundär eine rolle..)
in der eigenen "reisekostenberechnung" (falsch oft "fahrtkosten"-xxx genannt) tauchen nun 400km auf, die sich erwerbsmindernd auswirken.
nach der aktuellen pauschale von 30cent sind das 120 euro.
diese 120euro kann man ganz normal von seinen gesamteinnahmen abziehen , sodass man sie nicht versteuern muss.
übrig bleiben also in diesem bsp 210 euro, die bezüglich der einkommensteuer zu berücksichtigen sind.
wie man sieht 3erreicht man trotz der 50 euro fahrtkostenzuschuss über die band plus der 30 euro von den mitfahrern und eingedenk der tatsache, dass die 30cent pro km eigentlich ein viel zu niedrig gewählter wert sind, der schon viel zu lange gilt und bei wesentlich niedrigeren spritpreisen festgelegt wurde, durch die km regelung einen abzugsfähigen betrag, der über den zuschüssen und der zusatzeinnahmen durch die mitfahrer liegt.



ps: und von allem abgesehen was ich geschrieben habe - idr regel wird für die 2 mal 15 euro wohl keinerlei beleg existieren esseidenn man nutzt eines der gewinnorientierten mitfahrportale, die slebst wiederum eine provision kassieren, die sie natürlich verseuern müssen...dann könnte es zu querprüfungen kommen, denn für regelmäßig beruflich fahrende ist das system natürlich interessant
 
Ich glaube auch, dass Ihr zu deutsch denkt. Letztlich bekommt die Band eine Gage, z.B. 1.000EUR, die versteuert werden muss. Von den 4 Musikern fahren zwei, daher wird die Gage nicht geviertelt, sondern zwei bekommen 275 und zwei 225. Jetzt könnte ich als Nichtfahrer natürlich sagen, ich versteuere auch nur die 225. Mach ich aber nicht, ich versteuere 250, alleine schon, weil's einfacher ist. genauso machen wir's übrigens mit der Anlage. Unserm Drummer gehört die PA. je nach größe des Gigs, bringt er mal mehr mal weniger mit, kassert dafür von der Gage zwischen 50 und 100EUR "Stöpselgeld" (ja, so heißt das). Wenn man jetzt noch anfängt, dass er das auch noch versteuern muss, ist das genauso kompliziert. Da wird nicht drüber geredet auch nicht gegenüber dem FA, weil das denen eh egal ist. Hauptsache die eingenommene Gage wird überhaupt versteuert. Wer welchen Anteil ist doch letztlich nur marginal.
 
Fahrtenkosten, die der Erzielung von Einkünften dienen, sind Werbungskosten und können von den Einnahmen in Abzug gebracht werden. Ein entsprechender Wertersatz bleibt daher bei freien Künstlern steuerneutral und ist nicht als geldwerter Vorteil zu versteuern (vgl. § 9 Abs. I EStG; anders gegebenenfalls bei angestellten Profimusikern).
 
hallo Claude, das ist schon klar - hier gings ja aber um Zusatzeinahmen, die nicht direkt vom Veranstalter/Auftraggeber kommen.
 
Von wem die Einnahmen kommen, ist doch egal, sofern sie nicht die Einkünfte erhöhen, also die Einnahmen die Kosten übersteigen. Ansonsten wird es wohl den sonstigen Ertrag erhöhen.
 
Von wem die Einnahmen kommen, ist doch egal, sofern sie nicht die Einkünfte erhöhen, also die Einnahmen die Kosten übersteigen. Ansonsten wird es wohl den sonstigen Ertrag erhöhen.
Da bin ich mir nicht so sicher, ob das der Finanzbeamte so sehen MUSS - meistens wird das wohl so durchgehen, aber daraus eine Regel ableiten...?

Die Werbungskosten decken eigentlich nur die Summen ab, die direkt vom Veranstalter/Auftraggeber kommen und als solche gekennzeichnet sind.
 
Gerhard Eichberger


Ich glaube auch, dass Ihr zu deutsch denkt. Letztlich bekommt die Band eine Gage, z.B. 1.000EUR, die versteuert werden muss. Von den 4 Musikern fahren zwei, daher wird die Gage nicht geviertelt, sondern zwei bekommen 275 und zwei 225. Jetzt könnte ich als Nichtfahrer natürlich sagen, ich versteuere auch nur die 225. Mach ich aber nicht, ich versteuere 250, alleine schon, weil's einfacher ist. genauso machen wir's übrigens mit der Anlage. Unserm Drummer gehört die PA. je nach größe des Gigs, bringt er mal mehr mal weniger mit, kassert dafür von der Gage zwischen 50 und 100EUR "Stöpselgeld" (ja, so heißt das). Wenn man jetzt noch anfängt, dass er das auch noch versteuern muss, ist das genauso kompliziert. Da wird nicht drüber geredet auch nicht gegenüber dem FA, weil das denen eh egal ist. Hauptsache die eingenommene Gage wird überhaupt versteuert. Wer welchen Anteil ist doch letztlich nur marginal.
Das könnte aber bei der Einkommensteuer ein Thema werden.

Ich gehe davon aus, daß es sich nicht um Berufsmusiker handelt (die also eben nur selbständige Musiker sind), sondern ich gehe von Hobbymusikern aus, die halt irgendwo beschäftigt sind (Arbeiter/Angestellte/Beamte/Vertragsbedienstete) und halt nebenbei noch Hobbymusiker sind.

Es ist zumindest in Österreich so, daß derartige Zusatzeinkünfte einkommensteuerfrei sind, sofern sie in Summe einen bestimmten Betrag im Jahr nicht überschreiten. ansonsten ist der Gesamtbetrag einkommensteuerpflichtig. (Es wird also die Freigrenze NICHT abgezogen.)

Und da mag das vielleicht bei dem Einen oder Anderen relevant sein, ob man die Fahrtkosten draufrechnet oder nicht.

Soweit in Bezug auf die Einkommensteuer in Österreich. Ob das in Deutschland ähnlich ist, weiß ich nicht.

(Ich weiß das insofern, weil ich Zusatzeinkünfte habe und die Höhe dieser Einkünfte schon mal ein Thema war.)


Gerhard

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Gerhard Eichberger


Von wem die Einnahmen kommen, ist doch egal, sofern sie nicht die Einkünfte erhöhen, also die Einnahmen die Kosten übersteigen. Ansonsten wird es wohl den sonstigen Ertrag erhöhen.
Entschuldigung, aber das ist unerheblich.
Sonst würde ja jeder, der einen Verlust macht, keine Steuern zahlen müssen. (Na, da würde ja jedes Unternehmen nur mehr "Verluste" schreiben!)


Gerhard
 
G
- - - Aktualisiert - - -

Gerhard Eichberger



Entschuldigung, aber das ist unerheblich.
Sonst würde ja jeder, der einen Verlust macht, keine Steuern zahlen müssen. (Na, da würde ja jedes Unternehmen nur mehr "Verluste" schreiben!)


Gerhard

Achtung, Gerhard. Da begibst du dich auf ganz dünnes Eis (das ist nämlich nicht ganz trivial) und überlässt diese Diskussion am besten den Leuten, die sich damit auskennen.
 
Gerhard Eichberger


Eine ähnliche Frage wurder in at.gesellschaft.recht genau so beantwortet (nein, nicht von mir).


Gerhard
 
... ist ja eine interessante diskussion mittlerweile!! ;-)

und ich bekomme immer mehr den eindruck als ob in diesem fall so RICHTIG (fühlt euch bitte nicht angegriffen!) niemand bescheid weiß.
dass mit dem "zu deutsch" denken ist insofern unwesentlich da die frage ja darauf hin abzielte ob man dazu verpflichtet ist oder nicht. da ist dann zunächst mal unwichtig ob das finanzamt was davon mitbekommt (oder nicht) bzw. ob das überhaupt jemand prüfen kann etc.

die frage war auch nach berufsmusikern gestellt und wenn jemand beispielsweise im jahr 100 gigs spielt die durchschnittlich 100km entfernt sind und er durchschnittlich zwei leute pro gig (z.b. einen hin/einen zurück) mitnimmt und dafür 10,- euro pro person nimmt reden wir schon von 2.000,-€ und ich denke das ist schon grund, sich da mal gedanken drüber zu machen.
wie gesagt: letztlich sind das ja berufsbedingte einnahmen da dieses einkünfte auf dem weg zu gigs geflossen sind.
 
"berufsbedingte einnahmen" *grins*

ich wiederhole mich:
es sind einnahmen und fertig. zu versteuern -falls man muss- zunächst mal mit 19% umsatzsteuer..
dann sind diese einnahmen genau wie alle anderen (fahrtkostenzuschuss von seiten der band, des veranstalters, was auch immer) wie hotel-buyout...catering buyout...gage
auch anzugeben und je nachdem auf was man steht - bzw auch zu was man verpflichtet ist im einzelfall - zieht man als kosten pauschalbeträge oder auch durch das einreichen von quittungen seine kosten davon ab.
spielt keine rolle , ob man das nun webrungskosten, reisekosten, investitionen oder was auch immer nennen möchte.
so
und wenn dann nun das finanzamt merkt, dass man für die jeweiligen reisen sowieso kosten hat, die die (ich nenne sie jetzt mal) "ausgleichszahlungen" entweder übersteigen oder gerade so aufheben - dann wird das keine probleme verursachen.
(denn durch diese einnahmen erhöht sich lediglich das zu versteuernde einkommen und das findet das finanzamt natürlich GUT!)
ABER
wenn man nun mit der beförderung und den jeweiligen "Fahrkarten" die man dafür "verkauft" am ende unterm strich einen gewinn macht
dann
könnte es recht doof werden
denn
dann betreibt man plötzlich zusätzlich ein personenbeförderungsgewerbe und unterliegt dann auch den bestimmungen zur personenbeförderung..bspw gibt es solche dinge wie eine genehmigung zur personenbeförderung
und man muss sicherheitsaspekte beachten.
und wenn man das nun noch genauer wissen will dann sollte man bitte einfach ins steuergesetz gucken
soo schwierig ist das nicht zu verstehen
das problem ist meistens nur darauf zu kommen nach WAS man eigentlich gerade sucht.

grüße
ron
 
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Werbungskosten sind diejenigen Ausgaben, die getätigt werden, um die entsprechende Einkünfte zu erzielen. Wenn nun von Dritter Seite Fahrgeld gezahlt wird, so sinken diese Ausgaben. Übersteigt der erzielte Fahrgeldbetrag die Fahrtkosten, dürfte es sich bei GbR um sonstigen Ertrag und bei Einzelmusikern um sonstige Einkünfte gem. § 22 Nr. 3 EStG handeln. Bis zu 256 Euro im Jahr wäre das dann steuerfrei (bei Einzelmusikern).
 

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