Stative für Schule - was beachten?

  • Ersteller jw-lighting
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Ich mach hier mal mit den Infos aus einem anderen Thread weiter.

Zu der BGVC1 und Stativen / Windups:

Die BGV C1 ist wie der Name schon sagt eine Berufsgenossenschaftliche Vorschrift in der Dinge wie z.B. Sicherungen,Belastungsgrenzen,Standsicherheit und ähnliches vorgeschrieben sind.

Die Berufsgenossenschaft selber zertifiziert aber selber keine Stative oder ähnliches, dies kann von Firmen durchgeführt werden die nach der BGVC1 prüfen und dann das "siegel" draufkleben.

Wenn ich nun ein Windup stelle, was dieses Siegel nicht Trägt, aber alle Anforderungen der BGVC1 erfüllt, kann ich dies ohne Bedenken tun.

Zu der Erfüllung der BVc1 gehört allerdigs auch das das windup vor der ersten Anwendung, dann alle 4 Jahre durch einen sachverständigen, jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden muss...

Die Prüfung vor der ersten Anwendung kann entfallen wenn eine Baumusterprüfung oder die EG-Konformitätserklärung (CE-Siegel) vorliegt.

Wenn ich nun also ein Windup stelle, welches ein CE Zeichen besitzt, den Anforderungen der BGVC1 genügt und falls es älter ist den wiederkehrenden Prüfungen unterzogen wurde kann ich es durchaus tun!
Dieses Siegel bestätigt dass alle Anforderungen gemäß der BGV C1 erfüllt sind....
[...]
Absolut richtig.
[...]
Das CE-Siegel bestätigt allerdings nicht dass das Produkt durch eine unabhängige Stelle geprüft wurde.
[...]
Höre ich zum allerersten Mal - Hast du hierfür konkrete Quellenangaben und Verweise auf die entsprechenden rechtlichen Paragraphe?

Das das CE Zeichen -also die EG-Konformitätserklärung die Prüfung vor Erstinbetriebname durch einen sachverständigen ersetzt steht in der BGV-C1 selber. §33 Abs. 3

Es wurde dann allerdings nicht durch ein unabhäniges institut geprüft Aber :

" Mit der EG-Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller (in besonderen Fällen auch dessen Bevollmächtigter), dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes Produkt den grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen aller relevanten europäischen Richtlinien entspricht, also mit ihnen konform ist. " Quelle: Wikipedia

Wenn der Hersteller das CE Zeichen nun zu unrecht klebt, ist er in der Verantwortung.

Die C1 fordert allerdings nicht direkt das ein eingesetztes Produkt ein Prüfzeichen tragen muss, es muss nur den Anforderungen genügen die in Abschnitt 3 ( Bau und Ausrüstung) festgelegt sind. Die dazugehörigen Normen sind in Anhang 1 aufgeführt.

Ich kann nun also z.B. ein Wind up einsetzten, welches zwar kein Prüfsiegel trägt aber eine EG-Konformitätserklärung besitzt, alle Anforderungen der C1 Abschnitt 3 erfüllt und den wiederkehrenden Prüfungen unterzogen wurde.

Das ganze ist nun natürlich kein Freibrief irgendwelche Stative / Windups einzusetzten, denn auch die müssen der C1 genügen und den wiederkehrenden Prüfugen unterzogen werden. Wird das nicht gemacht darf ich sie natürlich nicht einsetzen.

Das viel größere Problem was ich sehe sind nicht die evtl Prüfsiegel auf Geräten sonder vielmehr die fehlenden Fachkräfte auf Veranstaltungen wie sie z.b. in der BGV C1 §15 oder der zuständigen VstVO gefordert ist.

Wenn ich dem richtig entnehme, liegt man mit der Behauptung ein TÜV & GS geprüftes Stativ öffentlich Einsetzen zu können also nicht so falsch.
Und Das BGV C1 Siegel? Hat das überhaupt noch eine Bedeutung, oder ist das nur eine Art Hinweis?

ich war immer davon ausgegengen, das es sich dabei auch um eine Art Prüfung handelt.

Gibt es irgendwelche legalen Alternativen zum regelmäßigen neu Abnehmen der Stative, um die Kosten zu senken?

Wenn ich mir das jetzt alles mal so angucke, scheint es schon allein der Übersichtlichkeit der ganzen Vorschriften wegen (es gibt ja jetzt schon Probleme) sinnvoller und günstiger zu sein, sich im Bedarfsfall Stative zu leihen...
 
Ich empfehle die Lektüre des Beitrags #20 des Kollegens Operat0r.
Dort ist das gesamte relativ vereinfacht erklärt und erläutert...
Ein Produkt (konkret: Stativ) welches vom Hersteller nicht zu einer Prüfstelle gegeben wurde kann
die BGV C1 erfüllen, eine Garantie hierrauf gibt es allerdings nicht....

Und bzgl. CE macht die BGV C1 unnötig: Erklär dies deinem Meister welcher die
Bauabnahme auf einer Veranstaltung abnimmt... ich weiß nicht aus welcher
Gegend du kommst - hier würde der Onkel keinen Stempel setzen.
 
Ohje, langsam verliere ich den Durchblick. habe mir grade nochmal die BGV C1 reingezogen, und festgestellt, das ich bestimmt noch 20 andere Vorschriften (die auch noch wieder weitere nach sich ziehen...?) lesen müsste, um alles hinreichend zu wissen. :mad:

Daher geb ich nochmal 2 Beispiele:

- Kauf eines Stativs mit BGV C1 Siegel, TÜV und GS.
-> Muss das Stativ regelmäßig neu abgenommen werden? Darf ich es einsetzen (öffentlich)? Zahlt im Fall eines Unfalles die Versicherung?

- Kauf eines Stativs mit TÜV und GS
-> Muss das Stativ regelmäßig neu abgenommen werden? Darf ich es einsetzen (öffentlich)? Zahlt im Fall eines Unfalles die Versicherung?

was muss man also nun tun, um auf der sicheren Seite zu sein? Ich habe Operat0rs Beitrag wirklich bereits 3 mal gelesen, aber bin irgendwie nicht schlau draus geworden. Vllt hilft mir ein exaktes Zitat? Keine Ahnung :redface:
 

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