• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Popsong arrangement für Ensemble - Gema?

  • Ersteller TigerTatziKatzi
  • Erstellt am
TigerTatziKatzi
TigerTatziKatzi
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
03.01.18
Registriert
24.05.07
Beiträge
350
Kekse
139
Hey,
wenn ich einen x-beliebigen Popsong arrangiere für sagen wir mal Big Band oder Blasorchester und ich dieses Arrangement öffentlich aufführen möchte, wie sieht es da rechtlich aus? (Anmerkung: Es wurde bisher kein ähnliches Arrangement veröffentlicht, dass man bei irgendeinem Verlag erwerben könnte)
Also ich möchte das Stück auch nicht bei einem Verlag veröffentlichen, aber im Prinzip ist es ja schon kein Cover mehr und somit würde es ja nicht reichen bei der Aufführung einfach das Original bei der Gema anzugeben, oder...?
Brauch ich da die Genehmigung des Urheberrechtsbesitzers?

Vielen Dank schon mal :)

lg
 
Eigenschaft
 
Ah okay, dann wäre das ja schon geklärt...war mir nicht ganz sicher, ob das jetzt genau das Gleiche ist wie "ich änder den Text" oder so! :)

Danke
 
Brauch ich da die Genehmigung des Urheberrechtsbesitzers?
Ja, weil es eine Bearbeitung und kein Cover ist.
ganz so streng würde ich das nicht beantworten, die übergänge von cover zu bearbeitung sind fließend.
nur weil man einen song mit anderen instrumenten spielt ist das nicht gleich eine bearbeitung.

wo genau die grenzen liegen und woran man diese fest macht weiß ich allerdings auch nicht, da muss man einen spezialisten fragen, gutachter, anwalt, etc...
 
na vom Popsong zur BigBand, das ist für mich so ein Unterschied im Sound, da habe ich das mal unterstellt. Aber Du hast recht, ganz genau weiß ich es auch nicht.
 
Hmmmm...:gruebel:

Nagut, noch eine andere Frage:
Die Gema kassiert ja, wenn man ein Lied covern möchte.
Wie sieht das mit einer bearbeitung aus - kostet die Genehmigung des Urhebers prinzipiell auch Geld? (irgendwie ne blöde Frage, glaub ich)
Bei einer Bearbeitung kann die Gema ja kein Geld verlangen, wenn ich das richtig sehe.
Verlangt dann der Urheberrechtseigentümer Geld...?
 
Es kommt ganz auf den Unrheber an, ob er Geld für die Bearbeitungsgenehmigung sehen will. Musikverlage verlangen in der Regel dafür.

Auch wenn nur eine Bearbeitung eines Werkes aufgeführt wird, ist dafür dennoch Gema Gebühr zu bezahlen.
Sollte aber die Bearbeitung bei der Gema registriert sein (nur mit Genehmigung möglich) und genau diese Bearbeitung wird vom Veranstalter zur Aufführung gemeldet, ändert sich der Verteilungsschlüssel und auch der Bearbeiter bekommt einen Anteil für die Aufführung seiner Bearbeitung (1/12 laut GEMA Verteilungsplan).
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben