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Sonderreglung im Lärmschutz für Schlagzeuge?

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Hallo liebe Gemeinde,

gestern hatte ich eine Unterhaltung mit einem Kumpel von mir, darin ging es darum, wie lange man gesetzlich gesehen in seinen eigenen 4 Wänden musizieren darf.
Also ich wusst, aus mir vertraulichen Quellen, dass es 2 Stunden erlaubt sei (könnte auch falsch sein).
Nun meinte mein Kumpel allerdings, dass es angeblich eine Sonderregelung für Schlagzeuge gibt, die besagt, dass man nur 20 Minuten (er war sich nicht mehr ganz so sicher, wie lange genau) auf seinem Schlagzeug spielen darf.
Ich habe heute etwas gegoogelt und hier hab ich auch schon die SuFu genutzt, allerdings hab ich leider nichts dazu gefunden. Ich habe auch im Netz nicht das Lärmschutzgesetz gefunden, weder auf http://www.bmu.de/ noch sonste wo. Also entweder ich bin heute echt schlecht im suchen, oder das ist wirklich gut versteckt.

Also ich würde mich freuen, wenn ihr mir entweder
  • nen Link schickt, wo ich mir das Lärmschutzgesetz mal durchlesen kann, ich habe es leider nicht gefunden
  • ihr mir gleich genaue Auskunft darüber geben könnt, falls ihr euch mit dem Thema auskennt, oder euch mal genau die selbe Frage gequählt hat
  • oder, wenn alles, was ich weiß falsch ist, mich mal hier etwas aufklärt sozusagen.

Ich danke im voraus.

MfG Berliner Drummer
 
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Ich zitiere mich mal selber:;)

§ 117 OWiG
Unzulässiger Lärm

Dritter Teil (Einzelne Ordnungswidrigkeiten (§§ 111-131))
Zweiter Abschnitt (Verstöße gegen die öffentliche Ordnung (§§ 116-123))

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.


Siehe dazu :
http://www.ra-kotz.de/nachbarlaerm.htm


Das sagt eigentlich doch ganz viel............oder?


Topo :cool:
 
Erstmal danke...

Aber der Punkt der insbesondere mich jetzt betrifft also:
c. In der übrigen Zeit dürfen Geräte, die der Schallerzeugung dienen (z.B. Stereoanlage, Klavier, Schlagzeug etc.) nur in einer solchen Lautstärke benutzt werden, dass unbeteiligte Dritte nicht erheblich belästigt werden (vgl. § 10 Abs.1 LImschG).

Sagt weder genau aus, wie laut oder wie lange man spielen darf.
Also es soll ja menschen gebe, die hören, wenn jmd. ein Stockwerk tiefer sein Geschäft erledigt und fühlen sich dadurch gestört schon.

Also ich würd gern wieder zuhause schlagzeug spielen. Ich hatte zwar jetzt neue Nachbarn und die haben sich (als sie eingezogen sind, ist etwas länger her mitlerweile) erst 2 mal beschwert gehabt und seit dem hab ich nicht mehr gespielt, allerdings würd ich trotzdem, falls sie nicht mit sich reden lassen, etwas in der Hand haben, dass ich wenigstens 1/2-1 stunde am Tag (muss ja nicht mal jeder sein) üben darf...

MfG Berliner Drummer
 
Schlagzeug spielen in der Wohnung? Das hören nicht nur die unmittelbaren Nachbarn, das ballert durch den ganzen Häuserblock. Wenn du nicht einen Haufen Leute vorsätzlich terrorisieren möchtest, dann such dir einen geeigneten Raum, in dem du regelmäßig üben kannst. Für einen einzelnen Schlagzeuger sollte das doch zur Untermiete kostengünstig möglich sein. Das Gesetz

"Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder
die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen."

sagt zudem unmissverständlich aus, das man GAR NICHT in der Wohnung Schlagzeug spielen darf, denn es handelt sich dabei deutlich um unzulässigen und vermeidbaren Lärm, der problemlos jeden Nachbarn im näheren Umkreis erheblich belästigt. Wenn du nicht gerade E-Drums über Kopfhörer spielst, oder Gummimatten auf die Felle legst, dann kann man das gar nicht anders deuten.

Also: Lass es sein!
 
Ja danke für die Antwort nochmal.

Aber du kannst dir gar nicht vorstellen, wie schwer es ist, nen kostengünstigen Proberaum zu finden. Oder jmd. zu finden, dem man Untermiete zahlen will...
In Berlin sind die Preise einfach schon fast wucher.

Aber trotzdem danke für die Antworten...

MfG Berliner
 
BerlinerDrummer -> Du hast post :)
 
hi,

also zum Thema Schlagzeug in Mieträumen werden vermutlich noch Dissertationen angenommen: Es gibt nämlich keine konkreten Grenzen oder auch nur eine ausdifferenzierte Rechtsprechung dazu. Es hängt, so wachsweich das klingt, alles vom Einzelfall ab.

Zuerst sollte man als drummender Mieter grundsätzlich nachsehen, ob man mit dem Mietvertrag auch gleich eine Hausordnung akzeptiert hat, die dazu etwas regelt. Die Hausordnung wird nämlich, zumindest vom OLG München, als Vertrag zwischen den Mietern (zugunsten Dritter) angesehen. Wenn die Regelungen darin noch einen letzten Rest von Übungszeiten für Schlagzeug übrig lassen, dürften die verbindlich sein.

Wenn keine Hausordnung: Es kann eigentlich alles in die Interessenabwägung zwischen Musikermieter (Anspruch auf Selbstverwirklichung, Lebensgestaltung) und Mieter (Anspruch auf Ruhe) einfließen, die Hellhörigkeit des Objekts, die Altersstruktur im Objekt (Seniorenwohnheim oder Studentenwohnheim), Kenntnis des Vermieters von der Berufsmusikereigenschaft des Mieters vor oder bei Abschluss des Mietvertrages, Art des Spiels (Besen oder Kampf-Tonfas), Art des Schlagzeugs, Umgebungslärm (wichtig; stilles outback oder direkt neben U-Bahnlinie und Presswerk), Schutzbedürftigkeit der Mitmieter (Schichtarbeiter, Kleinkinder).

Vermutlich wäre moderates Schlagzeugspiel zu einer festen, mit den Mitmietern abgestimmten Zeit für 2 Stunden pro Woche (mind. 1/2 Stunde-Einheiten) durchsetzbar.

Oder E-Drum kaufen.

Grüße
 

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