
NiceShadow
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Ich habe mal wieder eine natürlich rein fiktive Frage zum Thema Fahrtkosten und der Buchführung. Buchführung ist halt mein Hobby.
Nehmen wir an, die Band besteht aus 4 Mitgliedern. Mal fahren 3 Leute mit ihrem PKW, mal nur 2. Es kommt immer darauf an, ob die komplette PA mitgenommen werden muss.
Prinzipiell kann jetzt jeder, der gefahren ist, 0,30 Euro pro km bei der persönlichen Steuererklärung geltend machen.
Nehmen wir jetzt mal an die Band entscheidet sich, anteilig einen Teil der Fahrtkosten zu übernehmen. Insbesondere deswegen, damit derjenige, der immer die PA durch die Gegend kutschiert, benachteiligt wird.
Jeder Fahrer, der mit seinem privat PKW fährt, soll ab sofort 10 Cent pro km erhalten.
Ist die Annahme richtig, dass man das in der Einnahmen-/Überschussrechnung bzw in der Buchhaltung als Aufwendungen buchen muss (Fahrtkosten an z. B. Kasse)?
Und bin ich richtig in der Annahme, dass jetzt der einzelne Musiker nicht mehr 0,30 Cent pro Kilometer als Werbungskosten absetzen kann, sondern die durch die Band bezahlten Beträge wieder gegenrechnen muss (Beispiel: 100 km gefahren. Vergütung durch Band, 10,00 Euro, in der Steuererklärung berechnet: (100 km * 0,30Euro) - 10,00 Euro) = 20,00 Euro Werbungskosten)
Danke schon mal für eure Ideen.
Nehmen wir an, die Band besteht aus 4 Mitgliedern. Mal fahren 3 Leute mit ihrem PKW, mal nur 2. Es kommt immer darauf an, ob die komplette PA mitgenommen werden muss.
Prinzipiell kann jetzt jeder, der gefahren ist, 0,30 Euro pro km bei der persönlichen Steuererklärung geltend machen.
Nehmen wir jetzt mal an die Band entscheidet sich, anteilig einen Teil der Fahrtkosten zu übernehmen. Insbesondere deswegen, damit derjenige, der immer die PA durch die Gegend kutschiert, benachteiligt wird.
Jeder Fahrer, der mit seinem privat PKW fährt, soll ab sofort 10 Cent pro km erhalten.
Ist die Annahme richtig, dass man das in der Einnahmen-/Überschussrechnung bzw in der Buchhaltung als Aufwendungen buchen muss (Fahrtkosten an z. B. Kasse)?
Und bin ich richtig in der Annahme, dass jetzt der einzelne Musiker nicht mehr 0,30 Cent pro Kilometer als Werbungskosten absetzen kann, sondern die durch die Band bezahlten Beträge wieder gegenrechnen muss (Beispiel: 100 km gefahren. Vergütung durch Band, 10,00 Euro, in der Steuererklärung berechnet: (100 km * 0,30Euro) - 10,00 Euro) = 20,00 Euro Werbungskosten)
Danke schon mal für eure Ideen.
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