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Rauswurf aus Proberaum durch den Alleinunterzeichner eines Mietvertrags: geht das?

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Taqman
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Hallo zusammen,

nachdem ich beim Durchstöbern des Forums nichts Passendes gefunden habe, frage ich mal direkt nach.

Was könnte man bei folgendem Problem machen:

Angenommen sechs Musiker einer Band (A, B, C, D, E, F) beziehen einen neuen Übungsraum. Der Mietvertrag wird mit Zustimmung der Band vom Mitglied A unterzeichnet, ohne daß dafür bandintern diesbezüglich etwas vertraglich vereinbart wird. Die restlichen fünf Mitglieder zahlen monatlich ihren jeweiligen Mietanteil an A; dieser zahlt dann den Gesamtbetrag an den Vermieter.

Nach Unstimmigkeiten verläßt A die Band. Allerdings möchte er den Übungsraum behalten, da er ja den Mietvertrag unterschrieben hat und setzt B, C, D, E und F ein Ultimatum zum Auszug.

B, C, D, E und F würden jedoch den Raum gerne übernehmen und weitermachen, zumal die Aktion von A nur dazu dient dem Rest der Band Steine in den Weg zu legen. Daher die Frage:

Kann A die anderen so einfach rauswerfen? Sind A, B, C, D, E und F nicht als Band automatisch eine GbR (auch wenn sie z.B. keinen Gesellschaftervertrag haben) und somit gleichberechtigt?

Taqman
 
Eigenschaft
 
wenn A aus der Band austritt erlischt die GdB automatisch, d.h. auf dieser Schiene geht nichts.

Immer wieder das gleiche Übel, warum habt ihr keinen Vertrag gemacht, als ihr euch noch vertragen habt?

Da ist wohl nicht viel zu machen (außer an die Einsicht zu appelieren), A ist der Mieter, er kann mit seinem gemieteten Raum machen, was ihm gefällt.
 
Ich stimme WilliamBasie zu, ergänzen möchte ich noch, dass das Problem darin liegt, dass im Mietvertrag eben nur A steht und eben nicht die Band als GbR.
 
Immer wieder das gleiche Übel, warum habt ihr keinen Vertrag gemacht, als ihr euch noch vertragen habt?
Der Mietvertrag wird mit Zustimmung der Band vom Mitglied A unterzeichnet (...)
Also doch ein Vertrag.

ohne daß dafür bandintern diesbezüglich etwas vertraglich vereinbart wird.
Du meinst vermutlich, ohne die Übereinstimmung schriftlich dokumentiert zuu haben.

Da ist wohl nicht viel zu machen (außer an die Einsicht zu appelieren).
Dem stimme ich zu. Es wird - wie meist - am Beweis scheitern, nicht am Vertrag. ;)
 
ja klar, interner Vertrag der Bandmitglieder, der regelt, was passiert, wenn die Band auseinandergeht.

...oft hängt ja noch mehr dran als der Proberaum, viele Bands neigen zu gemeinsamen Einkäufen, erarbeiten gemeinsam Songs, etc. - irgendwann knallts dann, min. einer ist beleidigt und blockiert alle sinnvollen Lösungen. Ein kleiner Vertrag zur rechten Zeit hilft da schon, meist reicht ein kleiner moralischer Fingerzeig, im Zweifel hat man eine Arbeitsgrundlage für einen Anwalt/fürs Gericht.
 
Das ist einfach Pech. A hat den Mietvertrag unterschrieben (und ist nebenbei auch noch verantwortlich, dass die Miete gezahlt, der Raum nicht geschrottet wird etc.) und der Rest der Band muss dann eben raus, wenn es keine zwischenmenschliche Lösung gibt. Vertraglich ist da seitens der Band sicher nichts zu machen, weil der einzige Vertrag zwischen A und dem Vermieter besteht.
 
nein, wie sticks bereits erklärt hat, besteht zwischen den bandmitgliedern ein mündlicher vertrag über die mietung des proberaums. nur kann man diesen mündlichen vertrag eben nicht beweisen.
 
... nein, besteht zwischen den bandmitgliedern ein mündlicher vertrag über die mietung des proberaums ...
das sehe ich nicht zwingend so.
Es gab eine Zustimmung von den anderen Bandmitgliedern, daß A unterschreibt, aber an diesem Abend gab es vielleicht auch Zustimmung der Bandmitglieder an der Tankstelle noch zwei Sixpacks zu holen...?!
 
Oft steckt ja hinter solchen Beispielen eine reine, moralisch fragwürdige Blockadehaltung von Leuten wie "A". Andererseits: Wenn eine Mehrheit Probleme mit einem Einzelnen hat, schwingt aber für mich auch immer schnell ein gewisser "Mobbing"-Verdacht mit.

Sollte man sich von Letzterem nicht gänzlich freisprechen können, dann :redface:. Sollte hingegen Ersteres zutreffen, könnte man Folgendes durchdenken:

- Wie gut ist die Geschäftsbeziehung zwischen A und Vermieter? Womöglich will ja der Vermieter lieber den Vertrag mit A kündigen und einen Mietvertrag mit "neue Band GbR" machen. Eine GbR mit fünf Mitgliedern, die im Falle des Falles alle Einzeln "zur Kasse" gebeten werden können, dürfte für einen Vermieter vielleicht ein bevorzugter Mieter sein.
- Im Normalfall, also wenn nichts anderes vereinbart ist, erlischt eine GbR, wenn ein Mitglied ausscheidet. Das kann u.U. im Einzelfall für A erheblich negative rechtliche Konsequenzen haben, die er vielleicht nicht bedacht hat. Stichwort: Betriebsvermögen.
- Bestehen evtl. weitere problematische Konstellationen, etwa wie hier: https://www.musiker-board.de/musikb...n-verlangt-geld-nach-austritt-einer-band.html

Die Antworten auf diese Fragen könnten evtl. gute Argumente liefern, mit denen A dann vielleicht doch noch zu einer "vernünftigen" Lösung zu bewegen ist. Wer anfängt mit Paragraphen um sich zu werfen, der muss halt damit rechnen, dass er selbst welche an den Kopf bekommt und somit der Schuss schnell nach hinten losgehen kann.
 
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