Riesen Frustration über Ibanez SR500

  • Ersteller Timterror
  • Erstellt am
Hallo,
ich habe nochma eine frage zu dem thema. Also mein Bass ist immer noch nich da und gemeldet hat sich auch keiner. Kann ich denn jetzt sagen, dass ich von dem Vertrag zurücktreten möchte?
 
Einfach zurücktreten geht wohl kaum, es sei denn, der Händler stimmt zu.

Er hat auf jeden Fall ein Recht zur Fehlerbeseitigung (s.o.). Aber wenn er auf seine eigenen Garantieansprüche durch vertragliche Vereinbarung verzichtet haben sollte (siehe Kommentar Harry) ist das sein Problem und nicht deins.

Ich würde konkret da anrufen und auf umgehende Nennung eines Termins für die Lieferung des reparierten oder getauschten Basses bestehen. Passiert nichts, würde ich schriftlich eine angemessene Nachfrist (2-3 Wochen würde ich mal sagen) setzen und dann einen Rücktritt vom Vertrag inklusive Rückforderung des Kaufpreises ankündigen.



Sich irgendwie so zu einigen dürfte aber meistens immer noch besser sein, als es bis zum Äußersten zu treiben. Zumal du ja - wohl - den Kaufpreis zurück haben möchtest.
 
Hallo zusammen!

Laut deiner Ausführung
scheint es, als ob du minderjährig wärst. Stimmt das?
Somit dürftest du eigentlich noch nicht vollständig geschäftsfähig sein.
D. h. du müsstest das Recht haben, den Bass mit der Begründung, ihn ohne die Einwilligung
deiner Eltern gekauft zu haben, zurückgeben können.
Im folgenden Link steht nochmal etwas über diese Thematik:

Themenfeld: Verträge Minderjähriger und Schulden

Vielleicht gibt es hier im Forum ja jemanden der sich damit besser auskennt.

Gruß,
Oli
 
Rein Theoretisch hat er dieses Recht den Bass zurückzugeben, allerdings ist es schon wirklich sehr lange her das er den Bass gekauft hat. Außerdem war seine Muter ja schließlich auch dabei als er den Bass zur Reperatur gebracht hat, ich bezweifel das der Laden ihm das dann glaubt.
 
Vorallem weil meine Mutter den Vertrag unterschrieben hatte, weil das meiste Geld halt noch fällig wird.
 
Tja damit kannst du die Rückgabe eigentlich so gut wie vergessen, evtl. kannst du ja mit denen Verhandeln und dir einen neuen Bass aussuchen. Aber rein Rechtlich ist da nicht viel drin.
 
Zitat von timterror:
Vorallem weil meine Mutter den Vertrag unterschrieben hatte
Unter diesen Umständen kannst du wohl das vorher gennante Recht nicht mehr einfordern.
Aber vielleicht findet ihr ja, wie von lampeg schon angemerkt, eine andere Möglichkeit euch zu einigen.
Viel Glück dabei,
Oli
 
Hatte vor einigen Jahren bei Beyer's auch einen Bass gekauft, bei dem schon nach einigen Monaten der Hals immer wieder Ärger machte (konnte Beyer's aber nichts für).
Habe mich dann letztendlich mit denen auf einen neuen Bass geeinigt.

Wenn du bei Beyer's einen anderen Bass findest, der dir gefällt und in derselben Preisklasse wie dein alter spielt, würde ich die durchaus mal darauf ansprechen, wie es damit aussieht, den Kaufvertrag zu wandeln.

Viel Glück!
 
Damit dieses "Welche Rechte hab ich wenn mein Bass mangelhaft ist"-Rätselraten mal aufhört, empfehle ich den Interessierten einfach mal hier

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/gesamt.pdf

reinzuschauen. Die Vorschriften über Kaufverträge finden sich in den §§ 433 ff..
eigentlich müsste man dann das HGB aber auch verlinken - da sind einige Dinge (insbesondere Garantie/Gewährleistung) anders geregelt - korrekt ?

hmm - ja ich weiß es ist dein Metier aber in Rechtsberatung dürfen und sollen wir ja nicht abdriften ;)
 
eigentlich müsste man dann das HGB aber auch verlinken - da sind einige Dinge (insbesondere Garantie) anders geregelt - korrekt ?

hmm - ja ich weiß es ist dein Metier aber in Rechtsberatung dürfen wir ja nicht abdriften ;)

Das HGB spielt im Verhältnis bassender Endkunde-Händler keine Rolle, sorry Harry.
 
Auch-Senf-abgeben:

Ich finde es o.k., dass er den Laden nennt. Er hat es sachlich getan und damit muss ein Händler auch leben!

Ich habe da meine Boxen gekauft und war hochzufrieden. Tolle Beratung, sehr freundlicher Verkäufer (weiß leider nicht mehr ob es der Marcus war), der wirklich Ahnung hatte aber überhaupt nicht den schlauen raushängen lies.

Man muss auch die Händler verstehen: es gibt sicherlich viele Idioten, die Ihre Instrumente zerdeppern (gewollt oder ungewollt). Ich hatte mal einen ähnlichen Fall mit einer Akustik-Klampfe: Stand blöd in der Ecke rum und Zack: Haarriss im Hals. Ab zu Jellinghaus nach Dortmund, da Garantie abgelaufen hat man es bedauert, aber wenigstens dafür gesorgt, dass der hauseigene Gitarrenbauer das zu einem wirklich fairen Preis geleimt hat. Super Arbeit, man sieht nix! Un worauf es mir ankommt, ist eine gute Beratung zu fairen Preisen. Aber auch in solchen Läden kann sowas mal vorkommen.
 

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