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Teilweise Erstattung der Fahrtkosten durch GbR

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NiceShadow
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Ich habe mal wieder eine natürlich rein fiktive Frage zum Thema Fahrtkosten und der Buchführung. Buchführung ist halt mein Hobby.

Nehmen wir an, die Band besteht aus 4 Mitgliedern. Mal fahren 3 Leute mit ihrem PKW, mal nur 2. Es kommt immer darauf an, ob die komplette PA mitgenommen werden muss.

Prinzipiell kann jetzt jeder, der gefahren ist, 0,30 Euro pro km bei der persönlichen Steuererklärung geltend machen.

Nehmen wir jetzt mal an die Band entscheidet sich, anteilig einen Teil der Fahrtkosten zu übernehmen. Insbesondere deswegen, damit derjenige, der immer die PA durch die Gegend kutschiert, benachteiligt wird.

Jeder Fahrer, der mit seinem privat PKW fährt, soll ab sofort 10 Cent pro km erhalten.

Ist die Annahme richtig, dass man das in der Einnahmen-/Überschussrechnung bzw in der Buchhaltung als Aufwendungen buchen muss (Fahrtkosten an z. B. Kasse)?

Und bin ich richtig in der Annahme, dass jetzt der einzelne Musiker nicht mehr 0,30 Cent pro Kilometer als Werbungskosten absetzen kann, sondern die durch die Band bezahlten Beträge wieder gegenrechnen muss (Beispiel: 100 km gefahren. Vergütung durch Band, 10,00 Euro, in der Steuererklärung berechnet: (100 km * 0,30Euro) - 10,00 Euro) = 20,00 Euro Werbungskosten)

Danke schon mal für eure Ideen.
 
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Ich denke der Musiker bekommt halt einfach von der Band mehr ausbezahlt, dem Finanzamt ist wumpe wieso, am Ende steht ein größeres Plus in der EÜR.
 
So dachte ich zuerst auch, beim längeren überlegen sagte mir das Gefühl jedoch, dass das falsch ist, daher meine Frage.

Denn Grundsätzlich ist im Beispiel jeder Musiker gleichermaßen am Gewinn beteiligt, also mit 25 %. Wenn man jetzt die Fahrtkosten nicht buchen würde, könnte man den Jahresgewinn nicht mehr durch 4 teilen. Sonst wäre der, der am wenigsten fährt in den hintern gekniffen bzw. der der viel Fährt, würde 0,30 km von der Steuer absetzen, obwohl er einen Teil erstattet bekommt. Das würde dann spätestens bei der ersten Steuerprüfung dem Finanzamt missfallen.
 
Die Gesellschafter sind nur gleichermaßen beteiligt, wenn sie keine anderslautende Regelung vereinbaren. Da muss man sich eben entsprechend einigen und im Jahr aufrechnen wer wieviel bekommt.
 
so eine teilweise erstattung ist gang und gäbe
und es ist wie oben schon erwähnt richtig, dass
sich die einnahme des einzelnen zunächst erhöht (ausschüttung plus fahrtzuschuss)
und bei der erklärung nun eben entweder pauschal 30cent oder die tatsächlichen kosten pro km wieder steuermindernd gegengerechnet werden.
vom finanzamt gibt es nur dann probleme wenn die gbr selbst bei ihrer steuererklärung reisekosten von 30cent pro km geltend macht
und dann bei den einzelnen musikern erneut diese km abgerechnet werden - aber das ist ja logisch.
 
roon war schon in der richtigen Richtung unterwegs, ein wesentliches Detail ist aber noch ungenau: Die Fahrtkosten der Gesellschafter sind sogenannte Sonderbetriebsausgaben und zwingend bei der Feststellungserklärung der GbR anzugeben! Die Gesellschaft selber ist ja nicht steuerpflichtig, der Gewinn wird auf dieser Ebene nur ermittelt, dann verteilt und den Einkommensteuerfinanzämtern mitgeteilt, dieser Betrag ist dann auch zu versteuern. Wem erst bei seiner eigenen Steuererklärung einfällt, dass er noch diese und jene Kosten hatte, der hat dann leider Pech gehabt..... sein Finanzamt nimmt nur den vom Finanzamt der GbR mitgeteilten Betrag und ändert daran nichts mehr. Eine übrigens sehr beliebte Fehlerquelle ...
 
Was wäre mit Fahrkosten bei privat-PKWs?

Als steuerpflichtiger Musiker schreibt man ja bekanntlich bei seinen Privat-PKW 30 cent pro gefahrenem Kilometer ab.

Wenn jetzt ein befreundeter Auftraggeber/Veranstalter/Bandleader die Fahrtkosten übernehmen möchte - Sagen wir 50€ via Tankquittung und 50% (also 25€) Verschleiß. Die Original-Tankquittung müsste man ihm dann schicken damit er diese von seiner Steuer absetzen kann.
Dann dürfte man selbst aber nicht mehr zusätzlich seine 30 cent /km abschreiben, sehe ich das richtig?

Was wäre vorteilhafter? o.g. Prozedere?
Oder 30 cent abschreiben beim Finanzamt (wo der Verschleiß ja schon enthalten ist) und die Benzinkosten in die Gage mit reinrechnen?
 
Das mit den Sonderbetriebsausgaben habe ich inzwischen verstanden.

Im fiktiven Fall handelt es sich um ein Privat-KFZ, das mehr als 10% aber nicht mehr als 50 % geschäftlich genutzt wird. (Beispiel: 15.000 für Band, 35.000 Privat). Es ist derzeit das EINZIGE Fahrzeug, das eine Anhängerkupplung besitzt und somit für den Transport in Frage kommt. Die Fahrzeuge der anderen Mitglieder sind nicht "Bandtauglich". Daher wird dieses Fahrzeug mit einem angemieteten Anhänger bei weiteren Strecken (in der Regel so ab 150 km) zum Transport des kompletten Equipments benutzt.

Hier hat man wohl die Wahl,

- ob man dieses Fahrzeug zum gewillkürten Sonderbetriebsvermögen macht und damit alle Ausgaben aus der Bandkasse zahlt und der private Nutzungsanteil über die Sonderbetriebseinnahmen versteuert wird,
- oder das Fahrzeug als Privatvermögen behält und über die Sonderbetriebsausgaben die 0,30 Euro pro km steuermindernd geltend macht.

Mit beiden Fällen sind die Mitglieder nicht sehr glücklich.

Bei Zurechnung zum Sonderbetriebsvermögen werden alle Fahrzeugkosten von der Band bezahlt, auch die privaten Fahrten (die mehr als 50 % ausmachen). Das finden fast alle Mitglieder (zurecht) ungerecht, mit Ausnahme des Fahrzeughalters :)

Bei Verbleib im Privatbesitz kann der Halter zwar die 0,30 Euro pro km steuermindernd geltend machen. Die so erzielte Steuerersparnis reicht aber gerade mal aus, die Tankrechnung zu zahlen. Auf die nicht unerheblichen Abnutzungs- und Instandhaltungskosten bleibt der Halter sitzen. Das finden alle Mitglieder toll. Nur nicht der Fahrzeughalter (zurecht, bei gleicher Gewinnverteilung aus der EÜR, denn mit der Steuerersparnis (ca 35 % von 0,30 Cent pro km) sind die tatsächlichen Fahrzeugkosten nicht mal annähernd gedeckt.)

Um das ganze einigermaßen gerecht zu gestalten, ist nun die Idee entstanden, die Tankkosten auf die Band umzulegen, die Differenz zwischen 30 Cent pro km und der Tankkosten sollen als Sonderbetriebsausgaben beim Halter berechnet werden.
Bsp. 100 km Fahrt zum GIG

Sonderbetriebsausgaben 100 km x 0,30 Cent = 30,00 Euro
Sonderbetriebseinnahmen (Erstattung Tankkosten) 12,00 Euro in der EÜR der Band könnte das als Fremdbetankung gebucht werden
----------------------------------------------------------------------
Differenz (steuermindernd beim Halter) 18,00 Euro
=======================================


Ich befürchte nur, das ist nicht zulässig? Habe dazu jedenfalls auch nach tagelanger intensiver Recherche nichts im Internet gefunden.

Sollte das nicht möglich sein, so zu handhaben, sehe ich nur den Weg eines eigenen Bandbusses, der auch nur für die Band benutzt wird. Nur somit wäre sichergestellt, dass alle Mitglieder gleichermaßen an den Logistikkosten beteiligt sind.

Oder sieht jemand noch einen anderen Weg, wie die Transportkosten behandelt werden, so dass jeder gleichermaßen und fair mit den Kosten belastet wird?

Habe hier gelesen, mann kann sein Privatfahrzeug an die GbR vermieten. Das könnte der Sache doch schon etwas näher kommen? http://www.frag-einen-anwalt.de/GbR-mietet-bei-Gesellschafter-Raeume-und-Auto--f233148.html
 
Zuletzt bearbeitet:
ich liebe einfach Wege !

Bei jedem Gig werden die Fahrtkosten als solche SOFORT ausbezahlt und entsprechend als solche bei der GbR gebucht, das was am Ende vom Jahr übrigbleibt wird durch die Bandmitglieder geteilt.
Obs so exakt rechtens ist, weiß ich nicht, auf jeden Fall wurde es vom FA noch nie beanstandet.

Natürlich kann der Fahrer diese km nicht nochmals zusätzlich beim FA zur Anrechnung bringen, das fällt einfach unter Privatnutzung.


Bevor ich einen Bandbus anschaffen würde, würde ich lieber einen Leihwagen ins Auge fassen, sinnvollerweise einen kl. Transporter.
 
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Nehmen wir jetzt mal an die Band entscheidet sich, anteilig einen Teil der Fahrtkosten zu übernehmen. Insbesondere deswegen, damit derjenige, der immer die PA durch die Gegend kutschiert, benachteiligt wird.
Fehlt da nicht ein "nicht"?

Irgendwie kommt mir das sehr kompliziert vor. Klar ist im Übrigen ja, dass nicht der gleiche Aufwand (in Cent 30 pro km) mehrfach erstattet werden kann.

Bevor ich einen Bandbus anschaffen würde, würde ich lieber einen Leihwagen ins Auge fassen, sinnvollerweise einen kl. Transporter.
Das ist mir auch sofort gekommen - bzw. die "weichere" Variante, die dem tatsächlichen Tatbestand auch entspricht:
Der geschätzte Kollege stellt der GbR eine Rechnung, die tituliert ist mit "Erstattung von Kosten durch Zurverfügungstellung eines Wagens für den Gig XYZ". Darin führt er auf:
> Benzinkosten
> Kosten der Zurverfügungstellung des Wagens. Da würde ich als Handhabung eine ADAC-Liste nehmen, in der die tatsächlichen Kosten pro km je Wagentyp und -alter ermittelt wird, also inklusive anteilig normalen Reperaturkosten, Verschleiß von Reifen etc.

Diese Kosten erstattet die GbR dem Kollegen und bucht sie selbst als Ausgaben.
Bei seiner Steuererklärung zieht der Kollege diese Kosten ab von den Kosten, die er für den PKW angibt, wenn er welche angibt. Ansonsten ist es ja keine Einnahme im Sinne eines Verdienstes sondern eine Erstattung von Kosten, die er tatsächlich hatte und die nicht angefallen wären, wenn er sein Fahrzeug nicht zur Verfügung gestellt hätte.
Zu erwägen wäre noch, für diese Transporte eine extra Versicherung abzuschließen.

Dem Finanzamt müßte das eigentlich einsichtig sein, weil man darlegen kann, dass die einzige Alternative die Anmietung über einen gewerblichen Autovermieter wäre und das würde die Band zu teuer kommen. Und wenn der Kollege sein Auto nicht zur Verfügung stellen würde, könnte die GbR ihren Zweck nicht erfüllen.

Sind halt so meine 3,45 Cent in dieser Angelegenheit.

x-Riff
 
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Eigentlich habt Ihr nur zwei Möglichkeiten:

a) Ihr kauft einen Bandbus bzw. bezahlt einen teuren Mietwagen
b) Ihr bezahlt einem Steuerberater eine Stunde Beratung, und der erklärt euch, wie das funktioniert, das wird deutlich billiger.

Die Lösung ist nämlich eigentlich ganz einfach, wenn man sich mit der Systematik von Personengesellschaften und den Regelungen der Fahrzeugnutzung auskennt.
Ihr habt euch aber total verrannt, bevor ihr euch noch streitet, nehmt doch mal einen Profi in Anspruch. Es sind schon aus nichtigeren Gründen Geschäftspartnerschaften zerbrochen.

Daniela
 
Macht Ihr es euch evtl. unnötig kompliziert? Ja, die Mitglieder der GbR sind üblicherweise zu gleichen Teilen an dem Gewinn der GbR beteiligt, also bei vier Mitgliedern jeweils zu 25%. D.h. jeder muss am Jahresende 25% des Gewinns in seiner Anlage G (früher hiesß sie Anlage GSE) versteuern, abzgl. etwaiger Sonderbetriebsausgaben. Was er von der GbR ausgezahlt bekommt, ist eine ganz andere Sache, da fragt kein FA nach. Wenn Ihr also nach einem Gig, dem einen 250 zahlt, weil er das Auto mit dem Anhänger gezogen hat, die anderen nur 200 bekommen, aber alle mit den 50EUR für das Fahren einverstanden sind, dann ist das doch völlig ok, und wäre eine pragmatische Lösung. Bevor Ihr jetzt anfangt, Euch für jeden Gig eine Rechnung ausschreiben zu lassen, die Ihr ihm erstattet, und dann wieder der GbR als Ausgabe belastet, ist das in meinen Augen viel zu umständlich.
 
...Bevor Ihr jetzt anfangt, Euch für jeden Gig eine Rechnung ausschreiben zu lassen, die Ihr ihm erstattet, und dann wieder der GbR als Ausgabe belastet, ist das in meinen Augen viel zu umständlich...
wenn die GbR am Ende vom Jahr gar keinen Gewinn gemacht hat, isses am einfachsten - deshalb vorher so viel wie möglich legale Ausgaben generieren.
U.a. Fahrtkosten + Spesen - auch für Proben...
 

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