Oje, Fehlkauf! - Umtauschrecht bei Gitarren

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Erdling
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Nun ist es mir doch passiert,
ich habe beim Kauf nicht aufgepasst und etliche Fehler gemacht und nun hab ich ne Gitarre gekauft, die mir nicht gefällt.
Da das Gerät definitiv nur als geringwertiges Zweitinstrument für den Einsatz auf der Straße gedacht war, hab ich einfach nicht so aufgepasst.
Diverse positive Testberichte und Lobreden, Torschlusspanik vor dem Wochenende usw. haben dann mein Kaufverhalten beeinflusst, so daß ich für 200€ im einzigen Laden vor Ort eine der zwei Gitarren in der Preisklasse ohne wirklichen Hörtest gekauft habe. Ich dachte alles egal, hauptsache bundrein.
Leider ist das das Problem,
wenn ich wie beabsichtigt zu Playbacks spiele, dann klingt es alles nur grottig schräg, und ich habe wenig Hoffnung daß sich da was einstellen läßt. Dem Verkäufer trau ich auch wenig zu, die scheinen da in dem Laden kaum zu wissen was sie tun.

Nun meine Frage:
Eigentlich sollte ich doch 14 Tage Rückgaberecht haben, wo man einfach sein Geld zurück erhalten kann.
Nun aber meine ganz große Dummheit: Ich hab leider in blinder Vertrauensseligkeit und Spaß an der Sache die Schutzfolien abgezogen, so daß das Teil nicht mehr in den Urzustand zurückversetzt werden kann. Außerdem hab ich mir ne andere Saitenstärke draufmachen lassen, und selber noch dran rumgedreht, wobei vielleicht leichte Spuren zurückgeblieben sind.

Was kann ich jetzt bzgl. Rückgabe erwarten? Ich möchte da auch ungerne ein anderes Gerät kaufen müssen, da ich denen zutraue, daß sie noch mehr solche Gurken stehen haben und ich traue mir nicht zu, da im Laden alles kompetent zu testen. Zumal wäre es deutlich teurer als was zu bestellen, was ich mir eigentlich überhaupt nicht leisten kann und man möchte ja auch keinen Laden unterstützen dem man nicht traut.

Wat nu?
 
Eigenschaft
 
Das Gesetz schreibt auf Neuware 14 Tage Rückgaberecht vor.
Du solltest eigentlich kein Problem bei der Rückgabe haben.
Folien sind doch relativ egal, sowie auch saiten.
 
Da du direkt im Laden gekauft hast, hast du genau genommen kein Rückgaberecht. Sowas gibts nur bei Käufen übers Internet, Telefon, E-Mail usw. weil du in diesen Fällen ja keine Möglichkeit hast das gekaufte Objekt vor dem Kauf zu begutachten. Wenn eine Firma sowas auch bei "Direktkäufen anbietet dann nur aus Kulanz.

Ruf einfach mal an und hör dir an was die Jungs sagen. Würde mir aber keine großen Hoffnungen machen da du ja schon einiges gemacht hast aufgrund dessen der Musikladen deine Gitarre nicht mehr als NEU verkaufen könnte wenn er Selbige denn zurücknehmen sollte.
 
Hab ich auch schon gemacht, im Laden war sie toll daheim dann nicht mehr. Umtausch ist kein Problem weil du wie gesagt 14tage Widerrufsrecht hast.

PS kann auch grade mal den Paragraphen raussuchen BGB liegt hier. =)
 
Sag doch einfach, dass du deine zurückgeben möchtest, dafür aber, natürlich in dem Laden^^, eine andre kaufst. Da werden die sicher etwas kulanter sein.
 
Sag doch einfach, dass du deine zurückgeben möchtest, dafür aber, natürlich in dem Laden^^, eine andre kaufst. Da werden die sicher etwas kulanter sein.

Das würde ich auch mal probieren. Und nochmal: Widerrufsrecht/Rückgaberecht gibts nur bei Käufen übers Internet usw. Wenn du was im Laden kaufst und aus der Tür gehst muss der Verkäufer die Ware NICHT zurücknehmen (Es sei denn die Ware hat einen Defekt)
 
Wenn der Händler dich als Kunden behalten will bekommst du dein Geld zurück.

Rechtlich steht dir folgendes zu.

Da der Fehler innerhalb des ersten halben Jahres aufgetreten ist, muss der Hersteller davon ausgehen das der Fehler bereits bei der Auslieferung vorhanden war.

Du hast daher das recht auf deiner Seite und kannst mindestens um Wandlung in eine neue Gitarre bitten. Du musst keine Reparatur akzeptieren! Es liegt in deiner Hand was du machst, nicht in der des Herstellers. Ich würde mir da also keinen Kopf drum machen.
 
Das Gesetz schreibt auf Neuware 14 Tage Rückgaberecht vor.
Du solltest eigentlich kein Problem bei der Rückgabe haben.
Folien sind doch relativ egal, sowie auch saiten.

ääähm bist du da sicher?

laut Fernabsatz-Gesetz hat der private Endverbraucher ein Rückgabe-Recht innerhalb von 30 Tagen, aber nur ausschließlich dann, wenn er via Versand gekauft hat und die Ware nicht vorher im Laden testen konnte.

hier ist das aber anders:
er hatte die prinzipielle Möglichkeit, die Gitarre im Laden zu testen, was er unterlassen hat.
einen anspruch auf Rücknahme gegenüber dem Händler hat er nicht.
darüber hinaus ist die Gitarre nicht mehr im Ur-zustand.

SELBST SCHULD sag ich da nur.

aber der karren ist noch nicht komplett im dreck

wenn die gitarre mängel aufweist, ist der händler (aufgrund seiner 12-monatigen gewährleistungsverpflichtung) verpflichtet, den Mangel zu beseitigen. hierfür hat er 3 versuche. nach dem 3. versuch kannst du wandlung des kaufvertrags verlangen, sprich den kauf rückgängig machen oder zumindest den umtausch gegen eine mangelfreie ware fordern. in den ersten 6 monaten dieser jahresfrist gilt auch die umgekehrte beweislast, sprich der händler müsste den beweis führen, dass er dir eine mangelfreie ware übergeben hat.

ich würde folgendes tun:
geh zurück in den laden, sprich das problem offen an und frag, was sie dir fürn vorschlag machen können. wenn du das signal gibst, dass du bei rücknahme durch den laden ein anderes instrument bei denen kaufst, werden die sicherlich ne lösungsmöglichkeit anbieten.
und wenn du nur mängelbeseitigung fordern, dann müssen sie dem halt solange nachkommen, bis du ne einwandfreie gitarre in der hand hälst.
 
Also kein Rückgaberecht im Laden...wusste ich nicht.

Im Laden was anderes kaufen wär ne Möglichkeit, aber die Auswahl und Qualität ist mau und ich traue denen nicht. Für meine Klampfe hab ich z.B. auch nur nen Kassenbon bekommen, keine richtige Rechnung wie ich es sonst gewohnt war.
Für ein Gerät was mich reizen würde müßte ich 130€ mehr zahlen, das Gerät ist nicht gut verarbeitet und im Internet 30€ billiger. Und vielleicht ist es auch ne Art B-Ware.

Wie ist es denn mit der Oktav- bzw. Bundreinheit, ist das ein echter Mangel oder Fehler wenn sie nicht ausreichend ist für mich?
Wieviel Bundreinheit bekommt man denn für unter 300€, kann man erwarten daß es alles astrein klingt oder ist das normal wenn es schief intoniert?
 
Ein Freund der mit mir Staatsexamen geschrieben hat, hat mal folgendes gesagt:

"Ich verstehe nicht, warum jeder denkt er kenne sich mit der Juristerei aus wenn er mal was darüber gelesen hat. Ich gehe ja auch nicht zum Atomphysiker und sage: Das Ergebnis ist ZWÖLF!"
 
Also, so wie ich ihn verstanden hab, ist die Gitarre nicht defekt, sondern gefällt ihm nun klanglich nicht mehr.
Das ist bei einem Laden-Deal kein Rückgabegrund.

Wie schon oben gesagt: Vertrag ist Vertrag. Alles darüber hinaus ist Kulanz. Wenn du beim Justieren sichtbare Spuren hinterlassen hast, kann der Händler dafür einen Abstand verlangen. D.h. du würdest nicht den vollen Kaufpreis erstattet bekommen, sofern er sie überhaupt zurücknimmt.

Ich denke aber auch, dass der Händler eher kulant ist.
 
Ein Freund der mit mir Staatsexamen geschrieben hat, hat mal folgendes gesagt:

"Ich verstehe nicht, warum jeder denkt er kenne sich mit der Juristerei aus wenn er mal was darüber gelesen hat. Ich gehe ja auch nicht zum Atomphysiker und sage: Das Ergebnis ist ZWÖLF!"

Naja...es ist unser ALLER Recht und da sollte man sich schon ein wenig auskennen. Zähle ich im Gegensatz zur Atomphysik zur Allgemeinbildung.
Es spielt sich ja hier keiner als Bundesrichter auf, oder?

Es geht hier um das 1mal1 des Vertragsrechts und das hat dein Kumpel in den ersten 3 Vorlesungen gehört, wenn er anwesend war.
 
Ein Freund der mit mir Staatsexamen geschrieben hat, hat mal folgendes gesagt:

"Ich verstehe nicht, warum jeder denkt er kenne sich mit der Juristerei aus wenn er mal was darüber gelesen hat. Ich gehe ja auch nicht zum Atomphysiker und sage: Das Ergebnis ist ZWÖLF!"

Ich hab nicht nur was drüber gelesen ich hab es studiert und das nicht mal schlecht. Aber bitte soll er es eben nicht zurückgeben, mir doch egal.
 
Also kein Rückgaberecht im Laden...wusste ich nicht.

Im Laden was anderes kaufen wär ne Möglichkeit, aber die Auswahl und Qualität ist mau und ich traue denen nicht. Für meine Klampfe hab ich z.B. auch nur nen Kassenbon bekommen, keine richtige Rechnung wie ich es sonst gewohnt war.

Kassenbon reicht auch. Nun, das wäre jetzt wie lesen im Kaffeesatz. Frag deinen Händler was er machen kann. Er sitzt auf jeden Fall am längeren Hebel.
 
Ich hab nicht nur was drüber gelesen ich hab es studiert und das nicht mal schlecht. Aber bitte soll er es eben nicht zurückgeben, mir doch egal.

Jetzt würde mich aber doch mal interessieren, an welcher Uni man sowas lernt? :confused:
 
Ich hab nicht nur was drüber gelesen ich hab es studiert und das nicht mal schlecht. Aber bitte soll er es eben nicht zurückgeben, mir doch egal.

mich würde auch interessieren wo das steht
jetzt nicht mal provozierend, sondern aus interesse.

wo und unter welchem paragraphen steht das im BGB?
wenn dein studium wirklich so gut gelaufen ist, dann sollte es dir ja ein leichtes sein
deine these zu belegen:cool:

ich lasse mich in solchen sachen gerne eines besseren belehren und lerne auch gerne dazu
 
Wie ist es denn mit der Oktav- bzw. Bundreinheit, ist das ein echter Mangel oder Fehler wenn sie nicht ausreichend ist für mich?
Wieviel Bundreinheit bekommt man denn für unter 300€, kann man erwarten daß es alles astrein klingt oder ist das normal wenn es schief intoniert?

Wie denn nun? Gefällt sie dir nicht oder ist sie nicht bund- oder oktavrein? Denn Bund- und Oktavreinheit bekommst du bei JEDER Gitarre, und wenn sie 20€ kostet. Es sei denn es ist ausdrücklich das Gegenteil behauptet. Ist sie nicht rein :) dann ist das ein Rückgabe-und-geld-zurück-Grund. Vorher würd ich´s aber mit einem Stimmgerät überprüfen, nich dass du deine Ohren abgeben musst! :D
 
Maaaaan ....

das Rückgaberecht das ihr meint ist wahrscheinlich eher das Widerrufsrecht aus §§355, 312 b, c BGB - nehme ich jetzt zumindest mal an. Fernabsatzgeschäfte sind in 312b geregelt, da er die Sachen im Laden gekauft hat fällt das raus.

Ein Rückgaberecht aus §§433, 434, 437 Nr. 2 BGB könnte es schon geben, wenn es sich um einen Sachmangel handelt.
1. Es wurde wohl keine Beschaffenheit vereinbart
2. Es gab wohl keine vertragsgemäße Beschaffenheit
3. Die bei Dingen dieser Art übliche Beschaffenheit ist ja so ne Sache - da könnte bestimmt jetzt jemand kommen und sagen, dass bei vielen niederpreisigen Gitarren die "Oktavreinheit" - ich gehe mal davon aus, dass du tatsächlich nicht die Bundreinheit meinst - weil da mit Einstellen tatsächlich nichts getan wäre. Falls es tatsächlich doch um die Bundreinheit geht - also den Abstand der Bünde zueinander - ist es wohl definitiv ein Mangel der unter 3. fallen würde, weil das wohl eher nicht üblich ist. Rücktritt fällt in diesem Fall also auch raus.

Anfechtung wäre zwar denkbar, einen guten Grund kann ich mir aber nicht wirklich vorstellen.

Und jetzt @Threadersteller: Soll ich dir nen guten Tipp geben? Verlier kein einziges Wort über irgendeinen Paragraphen - sei nett und geh hin, erkläre dem Verkäufer genau dein Problem. In 90% der Fälle sind die Verkäufer auch nur Musiker und stellen sich dann tatsächlich nicht quer.

Ob du rechtlich auf der sicheren Seite bist bringt dir im schlimmsten Falle erst was wenn der Anwalt eingeschaltet ist.
 
Also das 14 Tägige-Rüchgaberecht ist nicht gesetzlich geregelt sondern geschieht nur aus kulanz zum Kunden. Wenn bei dem gekauften Produkt etwas nicht den Versprochenen/Vorrausgesetzten Erwartungen entsprechen sollte, hat der Verkäufer das Recht seine Ware nach zu bessern (reparieren, einstellen usw. kann aber auch das Gerät gegen ein neues auswechseln). diese Nachbesserung kann bis zu 3 mal passieren. Alles was über diese 3 Nachbesserungen hinausgeht, muss der Käufer nicht dulden und kann dann sein Geld zurückverlangen (steht ihm ab dem Zeitpunkt sogar rechtlich gesehen zu). Jedoch kann der Verkäufer Abschläge auf die Ware berechnen (bei vorhandenen Gebrauchsspuren, die eindeutig vom Käufer ausgehen).

Wenn du also die Gitarre zurückgeben willst weil etwas mit den Einstellungen nicht stimmt, darf er es nachbessern. Wenn es allerdings ein freundlicher Verkäufer ist, der seinen Ruf behalten will, wird er dir das Geld zurückgeben. Wenn du allerdings Gebrauchsspuren hinterlassen hast, sodass er das Gerät nicht mehr weiterverkaufen kann, darf er dir eine Art "Mietgebühr" berechnen.

Hoffe ich konnte dir helfen

Ps: Lerne grade für meine Wirtschaftsabi-Prüfung morgen. Habe die Unterlagen also vor mir liegen =)
 
Da du direkt im Laden gekauft hast, hast du genau genommen kein Rückgaberecht.....

So ist es. Viele Läden bieten freiwillig eine Woche Umtauschrecht.
Untausch bezieht sich aber nur auf Umtauschwegen Nichtgefallens oder so.

Ist die Gitarre tatsächlich nicht bundrein, liegt ein Sachmangel vor.
Den muss der Händler per Gesetz beheben, und wenn er das nicht kann, Ersatz liefern oder Geld zurückgeben.
Wirklich bundunreine Gitarren sollte es aber heute kaum noch geben.
Wenn sie nicht oktavrein ist, ist das etwas komplett anderes.
Eventuell beheben schon andere Saiten die Oktavunreinheit.

Wie schon von anderen gesagt: abgesehen vom Gesetz gibt es Kulanz, wenn kein Sachmangel vorliegt.
Fragen kostet nix. Entweder nach Rückgabe fragen oder nach Umtausch.
Wie molokh richtigerweise geschrieben hat: freundlich sein, nicht gleich Paragraphenhämmer auffahren, das steigert deien Chance auf Kulanz/Umtausch/whatever.

Und wenn die Geige tatsächlich bundunrein ist, greift wie gesagt imho die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händlers, der den Mangel beheben muss.

Falls nix zu machen ist: das Ganze als Lehrgeld verbuchen wegen unvernünftigen Verhaltens.
Im Versandhandel kann man nicht probespielen; im Laden vor Ort schon, und wenn man es dann trotzdem nicht tut, ist man selber schuld.

...Denn Bund- und Oktavreinheit bekommst du bei JEDER Gitarre, und wenn sie 20€ kostet. ...

Das ist natürlich Unsinn.
Gerade bei Akustikgitarren, bei denen man die Oktavreinheit meistens nicht so einfach per Stegschrauben einstellen kann, bekommt man die nicht immer ab Werk, und selbst bei Gitarren, bei denen die Oktavreinheit einfach einstellbar ist, ist sie nicht immer ab Werk richtig eingestellt.
Aber Oktavreinheit kann ma neinstellen, Bundreinheit eben nicht.
Bundreinheit ist etwas komplett anderes.

Frei nach Dieter Nuhr: wenn man keine Ahnung hat ....
.... einfach mal vom Recht, zu einem Thema nix zu posten, Gebrauch machen.

Band-O-Lero
 
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