NORD-Keyboard-Besitzer zum Samplen gesucht...

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Perrier2
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Guten Abend!

Ich bin im Augenblick auf der Suche nach jemandem, der ein NORD-Keyboard besitzt. Mein eigenes hat sich leider vor einigen Wochen verabschiedet, weswegen ich im Augenblick mit meiner Notlösung, einem einfachen Alesis-MIDI-Controller nur VSTs am spielen bin. Das ist so gesehen kein Problem, doch habe ich bis vor einiger Zeit mich immer gerne in der NORD Sample Library bedient, und auch einige gute Jam-Sessions damit gehabt. Jetzt kann ich natürlich mit den für NORD codierten und verschlüsselten Samples nichts mehr anfangen, und ich möchte nicht darauf verzichten müssen.

Deswegen frage ich, ob sich jemand erbarmen könnte, mir die unten aufgelisteten Samples auf seinem NORD-Keyboard noch einmal zu samplen und mit diese dann als AIFF, MP3, WAV oder OGG zukommen lassen kann.

http://www.nordkeyboards.com/sound-libraries/nord-sample-library-archive/synthesizers/ppg-wave
http://www.nordkeyboards.com/sound-...brary-archive/synthesizers/optigan-orchestron
http://www.nordkeyboards.com/sound-...library-archive/synthesizers/roland-jupiter-4

Viele Grüße

Perrier2
 
Eigenschaft
 
Ich habe meinen Nord Electro 3 vor einiger Zeit verkauft, aber auch wenn ich ihn noch hätte, würde ich sowas nicht ohne Bezahlung machen. Dafür ist der Aufwand einfach viel zu hoch. Schon einen Sound absamplen (z.B. 4 Noten pro Oktave) dauert mit dem Einrichten der DAW, Kontrolle, Export usw. gerne mal 30-45 Minuten und du fragst hier nach mehreren Dutzend von Sounds. Ganz davon abgesehen, dass schon das Laden der Samples in den Nord Ewigkeiten dauert...

Bei einem angemessenen Stundenlohn kommst du also fast billiger, wenn du dir einen gebrauchten Nord kaufst (oder leihst).
 
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...und urheberrechtlich ist das ganz nebenbei auch nicht unproblematisch. Es hat schon seinen Sinn, dass die verschlüsselt sind.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
PS: was heißt denn überhaupt "verabschiedet"? Wenn ein Nord wegen eines Defektes nicht mehr spielbar ist, sollte sich das bei dem Preisniveau und der Wertstabilität doch allemal lohnen, den zu reparieren?
 
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Das Gesetz würde ich gerne mal sehen, das mir verbietet, ein Keyboard abzusampeln. Wenn man die Samples allerdings dann verkauft, ist das eine andere Sache. Obwohl auch da hier in Deutschland die Rechtslage keineswegs so eindeutig ist, wie es die Urheber manchmal gerne hätten. Ein Klang an sich ist nämlich m.W. kein schützbares Werk im Sinne des Urheberrechts. Und Clavia hat ja im Prinzip auch nichts anderes gemacht.
 
Das Gesetz würde ich gerne mal sehen, das mir verbietet, ein Keyboard abzusampeln. Wenn man die Samples allerdings dann verkauft, ist das eine andere Sache.
...oder anderweitig "verbreitet". Das Keyboard abzusamplen ist für den Privatgebrauch die eine Sache, ein komplettes Sampleset zu rekonstruieren, eine andere.

Es ist zwar richtig, dass ein Klang nicht schützbar ist - die Aufnahme eines Klangs (Sample) hingegen schon.
Mit anderen Worten, kein Gesetz verbietet dir das Absamplen eines echten Rhodes, einer B3, eines Moog oder eines DX7. Das kannst du alles tun, weil dort keine Samples drinstecken. Das 1:1 absamplen eines samplebasierten Geräts ist nicht ohne weiteres erlaubt - ergibt sich aus Par.85 UrhG.

Nord hat ein Leistungsschutzrecht an den Aufnahmen, die sie als Samples da rein stecken. Und gewähren dir die notwendigen Rechte, um die Sounds in Songs verwenden zu dürfen. Das erstreckt sich aber nicht auf das "Extrahieren" der Samples mit dem Ziel, hinterher ein gleichwertiges Sampleset zu haben, was dann auf anderen Plattformen spielbar ist.
 
Das 1:1 absamplen eines samplebasierten Geräts ist nicht ohne weiteres erlaubt


Gäbe es denn eigentlich eine "Abgrenzung" zu einem Modeling-basierten Gerät, welches nicht mit Samples arbeitet? :gruebel:



Oder vielleicht etwas differenzierter:

Ein alter Roland D50 arbeitet ja nach dem "Sample & Synthesis" Prinzip.
Die kurzen Attack-Samples (welche in's ROM gebrannt und somit Aufnahmen von Roland sind), darf ich als Privatperson also nicht zu kommerziellen Zwecken absampeln.

Aber wie sieht das mit dem Synthese-Teil aus?
Fällt dieser auch unter das Leistungsschutzrecht ...in diesem Fall von Roland?
 
Da kann man lange drüber philosophieren und juristisch streiten. Auch darüber, wie weit man das Sample verfremden müsste, um das dann wieder zu dürfen. Fakt ist: das, was der TO möchte (nämlich die original-Samples per Sampling "rausziehen" um sie woanders nutzbar zu machen), ist so nicht erlaubt.

Vom D50 z.B. gibt es alle möglichen Samples (der kompletten Sounds) im Netz, das mag erlaubt sein. Zumindest scheint sich keiner bei Roland da groß drum zu kümmern. Und von vielen Vintage-Geräten, z.B. Drumcomputern, gibt es solche Samplepacks ebenfalls. Das scheint zumindest geduldet zu sein (was nicht heißt, dass es deswegen grundsätzlich legal wäre). Je älter die Quelle, umso wahrscheinlicher, dass da kein Hahn nach kräht.

Aber hier reden wir ja von aktuellen, recht aufwändigen Samples, die gegen Geld bzw. ausschließlich an Kunden der Fa. Clavia kostenlos abgegeben werden.
 
Fakt ist: das, was der TO möchte (nämlich die original-Samples per Sampling "rausziehen" um sie woanders nutzbar zu machen), ist so nicht erlaubt.

Da besteht für mich absolut kein Zweifel.


Vielleicht täuscht mich der Eindruck ja, aber auf Hersteller-Ebene scheint man das nicht ganz so genau zu nehmen, oder? ...oder wie kam das Emulator-Shakuhachi-Preset ("Loon Garden") je in moderne Workstations?

Ich meinte zum Beispiel auch mal gelesen zu haben, dass das Korg M1 "Lore" Preset ein Fairlight-Sample war.

...oder dass (damals Sequential-Mitarbeiter) John Bowen mal geschrieben hat, dass man für den Prophet VS einen Klang nicht nachbilden konnte, und deshalb das Sample des Konkurrenz-Gerätes implementiert hat. (Welches genau müsste ich nochmal nachlesen).


:)
 
Du darfst gerne davon ausgehen, dass das auf Hersteller-Ebene durchaus sehr genau genommen wird. Erstmal heißt ja "darf man nicht" zunächst mal nur "darf man nicht ohne Erlaubnis". Wenn da entsprechend Geld fließt oder andere Abmachungen getroffen werden, gibt es immer einen Weg. Abgesehen davon, dass die rechtliche Situation z.B. in den USA oder in Japan auch anders aussehen kann... und dass auch die eigentlichen Rechte an den Samples nicht zwingend bei den Herstellern selbst liegen, sondern die selber nur unterlizenzieren... oder auch dass bei Firmen, die es nicht mehr gibt, diese Rechte sozusagen "verwaist" sein können.

Wenn im Falle des VS ein Oszillator o.ä. gesamplet wurde, ist die Situation nochmal anders.

Und es verbietet einem natürlich auch niemand, z.B. eine Shakuhachi neu aufzunehmen, und daraus ein eigenes Sample zu machen, das dann so klingt wie das legendäre Preset.
 
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Ich hole mal diesen Thread aus der Abstellkammer, weil ich auf diese Website hier gestoßen bin:
https://www.keysamples.com/
Ich habe schon öfter gedacht, dass ich es extrem cool fände, wenn Nord seine virtuellen Instrumente als Plugins (in welcher Form auch immer) anbieten würde. Aber von einem Dritthersteller? Das kann doch nicht legal sein, oder? Gibt’s irgendwen, der das anders sieht? Und (falls die Frage hier diskutiert werden darf) könnte man als Kunde haftbar gemacht werden? Ich persönlich finde solche Machenschaften zwar nicht unterstützenswert, aber die Rechtslage würde mich dann doch interessieren...
 
Das klingt auf jeden Fall erstmal suspekt. Ob man da auch als Kunde haftbar gemacht werden kann, dürfte davon abhängen, ob man den Erscheinungsbild des Angebots nach davon hätte ausgehen müssen, dass das nicht legal ist. Schwierig.

Aber man davon abgesehen frage ich mich, ob man denn wirklich unbedingt die Samples von Nord haben will, wenn ein Piano oder EP gefordert ist und eben nicht die rote Kiste da steht. Da gibt es doch nun inzwischen reichlich ebenbürtiges Samplematerial auch als legale Freeware, dass sich IMHO die Frage da nicht stellt, für Samples unklarer Herkunft auch noch Geld zu bezahlen... Das sind ja letztlich Wald- und Wiesensounds.
 
Joa, seh ich grundsätzlich auch so. Ich bin nicht mal wirklich Pianist und würde mir deswegen bis auf Weiteres kein Nord kaufen. Einzelne Piano-Libraries, die ich schon gehört und gespielt habe, find ich sehr interessant und hätte die gerne in Plugin-Form. Z.B. das White Grand, Royal Grand 3D, Baby Upright und Grand Upright finde ich großartig. Aber wie gesagt: nicht von einem Parasiten wie Keysamples.
 
Egal von welchem Anbieter würde ich auch sagen, dass 50€ pro Instrument dafür zu teuer ist. Du kriegst dafür ja nur ein relativ kleines, statisches Sampleset (mit womöglich nur einem Velocity-Layer?). Zum Vergleich: Pianoteq inkl 2 Instrumenten gibt es ab 129€. Und ich bin sicher, dass es für Kontakt auch weitaus besseres Material in der 50€-Kategorie zu kaufen gäbe als ausgerechnet die Nord-Libraries.
 
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Mal ganz abgesehen davon dass die Firma sehr suspekt ist - auf der Webseite gibt es nicht mal eine Adresse oder einen Hinweis auf den Standort, geschweige denn Info zur Firma als solche. Da würde ich mein Geld nicht versenken wollen …
 
Jup, ich auch nicht. Die Seite ist total unprofessionell, das ist für mich ziemlich offensichtlich. Mir gings nur darum, ob so was überhaupt legal sein kann. :)
 
Sowas kann natürlich schon legal sein, wenn die Samples lizenziert sind. Dann würde man aber vielleicht auch bei Nord auf der Seite einen Link dazu finden ...
 
Die Seite ist inzwischen offline …..
 
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Wundert mich nicht. Das war wahrscheinlich das Projekt eines unbedarften Hobbyisten, der ein paar Mark gewittert hat und jetzt wahrscheinlich Post bekommen hat. Bei Briefen mit Firmenlogo oder auf Kanzleipapier kann man schonmal kalte Füße bekommen.
 
Ich hole mal diesen Thread aus der Abstellkammer, weil ich auf diese Website hier gestoßen bin:
https://www.keysamples.com/
Ich habe schon öfter gedacht, dass ich es extrem cool fände, wenn Nord seine virtuellen Instrumente als Plugins (in welcher Form auch immer) anbieten würde. Aber von einem Dritthersteller? Das kann doch nicht legal sein, oder? Gibt’s irgendwen, der das anders sieht? Und (falls die Frage hier diskutiert werden darf) könnte man als Kunde haftbar gemacht werden? Ich persönlich finde solche Machenschaften zwar nicht unterstützenswert, aber die Rechtslage würde mich dann doch interessieren...
Das ist ein ungeklärtes Thema. Ich hatte in den Jahren 2002 bis 2004 selbst samples im Programm und zwar welche vom Korg N1 und EMU Plat Phat. Die hatte ich gesampelt, um am Computer damit arbeiten zu können, wenn der Phat mal abraucht oder die Stimmzahl nicht reicht oder ich die Klangeinstellung nicht mehr hinbekomme. Um die ganze Arbeit wieder reinzukriegen, wurden dann CDs davon verkauft - leider nur sehr wenige, weil die dann die Runde gemacht haben.

Die Firma Creative, die EMU zuletzt besessen hatte, hat auf meinen Hinweis nicht reagiert, als ich nachfragte, ob das ein Problem sei - daher also "offen". Jahre später stiess ich mal auf ein Urteil, wo Creative jemanden verklagt hatte, allerdings ging es da um geklaute Soundfonts, die der nur gekauft und einfach kopiert hatte - also "nix kopieren"!

In einem anderen Urteil war es hingegen ausdrücklich erlaubt, von gekauften Keyboards Samples aufzunehmen, sie unbearbeitet zur Verfügung zu stellen. Tenor "Jede Musikdarbietung ist ebenfalls Verkauf von Klängen aus dem Keyboard". In einem wieder anderen Urteil war das vor allem deshalb gestattet, weil "eine wesentliche Bearbeitung" vorlag, also Transponierung, Umsampeln, Neuscheiden, Zeitkorrektur und das Beispiel war damals "Vangelis" der ebenfalls "rein Musik aus Elektronikgeräten" produziert - ohne Gesang, nur durch Tastendrücken.

Generell würde ich sagen, ist die Nutzung eines Klangs, der im Keyboard eingebaut ist, mit dessen Erwerb bezahlt. Wenn ich den aufnehme und als Musikstück verkaufe, muss ich R, Y, K oder andere nicht mehr beteiligen. Ich sehe keinen Unterschied darin, Musik zu verkaufen, oder jede einzelne Taste nacheinander aufzunehmen und als 10min-WAV zur Verfügung zu stellen. Natürlich ist das keine künstlerische Leistung. Selbst wenn man sie schneidet, ist das noch keine wesentliche Leistung. Es ist eben eine Arbeitsleistung, die man erbringt und die der Kunde bezahlt.

Andererseits haben wir ein Urheberrecht und jeder kann bestimmen, was mit seiner Arbeit geschieht. Man kann z.B. keine Zeitungen und Bilder abfotografieren und ins Netz stellen.

Wie auch immer: Inzwischen haben wir ja das Urteil um Moses P und die Nutzung von Samples (das ich z.B. problematisch finde, das aber jetzt halt mal so gilt): Danach DARF man samplen und benutzen, muss aber den Urheber beteiligen. Damit haben wir einen Widerspruch in der Nutzung, wenn man Samples aus Keybords nicht benutzen dürfte, bzw müsste festlegen, wie hoch die Beteiligung sein muss. Denn: Ein Keyboard ist ja sogar dafür da, dass die Samples abgespielt und aufgezeichnet werden, während die CD nur dazu gedacht ist, gehört zu werden. Es kann also sein, dass man was zahlen muss, aber es müsste deutilich weniger sein und wenn man gar keine Einnahmen damit macht, wäre der Anteil null.(?)

Die Frage ist jetzt, was passiert, wenn ich die Musik von Herrn Pelham nutze, sample und vertreibe - an der Musik aber nichts verdiene? Wieviel von "Nichts" muss ich abgeben? Gfs setzt dann ein Richter einen virtuellen Wert fest. (?) und gfs. passiert das auch bei Keyboards?

Für mich ist das noch ein weiterer Grund, meinen eigenen Synthesizer zu nehmen und alles selber zu bauen (auch die Waves für die Wavetable).

Aber eine Frage in die Runde:

Kann es sein, dass in den AGBs der Hersteller bei den neueren Keyboards etwas zur Nutzung der Samples steht? Früher war da nie was zu lesen - vermutlich weil es das Problem nicht gab.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also bei den Fällen, wo ich das mal nachgeschlagen habe, war das immer so geregelt, dass die Nutzung als Musikinstrument ok und abgegolten ist.

Das systematische Absamplen ist allerdings IMHO durchaus schon etwas anderes als eine künstlerische Nutzung - aus einem fertigen Musikstück kann ich ja später die Samples der einzelnen Tasten auch nicht rausholen. Das ist vergleichbar damit, ob ich beim einem Computerspiel ein paar Minuten Gameplay aufnehme oder aber aufwändig die Texturen zu exportieren, um sie später für einen Film zu nutzen.

Was IMHO nicht geht, ist sämtliche Hüllkurven, Effekte und Loops so gut es geht auszuschalten und so die trockenen Basissamples auf analogem Wege abzugreifen. Zumindest würde ich das außerhalb des privaten Rahmens niemanden empfehlen, ohne vorher den Hersteller kontaktiert zu haben. Da braucht es auch keine AGB, sondern das ergibt sich schon aus dem Leistungsschutzrecht, aber IANAL...

Markante Patches, die bereits auf mehreren Samples und oder Hüllkurven plus Effekten beruhen ("Fantasia"), das ist glaube ich dann ein Grenzfall. Denn das ist eher mit dem Samplen eines akustischen Instruments vergleichbar. Andererseits ist die Nutzung der Samples dann ja auch eingeschränkt, denn ich kann die dann nur so spielen, wie sie gesampled wurden und nicht nachträglich die Hüllkurve verlängern z.B.
 

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