• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Prozente Deal vom Nettobetrag (Brutto Minus 7% Ticketsteuer)?

  • Ersteller franticfreddy
  • Erstellt am
F
franticfreddy
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
08.01.24
Registriert
08.01.24
Beiträge
6
Kekse
0
Hi,
hier einmal die Frage, wenn ein Prozente Deal abgeschlossen wird, sind die Nettoeinnahmen (Brutto minus 7% Steuer auf Tickets) gemeint?
 
Ich verstehe die Frage nicht, aber wenn du x% Rabatt/Beteiligung/whatever bekommst, ist die Umsatzsteuer doch egal, es sind genauso x% vom Brutto- wie vom Netto-Betrag.....
 
Ich meine das von Veranstalter Seite.
6.000 EUR Bruttoeinnahmen
Deal: 1.000 Garantie zzgl. Mwst plus 50% ab Break.
Ist es üblich von den 6.000 Brutto-Ticketeinamen auszugehen, oder von den Netto-Ticketeinnahmen (also Brutto minus 7% Ticketsteuer).
Meine Vermutung: individuel per Vertrag regelbar:)
Aber was ist üblich?
 
Nehmen wir an, Ihr macht einen 50:50 Deal, dann würde sich üblicherweise der Veranstalter um den Ticketverkauf kümmern, und der verkauft die Tickets mit 7% MwSt. Nehmen wir weiter an, es werden 200 Tickets zu 15EUR verkauft, dann stehen Euch 50% vom Ticketverkauf zu. 200 x 15 EUR = 3000 EUR, davon sind 196,26 EUR Steuern, und die Netto Einnahmen betragen 2803,74 EUR. Für die Abrechnung erstellt ihr eine Rechnung, und wenn Ihr selber umsatzsteuerpflichtig seid, erstellt Ihr eine Rechnung über 1500 EUR, wenn Ihr nicht Umsatzsteuer an das FA abführt erstellt Ihr eine Rechnung über die Netto Einnahmen, also 1401,87 EUR.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Ich danke dir Her Prof. Dr. Rollo:)
Wobei: ich habe sehr unterschiedliche Veträge gesehen.
Manche besagten: 50% der NETTO-Konzerteinahmen, andere wiederum von den BRUTTO-Einnahmen.
Die 7% Unterschied können bei größeren Venues ja durchaus einen fetten Unterschied machen.
Ich vermute einfach mal, da gibt es Vertragsfreiheit, keine festen Regelen, die Vertragspartner müssen das wohl verhandeln. Oder wie sehr ihr das?
 
50% sind 50%, egal ob Brutto oder Netto. Ich kenne keine Verträge, wo ein Veranstalter jemandem die Märchensteuer schenkt.
Hatte heute erst die Anfrage von einem Verein, für den wir in Kürze spielen, und denen ich auch einen Vertrag geschickt hatte, auf dem eine Nettogage aufgeführt ist zzgl. 7% MwST. Da fragten die, ob sie nur netto bezahlen müssen, da sie ja als Verein keine Vorsteuer abführen. Geht natürlich nicht, weil wir diese Steuer abführen müssen. Wenn Du im Geschäft eine Gitarre kaufst, ist in dem Preis 19% MwSt enthalten, und du kannst ja nicht einfach nur den Nettopreis zahlen, nur weil du nicht Vorsteuerpflichtig bist ;)
 
Okay,
aus Veranstaltersicht:
wenn ich der Band 50% NUR vom Nettobetrag zahlen muss, spare ich erstmal 7%.
So, später muss ich als Veranstalter von meinen Ticketeinnahmen MwSt. zahlen: 7%, kann mir dafür aber alle Vorsteuern abziehen. Ich frage mich grade, ob es für einen mehrwertsteuerpflichtgen Veranstalter am Ende ein Nullsummenspiel ist, ob er 50% von den Brutto oder von den Nettoticketteinnahmen zahlen muss.
Ich hoffe, ich konnte das einigermaßen verständlich ausdrücken.:)
 
Jemand, der Umsatzsteuerpflichtig ist, rechnet grundsätzlich nur mit Netto Beträgen, Wenn er der Band also vom Brutto 50% abgibt, macht er Verlust. s. mein Beispiel von oben: Bruttoeinnahmen sind 3000 EUR, für ihn nur 2803,74 EUR, da er 196,26 eh an's Finanzamt abführen muss, und zwar vom kompletten Betrag nicht nur von 1500. D.h. sein Gewinn sind 1401,87 EUR, gibt er der Band die vollen 1500 EUR, hat er nur 1303,74, also knapp 200 EUR weniger als die Band - soviel zu 50:50.
 
Wobei du ja wiederum aus allen Kosten als Veranstalter die Vorsteuer ziehen kannst.
Beitrag automatisch zusammengefügt:

Wie gesagt, ich habe sowohl Verträge gesehen mit 50% ab Netto und aber auch Brutto.
Viele Veranstalter werden doch versuchen, sich den Deal ab Netto unterschreiben zu lassen.
(EInschränckung::Vorsteuerverrechnung hin und her, unter'm Strich bleibt es doch günstiger für den Veranstalter sich die Nettogeschichte unterschreiben zu lassen)
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben