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Möchte Bläserheft veröffentlichen, darf ich das wohl?

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Larsi0575
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Ich hab vor eventuell ein eigenes Bläserheft zu veröffentlichen. Hauptsächlich mit eigenen freien Kompositionen. Es sind aber auch einige Choralbearbeitungen dabei, bei denen ich nicht genau weiß , ob ich das einfach so machen kann. Bei den Ergebnissen von der Gema-Suchmaschine steig ich nicht durch. Hab hier aber auch schon gelesen, dass Lieder von Komponisten die über 70 Jahre verstorben sind frei verwendet werden dürfen.
Vielleicht kennt sich hier ja jemand aus.
Bei Spirituals steht meist kein Enstehungsjahr dabei , sind die dann frei? Z.B. "Go tell it on the moutains".
Oder "Laudato Si",( Was heißt da z.B. mündlich überliefert?)
"Ich bete an die Macht der Liebe", Mein Heiland, Herr und Meister( deutsche Messe)
Kann mir da jemand weiterhelfen, ob ich diese Sachen bearbeiten darf?
 
Eigenschaft
 
Die GEMA-Werkdatenbank enthält
- 327 noch lizenzierungspflichtige Einträge von GO TELL IT ON THE MOUNTAIN UND
- 24 Einträge von LAUDATO SI

Wenn ein Autor auch schon mehr als 70 Jahre verstorben ist, heißt das noch lange nicht, dass es keine Bearbeitungen gibt, die weiterhin unter das Verwertungsrecht fallen.

Check' also bitte mal Deinen Plan miat der GEMA-Werkdatenbank gegen. Dort findest Du auch jeweils den zugehörigen Musikverlag, der VORHER zu fragen wäre, wenn Du ein Werk bearbeiten möchtest.
Gleiches gilt für die Drucklegung von WErken!

lg.
 
Die GEMA-Werkdatenbank enthält
- 327 noch lizenzierungspflichtige Einträge von GO TELL IT ON THE MOUNTAIN UND
- 24 Einträge von LAUDATO SI

Wenn ein Autor auch schon mehr als 70 Jahre verstorben ist, heißt das noch lange nicht, dass es keine Bearbeitungen gibt, die weiterhin unter das Verwertungsrecht fallen.


Mmh, ich will doch aber selbst eine Bearbeitung vom Orginal verfassen und keine Bearbeitung einer Bearbeitung. Der Komponist von einer Bearbeitung lässt doch nur "sein" Werk schützen und nicht das Orginal, oder wie läuft das?
 
Mmh, ich will doch aber selbst eine Bearbeitung vom Orginal verfassen und keine Bearbeitung einer Bearbeitung. Der Komponist von einer Bearbeitung lässt doch nur "sein" Werk schützen und nicht das Orginal, oder wie läuft das?

Genau so ist es. Die Bearbeitung ist geschützt, nicht aber die Originalmelodie (falls der Komponist der Originalmelodie schon über 70 Jahre tot ist). Wenn du zu den Titeln bei der GEMA Einträge findest, kannst du sehen, was bei Komponist steht. Wenn dort DP (Domain Public) steht, dann ist die Melodie frei verfügbar. Steht dort ein Komponist, dann müsste man klären, ob der schon über 70 Jahre tot ist. Aber bei alten Chorälen und Spirituals dürften da keine Urheberrechte auf die Melodie mehr vorhanden sein...
 

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