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Rechtsfrage: Samplen von VSTi's

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Hallo liebe Recording-Leute!

Ich habe eine Frage zu dem Samplen von (käuflich erwerblichen) VSTis.
Darf man extern (z.B. Studio eines Freundes) Drums programmieren, sie als Audio-Datei exportieren und bei sich zuhause einfügen?
Einen Verkauf schließen wir jetzt mal aus (Also nur die Veröffentlichung auf Internetplatformen).
Es wäre doch für den einzelnen Musiker von Vorteil, wenn man sich nicht für nur einen Song gleich ein ganzes VST kaufen muss.
 
Eigenschaft
 
Ich bin mir relativ sicher dass es legal ist, auch wenn man den Track kommerziell vertreibt (was im Zweifel keine Relevanz haben dürfte).

Man kauft die VSTs ja gerade deswegen weil man damit Musik produzieren darf. Ich hab noch nirgends die Lizenz gelesen dass nur das Erstellen von fertige Tracks mit denen dann nichts mehr passieren darf erlaubt ist.


Ich wäre schon ziemlich erstaunt wenn ich mit dem VSTi das ich für teuer Geld lizenziert habe keinen Drum-Only Track für jemanden anderen erstellen dürfte.
 
Warum denn Steinberg? Es ist doch egal, unter welchem Host man das macht.
Bei kommerziellen Sachen ist halt die Frage, ob z.B. Toontrack (von EZdrummer) das irgendwie feststellen sollte oder nicht.
Wird das allgemein geprüft? Man muss ja auf Nummer sicher gehen
 
was mit den samples erlaubt ist und was nicht steht in den lizenzvereinbarungen der jeweiligen software

auf dieser seite wird das anhand von beispielen schön dargelegt: Lizenzbestimmungen für Musiksoftware
 
Stimmt schon, das hängt von den Lizenzbedingungen des Herstellers ab. Die überschreiten teilweise die Grenze zum absoluten Schwachsinn und sind manchmal auch fern von jeder Business- und Alltagsrealität. Da werden gewisse Nutzungsformen ausgeschlossen (Trailermusik, Library Musik, etc.) und viel anderer Schmarrn, der völlig branchenübliche und nötige Vorgänge eigentlich unmöglich machen würde. Als Musiker und Produzent muss ich ja die Rechte an den produzierten Aufnahmen weiterübertragen können, sonst sind ja die ganzen Samples sinnlos. Wenn ich z.B. als Arrangeur ein Streicherarrangement zu einem bestehenden Track machen soll, muss ich ja meinen Auftraggeber auch die Rechte daran übertragen können. Nach manchen Lizenzbestimmungen ist sowas schon problematisch bzw. im Graubereich.

In vielen Fällen dürften aber auch viele Lizenzbedingungen (v.a. die aus den USA) gar nicht mit deutschem Recht vereinbar sein. Insofern wird nichts so heiss gegessen, wie es gegekocht wird. Ich kenne auch keinerlei Gerichtsurteile oder auch nur konkrete Fälle, wo ein Samplehersteller und ein User aneinandergeraten sind. Die nötigen Nachweise sind für die Hersteller in der Praxis auch sicher größtenteils nicht führbar.

Hier hatte ich schon mal was dazu geschrieben:
https://www.musiker-board.de/politik-gesellschaft-ot/378630-software-piraterie-3.html#post4551800

Das genannte Beispiel verstösst offiziell ziemlich sicher gegen die Lizenzbedingungen bzw. zwingt zu wahnwitziger Haarspalterei: Programmiert die Band die Drums ist es "illegal", produziert der Käufer die Drumtracks und lizenziert die resultierenden Spuren an die Band ist es höchstwahrscheinlich legal. Gar kein Problem dürfte es sein, wenn der Besitzer nur die fertigen Mixe lizenziert. :rolleyes:

Dieser ganze Dschungel aus Urheber- und Lizenzrecht ist wirklich so komplex, dass es oft in der Praxis gar keine Rechtssicherheit als Lizenznehmer (das ist nämlich auch ein Samplenutzer letztlich) mehr geben kann und man sich oft genug ZWANGSLÄUFIG im Graubereich bewegt.
 
und theorteisch haben solche lizenzbedingungen sowieso keine gültigkeit, da sie bereits beim kauf vereinbart sein müssen. meistens muss man ja aber erst bei der installtion der software irgendwas akzeptieren.

sogar microsoft und apple mit seiner nur-apple-hardware-lizenz können sich da in deutschland gehackt legen. ist bis jetzt aber alles nur theorie, soweit ich weiß gabs da bisher noch kein gerichtsurteil oder vergleichbares.
 
und theorteisch haben solche lizenzbedingungen sowieso keine gültigkeit, da sie bereits beim kauf vereinbart sein müssen. meistens muss man ja aber erst bei der installtion der software irgendwas akzeptieren.

sogar microsoft und apple mit seiner nur-apple-hardware-lizenz können sich da in deutschland gehackt legen. ist bis jetzt aber alles nur theorie, soweit ich weiß gabs da bisher noch kein gerichtsurteil oder vergleichbares.

Ja, das ist u.a ein Punkt, den ich gemeint habe. Schwierig wird's aber, wenn der Hersteller praktische Möglichkeiten hat sein EULA trotzdem durchzusetzen und z.B. Updates, Lizenzübertragung beim Weiterverkauf an Dritte verweigert, etc....führt aber OT.
 
Zitat: "Keine Angabe von Credits nötig solange die Sounds in einem musikalischen Kontext verwendet werden." für Toontrack VSTi's.
Somit wäre dann programmierte & gesamplete Drums rechtlich legal. Richtig?

Laut ambee's Link ist also nur das Veröffentlichen "reiner" Samples verboten, allerdings nicht in einem Song.
 
aber wenn er dir nur eine Drumspur zur Verfügung stellt, gibt er ja die Drums ohne musikalischen Kontext an dich weiter..?
 
dieser weitergabe ist aber keine veröffentlichung
 
Außerdem würde ich eine erstellte komplette Drumspur (solange nicht ein Schlaumeier nur alle Samples der Reihe nach mit allen möglichen Anschlagsstärken abruft und behauptet, so habe ihn halt die Muse geküsst und zu der 'Komposition' genötigt) schon als musikalischen Kontext bezeichnen. Und wie ambee schon sagt, veröffentlicht wird ja dann mit noch etwas mehr musikalischem Kontext, die Drumspur ist ganz einfach ein Produktionszwischenschritt.

Banjo
 
jaja, aber die Musik kommt dann erst von einer Person, die die Software nicht lizensiert hat.
Es ist ja auch verboten, die Sample-CD daraus zu erstellen, wenn danach das mit einem musikalischen Kontext versieht.
Aus der Perspektive gesehen, würd ich die Lizenzbestimmungen nochmal genauer betrachten.

Den Einwand, dass eine Drumspur ein musikalischer Kontext ist, würde ich allerdings gelten lassen.
Dann ist es wohl okay.
 
Zitat: "Keine Angabe von Credits nötig solange die Sounds in einem musikalischen Kontext verwendet werden." für Toontrack VSTi's.
Somit wäre dann programmierte & gesamplete Drums rechtlich legal. Richtig?

Moment, DAS hat noch nix damit zu tun, ob die Samples "legal" verwendet werden oder nicht. Es geht nur um die Angabe von Credits. Anscheinend muss man unter bestimmten Bedingungen auf der CD angeben, dass man die Samples benutzt hat. Das gibt's bei einigen Libraries, VSL glaube ich beispielsweise...

Aber jetzt mal durchgesponnen: Wann sollte es denn "legal" sein? Wenn zumindest ein Bandmitglied die Samples lizenziert hat? Oder sollten die etwa nur für ein Mann-Projekte gedacht sein? ;) Wenn man den Lizenzinhaber offiziell/rechtlich als "Studiomusiker" oder "künstlerischen Produzenten" in das Projekt einbindet, sollte das kein Problem sein.

Vorschlag: Frag doch einfach beim Hersteller nach? Dei freuen sich sicherlich, wenn jemand das Thema ernst nimmt.

Ich wette, wenn Du die Frage so stellst wie hier eingangs, sagen sie nein. Wenn Du schreibst euer "Producer" hat "die Samples gekauft" und will damit Drums in die Aufnahmen machen, sagen sie ja. Totaler Schwachsinn, aber ich glaube so wird es sein...
 

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