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Neues Bandmitglied - Gema/Rechte/Wie verhalten?

  • Ersteller barney71
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barney71
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hi,

also ich habe da mal eine frage. vielleicht kann mir da ja der ein oder andere ein paar tipps geben.

also wir haben eine band und nach langer suche scheint es jetzt so zu sein, dass wir endlich das fehlende letzte glied gefunden haben. der junge ist (als einziger von uns) berufsmusiker, möchte bei uns mitmachen, weil es genau der stil ist, den er am liebsten spielen möxhte. wir machen das just for fun. haben zwar ziele wie das aufnehmen einer cd und auch live auftritte, bis dahin wird aber wohl noch etwas zeit ins land ziehen. wir haben uns bislang noch nie mit irgendwelchen urheberrechtsfragen bzw. gema auseinandergesetzt.
unser potentielles neues mitglied möchte allerdings von anfang an klare verhältnisse haben. kann ich natürlich verstehen, da er von der musik lebt und im falle von profit, wenn auch klein, sicher da nix anbrennen lassen möchte.
wir müssen ihm nun jetzt vorschläge machen, wie wir uns das vorstellen und irgendwie fällt uns das ein wenig schwer. vielleicht sind wir diesbzgl. auch ein wenig naiv.

also soviel ich weiss ist er z.b. mitglied in der gema. wir nicht.

kann es da zu problemen kommen? ab wann ist eine gemamitglieschaft sinnvoll?

hat von euch einer ein ähnliches szenario hinter sich gebracht und kann uns vielleicht ein paar tipps geben, wie wir uns verhalten sollen? wir möchten natürlich auch nicht in irgendeine falle tappen. wir kennen ihn noch nicht gut genug und man weiss ja nie, wie einer tickt. denn natürlich haben wir auch kein interesse daran, dass er unsere ideen "missbraucht".
aber da gilt doch sowas wie das urheberrecht?

naja, genug geschwafelt. ich hoffe, ich kriege hier evtl. ein wenig input.

danke!

lg

banrey
 
Eigenschaft
 
gema is imho nur sinnvoll wenn man mit seiner mucke richtig geld verdient (d.h. z.b. auf aufnahmen mitwirkt bzw. cds rausbringt usw.)
 
Da war's wieder...

Bei Aufnahmen mitzuwirken hat ÜBERHAUPT nix mit der GEMA zu tun. Wir reden von Rechten an der Komposition und dem Text - Urheberrechten - nicht von Leistungsschutzrechten, die man als ausübender Künstler hat, und wie sie beim Mitwirken an Aufnahmen fremder (und eigener Stücke) berührt werden.

Richtig ist, dass eine GEMA-Mitgliedschaft dann lohnt, wenn die eigenen Stücke entweder bei eigenen Auftritten (am besten mindestens im gesamten Bundesgebiet) gespielt oder sogar auch von anderen gecovert werden. Noch besser wird's, wenn die Stücke zusätzlich auf CD erscheinen, wieder lukrativer, wenn sie im Radio und am allerbesten noch im Fernsehen gespielt werden.

Im konkreten Fall von barney71 reden wir also von den Kompositionen und Texten des neuen Bandmitgliedes. Lässt er keine eigenen Stücke einfließen, kann er 100 mal Bandmitglied sein und die GEMA-Mitgliedschaft bringt ihm gar nix! Zumal dazu die SOngs auch erstmal angemeldet und veröffentlicht sein müssen...

Grüße
Marc
 
hallo,

erst einmal danke für ein erstes feedback.

nun ja, also wir planen früher oder später ja schon eine vö und wollen diese natürlich vertreiben und auch live spielen. wann das sein wird, ist z. zt. nicht abzusehen. wie gesagt, bislang haben wir uns mit dem thema urheberrecht und gema nicht beschäftigt.
also wir haben eine menge eigenes material, was eben noch in die richtigen bahnen gelenkt werden muss. der schlagzeuger spielt nicht nur schlagzeug sondern auch gitarre und keyboard und hat kompositorisches talent. in wie fern er das eingringen wird ist momentan nicht abzusehen.
mir stellt sich nur die frage, ob für den rest der band seine gema-mitgliedschaft evtl. zu problemen führen könnte. es kann ja auch sein, dass er einen part zu einer komposition beisteuert und nicht nur blos drummer ist. aufgrund der länge vieler kompositionen nicht undenkbar. sollten wir evtl. ebenfalls über eine mitgliedschaft nachdenken, auch wenn es eigentlich noch nicht relevant ist? was ist, wenn wir dann vor der vö auseinandergehen? wenn teile der songs von unterschiedlichen mitgliedern beigesteuert wurden?

ok, vielleicht machen wir uns auch nur zu viele gedanken, aber man weiss ja nie, wie die leute ticken oder durchdrehen wenn es hart auf hart kommt. :D:screwy:

danke.:great:

lg

barney
 
Zu viele Gedanken machen finde ich bei dem Thema gar nicht mal schlimm ;)

Ich sehe keine Probleme, die eine GEMA-Mitgliedschaft der restlichen (schöpferischen) Bandmitglieder mit sich bringen würde. Außer, dass vielleicht am Anfang der Mitgliedsbeitrag die Ausschüttung übersteigt. :D

Mal im Ernst, genau zu diesem Zeitpunkt... was bringt Euch die GEMA Mitgliedschaft!? Erst mal gar nichts. Mit dem Zeitpunkt, wo ein Urheber GEMA-Mitglied wird, werden automatisch alle seine Werke und Werkbeteiligungen GEMA-pflichtig. Demnach erhält er bei sämtlicher gemeldeter Verwertung angemeldeter, veröffentlichter Werke, die auch schon Jahre alt sein können, ab dem Jahr der Mitgliedschaft eine Ausschüttung. Warum also jetzt das Geld für eine GEMA-Mitgliedschaft zum Fenster rauswerfen...? Wenn ihr einen gewissen Bekanntheitsgrad erreicht habt, ist es immer noch früh genug.

Den Schutz bei vorzeitiger Auflösung der Band bietet Euch eine GEMA Mitgliedtschaft genauso wenig. Die GEMA-Mitgliedschaft bewirkt nur, dass jeder einzelne als Miturheber Tantiemen erhält, wenn das Stück gespielt wird, was allerdings VOR Veröffentlichung auch eher unwahrscheinlich ist. ;)

Meine Meinung ist, lasst es mit der GEMA-Mitgliedschaft der beteiligten Urheber so lange bleiben, bis veröffentlicht wurde und die Songs häufig gespielt werden, nach Möglichkeit nicht nur live von Euch, sondern siehe mein letztes Post. Die GEMA-Mitgliedschaft Eures neuen Bandmitgliedes ist hierfür völlig ohne Relevanz.

Grüße
Marc
 
Eine GEMA-Mitgliedschaft hat durchaus auch Nachteile. Als Musiker "verteuert" man sich gegenüber seinen Auftraggebern. Ein Veranstalter, der euch mit euren Stücken aufreten lässt muss dafür GEMA zahlen, übrigens höchstwahrscheinlich weit mehr als ihr dann für den Gig ausgeschüttet bekommt. Wen wird der Veranstalter wohl buchen, wenn er sich zwischen zwei gleichwertigen Bands entscheiden muss, aber Eine keine GEMA-Kosten verursacht?

Die GEMA-Thematik ist in einem solchen Stadium uninteressant. Wichtiger wäre es wohl andere Fragen vertraglich in Schriftform festzuhalten, z.B.: Darf die Band beim Ausscheiden eines Mitglieds weiterhin Stücke spielen, an denen dieses Mitglied mitkomponiert hat? Was passiert mit Aufnahmen, an denen dieser mitgewirkt hat? Darf die Band unter dem gleichen Namen überhaupt weitergeführt werden, wenn jemand aussteigt? Wie werden die Einnahmen geteilt, verbleibt ein Teil auf dem Bandkonto?

Gruß,

Uranus
 
hi

jaa, also so langsam geht das glaube ich in die richtung wie ich mir das eben vorstelle. es muss eine vereinbarung her, die uns in irgendeiner form eine gewisse absicherung gibt und mit der alle leben können.

wer für so eine bandinterne vereinbarung vorschläge hat.... immer her damit!:great:

meine größe befürchtung ist die, dass der drummer zu ungeduldig ist und dann vielleicht nach einer gewissen zeit die brocken schmeissen könnte. und was dann? nachher hört man seine eigenen ideen von seiner neuen combo interpretiert.:eek: oder so ähnlich

wir sind halt keine profis und ich z.b. für meinen teil hänge 10 stunden im büro. es wird also zwangsläufig länger dauern und es sind auch schon leute gekommen und wieder gegangen, denen das zu lang gedauert hat oder sind gar nicht erst eingestiegen, weil sie sich ins gemachte nest setzen wollten.

allerdings hatten wir noch nie einen profi und ich bin wirklich erstaunt, dass er mit uns zusammenarbeiten will. und er war nicht der einzige prof, der mit uns was machen wollte. wir haben gejammt und er schien recht begeistert. auch von den präsentierten schnipseln auf cd. für mich ist das ein kompliment, zeigt aber auch, dass unsere ideen so schlecht nicht sein können. und wir waren von ihm begeistert...

this could be the missing link!:D

mal schauen...

und ein guter drummer könnte uns natülich extrem weiterhelfen. und ich habe auch ein gutes gefühl.;)

aber sicher ist sicher...

also danke fürs feedback und weitere vorschläge:great:
 
ratterratterratter...:screwy:

also folgendes scenario:

wir haben die Cd veröffentlicht und treten öffentlich auf, haben internetpräsenz,aber es ist kein airplay absehbar, und es besteht wahrscheinlich noch kein Grund für einen GEMA Beitritt unsererseits.
aber der Drummer ist in der GEMA. Ist er nur mit SEINEM Band/bzw Soloprojekt GEMA"tisiert"?
oder ist er sogar/oder NUR als natürliche Person GEMA"fähig"?.

m-zee sprach ja von dem fall, das er nicht komponiert. da ich momentan davon ausgehe, dass er aber ebenso an kompositionen beteiligt sein wird und wir ja nicht ubedingt jetzt schon in die gema wollen stellt sich die frage, ob es zu problemen kommen kann.

wenn man gemafrei begonnen hat, kann man die alten gemafreien komposition in gemamucke umwandeln? oder sind es gar nicht die songs sondern ist es die person? und kann man als gemamitglied auch vorsätzlich gemafreie musik machen und diese z.b. als gemafreie musik an eine zweite person verkaufen? so als auftragskomposition. ähmmmm....wsgj/%3(0:screwy:

Wahrscheinlich ist sowas ja generell schon zig mal irgendwo gefragt worden und irgendwie will ich mich eigentlich zum jetzigen zeitpunkt damit beschäftigen müssen.:screwy::(


nur wonach soll ich hier im forum suchen. möchte ja nicht jeden fred durchackern. da ist das mit den suchbegriffen schon recht schwer. bei der hardware ists einfacher...;)

danke!

lg

barney
 
Ist er nur mit SEINEM Band/bzw Soloprojekt GEMA"tisiert"?
oder ist er sogar/oder NUR als natürliche Person GEMA"fähig"?.

Die GEMA kennt als Urheber nur natürliche Personen.

m-zee sprach ja von dem fall, das er nicht komponiert. da ich momentan davon ausgehe, dass er aber ebenso an kompositionen beteiligt sein wird und wir ja nicht ubedingt jetzt schon in die gema wollen stellt sich die frage, ob es zu problemen kommen kann.

In einer solchen Band-Konstellation wäre solches Material "GEMA-pflichtig".

wenn man gemafrei begonnen hat, kann man die alten gemafreien komposition in gemamucke umwandeln? oder sind es gar nicht die songs sondern ist es die person? und kann man als gemamitglied auch vorsätzlich gemafreie musik machen und diese z.b. als gemafreie musik an eine zweite person verkaufen? so als auftragskomposition. ähmmmm....wsgj/%3(0:screwy:

Natürlich kann man jederzeit der GEMA beitreten und dann auch alle seine alten Songs anmelden. GEMA-freie Musik kann man dann - zumindest offiziell und legal - nicht mehr machen.

Gruß,

Uranus
 
wenn man gemafrei begonnen hat, kann man die alten gemafreien komposition in gemamucke umwandeln? oder sind es gar nicht die songs sondern ist es die person? und kann man als gemamitglied auch vorsätzlich gemafreie musik machen und diese z.b. als gemafreie musik an eine zweite person verkaufen? so als auftragskomposition.

Also, Mitglied wird immer die einzelne natürliche Person als Urheber und Schöpfer geistigen Eigentums. Und wie ich bereits oben geschrieben hatte, ist sämtliches eigenes geistiges Eigentum ab der Unterzeichnung des Berechtigungsvertrages durch den Musikschaffenden GEMA-Repertoire. Eine Ausschüttung bei Verwertung der angemeldeten Werke erfolgt rückwirkend ab dem Beginn der aktuellen Zahlungsperiode.

Ab der Mitgliedschaft ist sämtliches Repertoire des GEMA-Mitglieds GEMA-pflichtig. Es besteht zwar die Möglichkeit einzelne Rechte aus dem Berechtigungsvertrag auszuklammern und diese selbst wahrzunehmen, grundsätzlich ist es aber so, dass ein GEMA-Mitglied kein GEMA-freies Repertoire schaffen kann. Auch nicht unter Pseudonymen o.ä. - es bleibt ja bei der Person als Mitglied.

Grüße
Marc
EDIT: Huch, da war Uranus EXP wohl schneller :)
 
Hi barney,

ich schlage mal ganz pragmatisch folgendes vor:

Der Mensch mit dem größten Interesse an einer Regelung und dem Schutz seiner Verwertungsrechte ist ja schon bei der GEMA.

Ihr könnt im Prinzip folgendes machen:
Alle songs, die er schreibt bzw. wo er in den jeweiligen Funktionen (also Komposition, Text etc. - bei der GEMA gibt es da eine genaue Unterteilung) Urheber ist, werden festgehalten und die meldet er bei der GEMA an und beauftragt die GEMA damit, eventuell anfallende Erträge aus der Verwertung zu erheben und an ihn abzuführen.

Das macht die GEMA ja sowieso schon für ihn und in seinem Auftrag.

Dort wo Ihr Urheber seid - das haltet Ihr auch fest (im Prinzip braucht Ihr also eine Tabelle, wo pro song vermerkt ist, wer an was beteiligt war - auch da kann die Unterteilung der GEMA ganz hilfreich sein). Ob Ihr dann Eurerseits die GEMA mit dem Eintreiben eventueller Einnahmen beauftragt, das ist Euch bzw. sogar jedem einzelnen von Euch überlassen.

Im Prinzip ist das das gleiche, wie wenn ein amerikanischer Komponist und ein deutscher Texter zusammen arbeiten - die GEMA würde nur für die Anteile zuständig sein, wo es sich um ein Mitglied der GEMA handelt (in dem Fall also der deutsche Texter) - das andere interessiert die GEMA nicht.

Meines Erachtens wäre das die praktikabelste Möglichkeit, den unterschiedlichen Interessen bei Euch gerecht zu werden und zu einer raschen Einigung zu kommen.

ACHTUNG: Ob man das so machen kann, weiß ich nicht. Es ist nur logisch - aber nicht alles, was logisch ist, gibt es ja auch im real life. Also bei der GEMA mal erkundigen oder jemand schreibt hier mal, wenn er/sie weiß, dass es geht oder nicht geht ...

x-Riff
 
Im Prinzip ist das das gleiche, wie wenn ein amerikanischer Komponist und ein deutscher Texter zusammen arbeiten - die GEMA würde nur für die Anteile zuständig sein, wo es sich um ein Mitglied der GEMA handelt (in dem Fall also der deutsche Texter) - das andere interessiert die GEMA nicht.

Das ist so nicht ganz richtig, die GEMA inkassiert die komplette Vergütung und schüttet den Teil, der den amerikanischen Textdichter betrifft an die amerikanische Verwertungsgesellschaft aus - sofern dieser natürlich ebenfalls Mitglied ist.

ACHTUNG: Ob man das so machen kann, weiß ich nicht. Es ist nur logisch - aber nicht alles, was logisch ist, gibt es ja auch im real life. Also bei der GEMA mal erkundigen oder jemand schreibt hier mal, wenn er/sie weiß, dass es geht oder nicht geht ...

x-Riff

Ich sehe nichts, was dagegen spricht. Zumal es sich ja ohnehin nur um eine Vereinbarung im Innenverhältnis der Band handelt und wenn alle Mitglieder damit einverstanden sind, ist es doch eine sehr praktikable und vor allem transparente Lösung...

Grüße
Marc
 

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