Truss Rechtliches (Abnahme etc)

Pahegi
Pahegi
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
29.08.19
Registriert
02.03.16
Beiträge
1
Kekse
0
Ich bin an unserer Schule einer der Verantwortlichen Schüler, die bei der Technik mithelfen und wir kamen kürzlich zu dem Entschluss, dass wir auf dem Niveau angekommen sind, dass wir Truss dringend brauchen! Jetzt ist die Sache, dass die Schulleitung und der Förderverein das ganze auch finanzieren würden und neulich beinahe schon 4-Punkt Truss gekauft worden wäre. Dann kam der Einwand, dass das ganze jährlich abgenommen werden müsse und vor jeder Veranstaltung auch noch geprüft werden müsse, diese Kosten seien leider nicht tragbar. Ich habe mich daraufhin auch ein bisschen in dem BGV C1 informiert, bin dort aber leider auf keine vernünftig verständliche Antwort gestoßen.
Meine eigentlichen Fragen sind, wie wann und was genau von wem geprüft werden muss und in welcher Preisklasse diese Prüfungen liegen! (Muss auch vor jeder Veranstaltung geprüft werden?)
Ich würde mich sehr über antworten freuen, bestenfalls noch mit Quellen, damit ich das dann als Argumente der Schulleitung vorlegen kann :)
LG Pahegi
 
Eigenschaft
 
...und vor jeder Veranstaltung auch noch geprüft werden müsse, diese Kosten seien leider nicht tragbar.
Sagt wer?
Sprech mal mit dem Ordnungsamt/Bürgeramt deiner Stadt/Gemeinde. Die können dir bestimmt weiterhelfen.
 
Meine Information ist, dass in regelmäßigen Abständen (habe jährlich bzw. zweijährlich im Kopf) geprüft werden muss.
Ich würde euch da zu einer Festinstallation raten. Dann ist eine Abnahme vor jeder Veranstaltung nach meinem Wissen auf jeden Fall nicht notwendig.

Ich frage mal einen Bekannten mit Riggerschein. Vielleicht schlägt ja auch @highQ noch hier auf, der kennt sich nämlich auch aus. ;)
 
Sagt wer?
Sprech mal mit dem Ordnungsamt/Bürgeramt deiner Stadt/Gemeinde. Die können dir bestimmt weiterhelfen.

Das wäre auch mein Rat. Letztendlich regeln das die Länder nämlich selbst. Das heißt, es gibt regionale Unterschiede.

Eine abgenommene Festinstallation muss nicht vor jeder Veranstaltung geprüft werden. Bin aber der Meinung, Intervall und Kosten einer Prüfung hängen auch von der Komplexität und Größe der Installation ab.

Der erste Blick sollte immer in die Versammlungsstättenverordnung VStättVO geworfen werden. Da stehen z.B. solche Dinge drin:

(1)Die Bauherrin oder der Bauherr oder die Betreiberin oder der Betreiber haben die technischen
Anlagen und Einrichtungen entsprechend der Verordnung über die Prüfung technischer
Anlagen und Einrichtungen von Sonderbauten durch staatlich anerkannte Sachverständige
und durch Sachkundige - Technische Prüfverordnung - (TPrüfVO
) in der jeweils geltenden
Fassung prüfen zu lassen.

(2) Die Bauaufsichtsbehörde hat Versammlungsstätten in Zeitabständen von höchstens
3 Jahren zu prüfen
. 2Dabei ist auch die Einhaltung der Betriebsvorschriften zu überwachen
und festzustellen, ob die Prüfungen der technischen Anlagen und Einrichtungen fristgerecht
durchgeführt und etwaige Mängel beseitigt worden sind. 3Der für die Brandschau zuständigen
Behörde ist Gelegenheit zur Teilnahme an den Prüfungen zu geben.

Das ist jetzt ein Beispil aus NRW. Hier kann man sich seine raussuchen:

http://www.verordnungen-berlin.de/bundeslaender.htm
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Bei einer fest installierten Truss ist eine Abnahme einmalig nach VStättVO/BGV C1 notwendig. Solange dann da nicht mehr rumgefümmelt wird sollte das auf die nächsten 3 Jahre safe sein.

Wird die Truss immer wieder an den dafür ausgelegten Anschlagpunkten aufgerüstet, dann unterliegen diese Anschlagpunkte, als auch das Anschlagmaterial und die Truss selbst einer jährlichen Prüfung. Sichtprüfung immer beim Aufrüsten. Beim Abrüsten ist es auch kein Fehler.

Wenn die Truss mittels Hebewerkzeug, also Trusslift, angehoben wird, dann unterliegt das Hebewerkzeug ebenfalls einer jährlichen Prüfung.

Falls Lampen und anderes Gedönse immer wieder an die Truss kommt und auch immer wieder mal umgebaut wird gilt auch hier Sichtprüfung und eine jährliche Prüfung der Anschlagmittel. Sicherungsseile per Sichtprüfung. Falls mal etwas ins Seil ging das Seil am besten austauschen. Man weiß nie ob sich da ein Haarriss gebildet hat und dieser beim nächsten heißen Einsatz den Sicherungszweck des Fangseils final beendet.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Was haben wir reine Tonleute es doch einfach (im Vergleich)... da gehts "nur" um Lärm... meine Güte. :)
 
Naja... da wird ja nun auch mehr und mehr geflogen. Die Zeiten der alten Martin-Bins sind ja nun vorbei ;) Damit hat der Ton grundsätzlich das gleiche Problem. Wenn man sich natürlich dann bei den Lichtlern "bedient" und denen nur sagt, wo das LA hängen soll, dann muss man sich damit nur bedingt rumärgern :D
Spaß beiseite: auch als "Toni" schadet es nicht, sich mit diesen Vorschriften mal auseinanderzusetzen, wenn man auch mal mehr Material mitbringt als einen Sub und zwei aufgeständerte Tops...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Auch bei uns Tonis unterliegen Hebewerkzeuge wie Stative für Lautsprecher einer jährlichen Prüfung, vor allem wenn da ein Seilzug drin werkelt.
 
Da würde mich jetzt allerdings wirklich mal interessieren (wo du es gerade ansprichst), ab wann ein Stativ unter die Prüfpflicht fällt. Ein Mikrostativ ja sicher nicht (obwohl - große OH-Galgen?). Wind-Ups, klar. Aber die einfachen Stative (Dreibein, Alurohr, Splint -> Boxenflansch)? Das sind ja in dem Sinne keine Hebezeuge, weil die nicht mit Last drauf ausgefahren werden...
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Die normalen Standardboxenstative mit Splint sollten routinemässige immer einer Sichtprüfung unterzogen werden.
Dann gibt es die Stative mit Kurbel und da wird aktiv angehoben. Meiner Meinung nach unterliegen die dann auch einer jährlichen Prüfung, eben wie Windups, Lifte und anderes Hebezeug.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Ich vergaß zu erwähnen, das ich in der glücklichen Situation bin, daß das Tongezumbel bis auf meine persönlichen FOH-Tools (Meßsetup, Recording) immer von PA-Companies aufgebaut werden und die dafür auch die Verantwortung tragen. "Kofferjob" halt. Insofern hab ich mit Rigging nichts am Hut. Aber es fasziniert mich was da alles beachtet werden muß...
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben