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Textkorrektor = Co-Urheber?

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Brummschleife
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Hallo,

ich habe mal eine Frage zum Thema "Texte korrigieren".

Wenn ich einen selbstgeschriebenen englischen Text jemanden zum korrigieren gebe, ist der jenige dann Co-Urheber? Es geht vorwiegend um die Behebung grammatikalische Fehler als auch um die Korrektur von Ausdrücken und Redewendungen.

Zum Beispiel könnte aus "Let me in peace" dann "Leave me alone" werden. (dummes Beispiel).

Das würde mich mal interessieren.

Dankeschön! :)
 
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Hallo Brummscheife,

also ich würde plump sagen: nein, kein Co-Urheber.

Wenn ich meine Diplomarbeit einem Freund zum Korrekturlesen gebe, dann ists ja auch nicht unsere gemeinsame Diplomarbeit. Wenn ich ein wissenschaftliches Paper zur Publikation einreiche, liest auch ein Lektor und verbessert entsprechend. Der ist auch nicht Co-Urheber.

Bei Musiktexten würde ich das genauso sehen. Aber sicher wird es dann den "Grenzfall" geben, wenn der Lektor so stark ins Werk eingreift, dass er zum Miturheber wird. (zB wenn er in jeder Zeile eine Redewendung korrigieren muss u. in der darauffolgenden dann den Reim anpassen... da wäre dann von ihm wohl genausoviel da wie vom "Ersttexter"... meinst Du nicht?!)

LG saxycb
 
hi,

ich würde einem korrektur-leser kein urheber-anteil geben.

wenn er nur die grammatik korrigiert, erübrigt sich die diskussion sowieso - dies ist keine urheber-leistung.

wenn er nun aber korrekte redewendungen (..."das sagt man besser so und so..") reinbringt, ist das ein grenzfall.

ich persönlich finde immer noch, dass ich ihm auch bei redewendungen-bringen keinen urheber-anteil geben würde. da er aber den text/wörter verändert, ist er rein rechtlich gesehen druchaus dazu berechtigt, urheber-anteile einzufordern.

da hilft nur eins: VOR der zusammenarbeit darüber reden und dies klären. ist er nicht bereit, auf einen urheberanteil zu verzichten, wirst du dir wohl jemand anders suchen müssen.

eine mögliche lösung wäre "work for hire": du bezahlst ihm ein einmaliges honorar, er verzichtet im gegenzug auf sämtliche eventuell von ihm geschaffene urheberrechte. Dies ist z.b. bei studiomusikern üblich - wenn eine sängerin was einsingt & eine phrasierung einbaut, so könnte sie auch angetanzt kommen und sagen, sie hätte die melodie ja mitgestaltet.... darum wird von ihr auch die rechteabtretung verlangt.
 

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