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Rechtliche Fragen zum Musik auflegen

  • Ersteller Adrianello
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Adrianello
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Hey ho...

Also ich hab ja selber eine PA und ein Key und bin - sag ich mal - engagiert für Jugendweihe und Dorffest um die Leute mit Musik bei Laune zu halten. Beides ist als Privatfeier angemeldet (also das Dorffest). Ich hab schon einiges an Musi "gesammelt", teils von Freunden UND von YouTube. Letzteres mit www.conver2mp3.de. Da konvertiert und downloadet man dann das Video (Dateiformat frei wählbar). Diese Musik ist "zum privaten Gebrauch" freigegeben. Ich habe daher mehrere Fragen:

1. Was muss ich für das Abspielen der Musik von YouTube beachten?
2. Wenn ich irgendwie bezahlt werde, muss da etwas versteuert werden?
3. Welche Rolle spielt die GEMA?
4. Ich bin 14. Was muss da beachtet werden?

Im Internet findet man leider nichts konkretes was mir hilft. Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!


Thx,
Me
 
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dr_rollo
  • Gelöscht von dr_rollo
  • Grund: falsch
Im Grunde beantwortest Du Dir Deine Fragen teils schon selbst: Wenn etwas für 'den privaten gebrauch' freigegeben deklariert wird, dann darf man es auch nur privat verwenden. Ein Dorffest, auch wenn es als Privatfeier angemeldet wurde, ist hier sicherlich schon grenzwertig, weil es über Deinen privaten Rahmen deutlich hinausgeht, auch wenn da in der Praxis vermutlich niemand nachhaken würde. Spätestens, wenn Du dafür bezahlt wirst, hat sich das mit der privaten Verwendung erledigt.
Ich weiß gar nicht, wie das generell geregelt ist, wenn DJs 'Platten auflegen'. Stand nicht sogar früher auf den CDs, dass u.a. eine öffentliche Aufführung nicht gestattet ist? Keine Ahnung, wie das Diskotheken gemacht haben, oder ob das über die GEMA anders geregelt war. Vielleicht wissen andere hier besser Bescheid.

Zu Frage 2.: Wenn Du bezahlt wirst - jetzt mal unabhängig davon, wie das mit der rechtlichen Frage zu dem Material steht - musst Du das dem Finanzamt angeben und ggf. versteuern. Kommt halt drauf an, wieviel da im Jahr zusammenkommt. Bei mehr als 17.500EUR/Jahr wirst Du sogar umsatzsteuerpflichtig.

Zu Frage 3.: Für die GEMA Abwicklung ist i.d.R. immer der Veranstalter zuständig, d.h. der muss seine Veranstaltung bei der GEMA anmelden, und die richtet dann ihre Forderung an ihn. Solange Du also nicht der Veranstalter bist, ist das eher nicht Dein Problem.

Zu Frage 4.: Solange Du nicht volljährig bist, darfst Du ohne Genehmigung Deiner Eltern gar keinen Vertrag eingehen, und dazu gehört u.a. auch ein Engagementvertrag. Wenn ich in solch einem Fall der Erziehungsberechtigte wäre, würde ich schon genau drauf achten, dass dort nur legal erworbene Musik abgespielt wird, weil ich sonst in die Haftung gehe, wenn ich dem Vertrag zugestimmt habe.

Interessant wäre einmal die Frage, wie das in solchen Fällen mit der Nutzung von Napster, Apple Music, Spotify und Co. ist, für die ich ordnungsgemäß monatlich zahle. Ich könnte mir vorstellen, dass die öffentliche Aufführung bei diesen 7-15 EUR/Monat ausgeschlossen ist.
 
GEMA sollte insofern kein Problem sein, da der Veranstalter das anmelden muss. Aber so wie dr_rollo würde ich eher gekaufte Musik spielen, wobei es da eher keinen Kläger geben wird, wenn die GEMA-Meldung passt.

Zumindest nach österreichischem Recht, darfst du unter 15 gar nicht entgeltlich arbeiten, das kann also rechtlich wahrscheinlich gar keine Gage sein, sondern eine freiwillige Leistung der Veranstalter. Im Zweifelsfall aber mit den Eltern besprechen, eventuell einen Steuerberater fragen. Einverständnis der Eltern ist sowieso nötig
 
Wenn etwas für 'den privaten gebrauch' freigegeben deklariert wird, dann darf man es auch nur privat verwenden.....Ich weiß gar nicht, wie das generell geregelt ist, wenn DJs 'Platten auflegen'. Stand nicht sogar früher auf den CDs, dass u.a. eine öffentliche Aufführung nicht gestattet ist? Keine Ahnung, wie das Diskotheken gemacht haben, oder ob das über die GEMA anders geregelt war. Vielleicht wissen andere hier besser Bescheid.

Wer eine Platte/CD/MP3 kauft/runterlädt etc., ist die erst einmal "nur zum privaten Gebrauch freigegeben", weil ansonsten ja "jeder" diesen Song öffentlich aufführen könnte, ohne dass der Urheber davon irgend etwas hat. Genau hier kommt die GEMA ins Spiel. Sie erhebt auf öffentlichen Veranstaltungen vom Veranstalter Gebühren und leitet die an die Künstler weiter. Damit wird dann die Erlaubnis erteilt, die Sachen öffentlich zu spielen, die ohne die GEMA eben nur für den privaten Gebrauch erlaubt sind.
 

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