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Rechte von Bearbeitungen auf YouTube

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Wulfi
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Hallo alle zusammen,

meine Suche zu diesem Thema hat nichts ergeben, deshalb wende ich mich an euch.
Fallbeispiel:
Nehmen wir einen beliebigen Kanal auf Youtube, der Erfolg (sagen wir mal 200.000 Abonennten mit ca. 300.000 Views pro Video) mit Videos aus einer Bearbeitung bzw. einem Crossover zwischen klassischer und moderner Musik hat. Die Server von YouTube stehen meines Wissens nach in den Vereinigten Staaten. Kann da die GEMA irgendwas machen?Muss man sich dann (natürlich) die Erlaubnis holen oder werden diese Versionen als Marketing geduldet? Was denkt ihr?

LG
 
Eigenschaft
 
Die GEMA hat bei Gericht verloren.
Auf YouTube haben die fast nix mehr zu sagen.
Das Urheberrecht solltest du trotzdem beachten.

Und wo die Server stehen, ist da erstmal egal
 
Ich hetze jetzt nicht gegen die GEMA. Jeder hat so seine eigene Meinung und die deckt sich wahrscheinlich grösstenteils mit meiner.
Und wie macht man es dann mit dem Urheberrecht?
 
B
  • Gelöscht von ambee
  • Grund: Keine persönlich/konkrete Beratung!
Hier liegt ein grobes Missverständnis vor, was die Funktion und Aufgabe einer Verwertungsgesellschaft angeht.

Die GEMA ist quasi ein Inkasso-Unternehmen, sie ist weder zur Einhaltung und Kontrolle von Urheberrechten da, noch kann sie gegen Urheberrechtsverletzungen vorgehen. Das einzige was die GEMA kann, ist die Nutzung von nicht-bezahlten Werk-Nutzungen zu untersagen bzw. Rechnungen zu schreiben und zu klagen falls die Rechnung nicht bezahlt wird.

Wo Server stehen oder in welchem Land ein Unternehmen seinen Sitz hat ist völlig unerheblich. Das liegt am Schutzlandprinzip. In Deutschland gilt deutsches Recht. Egal ob es sich um ein Werk eines deutschen oder amerikanischen Urhebers handelt, ob der Server in Deutschland oder in den USA steht. Für ein Werk das in Deutschland aus dem Internet abgespielt wird, gilt somit das deutsche Urheberrecht.

Für Bearbeitungen ist nach dem Urheberrecht eine Genehmigung des Original-Urhebers notwendig. Hat man dieses nicht, so begeht man eine Urheberrechtsverletzung und kann vom entsprechenden Rechteinhaber belangt werden. Es gibt Urheber, welche das als kostenlose Werbung sehen und gibt Urheber, die dagegen mit allen Mitteln vorgehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok. Vielen Dank. Ich werde es dann einfach mal mit dem Schreiben von Mails versuchen. Dann wird das schon hinhauen. Mehr als Nein sagen können sie ja nicht.
 

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