W
Wulfi
Registrierter Benutzer
Hallo alle zusammen,
meine Suche zu diesem Thema hat nichts ergeben, deshalb wende ich mich an euch.
Fallbeispiel:
Nehmen wir einen beliebigen Kanal auf Youtube, der Erfolg (sagen wir mal 200.000 Abonennten mit ca. 300.000 Views pro Video) mit Videos aus einer Bearbeitung bzw. einem Crossover zwischen klassischer und moderner Musik hat. Die Server von YouTube stehen meines Wissens nach in den Vereinigten Staaten. Kann da die GEMA irgendwas machen?Muss man sich dann (natürlich) die Erlaubnis holen oder werden diese Versionen als Marketing geduldet? Was denkt ihr?
LG
meine Suche zu diesem Thema hat nichts ergeben, deshalb wende ich mich an euch.
Fallbeispiel:
Nehmen wir einen beliebigen Kanal auf Youtube, der Erfolg (sagen wir mal 200.000 Abonennten mit ca. 300.000 Views pro Video) mit Videos aus einer Bearbeitung bzw. einem Crossover zwischen klassischer und moderner Musik hat. Die Server von YouTube stehen meines Wissens nach in den Vereinigten Staaten. Kann da die GEMA irgendwas machen?Muss man sich dann (natürlich) die Erlaubnis holen oder werden diese Versionen als Marketing geduldet? Was denkt ihr?
LG
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