Proberaum Untervermieten , Vertrag ?

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Raji
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Haudi @ All
Ich hatte ja vor ein paar Wochen in einem anderen Thread geschrieben das ich meine Ex Band verlassen habe.
Ich selbst hatte bzw habe den Proberaum gemietet.

Nach kurzer Suche habe ich auch neue Musiker gefunden u.a einen Sänger.
Wir kennen uns nur vom ersten Jamen im Proberaum.
Er hat wohl Lust was auf die Beine zu stellen.

Allerdings meinte er das er seinen Gesang im Proberaum üben wollen würde zwecks der Lautstärke da es bei ihm Daheim schlecht ist.
Er würde den Schlüssel bei mir Abholen und mir wieder zurück bringen.

Ich habe dazu gemeint das ich im Moment den Schlüssel nicht aus der Hand gebe. Klingt zwar etwas doof aber ich lass nicht einen "Fremden" in den Proberaum wo teures Zeugs steht.
Am Ende ist der Raum leer :D, was ich zwar nicht glaube aber wissen kann man es nicht.

Er selbst kam heute auf die Idee das er ein Formular erstellt wo er für den Proberaum / das Equipment haftet.

Meine Frage wäre jetzt an Euch.
Hat das einer schon mal gemacht und gibt es evtl Muster die dann auch wirklich im Ernstfall offiziell sind das er dann wirklich dafür haftet ?
Reicht da ein Untermietervertrag schon ? bzw evtl auch hier ein Muster ?

Hoffe Ihr könnt mir mal wieder weiter Helfen ;)

lg
 
Eigenschaft
 
Wieso sollte er ohne Mietvertrag denn nicht dafür haften, wenn er etwas kaputt macht?

Verstehe die Logik dahinter nicht so ganz.

Wenn Du mich in Deine Wohnung reinläßt und ich meinen inneren Rockstar rauslasse und Deine Einrichtung demoliere bräuchtest Du ja auch keinen Mietvertrag um von mir den Schaden ersetzt zu bekommen:)
 
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Sehe ich auch so.
Jeder haftet für Dinge, die er von anderen überlassen/geliehen bekommt, es sei denn, er arbeitet im Auftrag - da ist es etwas komplizierter.
Wenn ich Dir mein Fahrrad leihe, bist Du dafür verantwortlich und hast es mir unbeschadet zurückzugeben.

Praktisch gesehen halte ich folgendes für wichtig:
1) Ist klar, dass wenn ein Schaden entsteht, nur diese Person, der der Schlüssel überlassen wurde, verursacht haben kann? Haben andere Personen auch noch einen Schlüssel, beispielsweise?
2) Wie findet man heraus, dass ein Schaden entstanden ist?
Im Prinzip müßtest der Schlüsselübereinger hingehen und überprüfen, ob alles in Ordnung ist. Das ist bei einem Gitarrenamp beispielsweise unter Umständen nicht so einfach (meint: es muss kein von Außen sichtbarer Schaden entstanden sein).

Ich persönlich würde mich auf meine Menschenkenntnis verlassen und Dinge mit ihm absprechen (beispielsweise, dass er gar nichts benutzt - er will ja nur singen), mir auch etwas unterschreiben lassen (einfach, um zu sehen wie die Person reagiert), auf jeden Fall auch bei den ersten malen zusammen reingehen.

Wenn zwei sowieso auf Dauer zusammen Musik machen wollen, solte sowieso eine Vertrauensbasis entstehen.

Bzw.: Man soll generell einfach das machen, wo man sich wohl und sicher fühlt - kommt die andere Person damit klar, ist es gut. Wenn nicht, ist sowieso fraglich, ob was draus wird.

x-Riff
 
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Ich habe dazu gemeint das ich im Moment den Schlüssel nicht aus der Hand gebe. Klingt zwar etwas doof aber ich lass nicht einen "Fremden" in den Proberaum wo teures Zeugs steht.
Hätte ich genauso gemacht. Das Ganze wäre für mich letzten Endes auch keine Frage die man durch einen Vertrag regeln kann. Du kannst die tollsten Verträge aufstellen aber wo es nichts zu holen gibt...

Ich würde es auch langsam angehen, sich erst mal besser kennenlernen und überhaupt eine Vertrauensgrundlage aufbauen. Bis man diesen Punkt erreicht hat, gibt es sicherlich andere Lösungen die einem besser schlafen lassen. Ist man mit der Zeit zusammengewachsen kann man ja über den Schritt eines gemeinsamen Proberaums nachdenken wo sich dann auch beide kostenmäßig beteiligen.
 
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Einfach mal gemeinsam in den Proberaum gehen, schauen und gucken, sehen, wie die Person reagiert, wenn man über Risiken spricht - eigentlich sollten dann von dieser Seite her Vorschläge kommen - denn die Vorbehalte sind absolut berechtigt ...

x-Riff
 
Einen Proberaum mit jemandem zu teilen, bedeutet immer, dass eine Vertrauensbasis vorhanden sein muss. Entweder man verständigt sich darauf, Teile wie PA, Drums etc. gemeinsam zu nutzen, was bedeutet, dass vernünftig damit umgegangen wird, wie und wer im Falle eines Schadens haftet, oder man vereinbart, dass das Equipment der anderen Band nicht angefasst wird. so machen wir das derzeit.

Was den Schlüssel angeht, bevorzuge ich immer ein Schließanlagensystem, also wo man nicht mal eben einen Schlüssel nachmachen lassen kann. Sonst vermehrt sich die Anzahl der Schlüssel unkontrollierbar, und du hast bald keine Übersicht mehr, wer zu Deinem Equipment Zugang hat.
 
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Ich hab gute Erfahrungen damit gesammelt die Pässe der Untermieter zu fotografieren.
 
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Einen Vertrag kann man natürlich aufsetzen wenn man sich noch nicht so gut kennt, allerdings ist die Haftungsfrage auch ohne Vertrag geklärt wie oben schon beschrieben.

Sinvoller wäre es das Inventar des Proberaums festzuhalten und die Liste vom Untermieter gegenzeichnen zu lassen, weil im Falle von "Verschwundenen" Equipment musst du
1. Nachweisen, dass dieses Equipment existiert
2. Dass die beschuldigte Person das Equipment entwendet hat (was auch nicht unbedingt leicht ist, da jeder mit Schlüssel quasi verdächtig ist)

Weiterhin bringt dir das auch nichts wenn die Person Mittellos ist, d.H. wenn du jemanden den du nicht ausreichend kennst wirklich unbeaufsichtigt in den Raum lassen möchtest, dann klär ab, ob der-/Diejenige auch eine Privathaftpflichtversicherung hat. (bringt bei Diebstahl übrigens nichts)

Gegenfrage:
Wie hat er vorher geübt? Wenn es zu Hause zu Laut ist, dann muss man halt kreativ werden, manche Sänger gehen zum Üben in den Kleiderschrank, damit die Nachbarn nix mitbekommen, singen beim Autofahren, usw.
 

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