Suche Noten von "Sackamra"

S
Sarob
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
13.02.11
Registriert
06.08.10
Beiträge
15
Kekse
0
Hallo, kann mir jemand helfen?
Gibt es (ganz offiziell!!) Noten von Bratko Bibic zu kaufen , z.B. "Sackamra"?
Ich finde es halt so unglaublich schön und würde mich sehr gerne da ranmachen ...

Danke und lG von Sabine
 
Eigenschaft
 
Hi,
ich suche die Noten auch schon ewig!
Wäre ebenfalls dran interessiert! Finde das Stück auch total toll!
:)
LG Christina
 
Das kann man schnell aufschreiben, aber noch besser improvisieren.
Ich würde es auch machen, wenn ihr mir einen Grund dafür gebt. Warum muß es genau so sein? Könnt ihr mir sagen, was daran so schön ist? Wenn ich einen Grund für eine Notation bekommen würde, analysiere ich euch mal grob, was ich darüber denke und was ich dabei fühle.

Davon abgesehen, würde ich mich beim Aufschreiben und verschenken von solchen Noten strafbar machen?
Vermutlich schon ... habe gerade wieder den gelöschten Thread gelesen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo
ich gehe nun erstmal von mir aus, wie ich das machen würde wenn ich keine Noten bekäme.
nachdem das Lied auf You tube vorgestellt wird, könntet ihr es doch speichern und gaaanz langsam abspielen, sodass man die Noten nachspielen kann, ausserdem erkennt man auch zum Teil die Fingerführung , dann erarbeitet sich sarob den ersten Teil und krokant den zweiten Teil, könnte doch Spass machen, mir gefällt das Lied zwar nicht so gut, aber kommt wahrscheinlich auf drauf an wie man es spielt, jeder hat seinen eigenen Stil und sein Instrument
http://www.youtube.com/watch?v=FB0Ek3oY27E
 
Davon abgesehen, würde ich mich beim Aufschreiben und verschenken von solchen Noten strafbar machen?
Vermutlich schon ...

Hallo, Klangbutter,

handschriftlich geht das:

§ 53 UrhG:

(4) Die Vervielfältigung grafischer Aufzeichnungen von Werken der Musik ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig, sodann unter den Voraussetzungen des Abs. 2, Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.

Das nur zur Info, wenn wir das diskutieren wollen, sollten wir das hier https://www.musiker-board.de/f131-musikbusiness-recht-mupr/ machen.

Gruß
Reinhard
 
§ 53 UrhG:

(4) Die Vervielfältigung grafischer Aufzeichnungen von Werken der Musik ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig, sodann unter den Voraussetzungen des Abs. 2, Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.

Das habe ich nicht verstanden und möchte auch nicht darüber diskutieren.
Bin raus.

Gruß Uwe
 
Hallo Uwe,

d.h., daß Du Dir keine Sorgen zu machen brauchst. Denk auch mal an das Realbook. ;) Solange man nicht hausieren geht und sich vor ausverkauftem Haus auf die Bühne stellt und dann sagt "Die hab ich mir kopiert"....

Grüße

Andreas
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben