Truss Tor abstützen

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Mäthe666
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Hallo,

ich würde gerne ein "Tor" aus Traversen bauen, sprich 2 Säulen hoch und diese dann Quer verbunden. Wie stütze ich diese am besten ab? -> In den Boden schrauben geht vom Veranstalter her nicht.
Das ganze soll max. 4 m hoch, 6 m breit werden und mit F33 Traversen realisiert werden. An die Traversen sollen 2 x 6er und 2 x 4er Bars mit PARs kommen, sowie 2 oder 3 Effekte noch(Flower, Derby).
Die Alternative wäre sonst, die auf Wind Ups zu pflanzen, aber fände die Variante mit den Traversen Optisch schöner. Das ganze soll in einem Zelt sein, allerdings an der langen graden, wo das Dach dann runter kommt.
Wie, wenn überhaupt so ok, sicher ich das ganze am besten vor kippen etc ab?
 
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Hallo Mäthe666,

du benötigst eine Strecke 4x6m Traverse und überlegst wie du diese im Zelt auf Höhe bekommst, habe ich das richtig verstanden?
Wind-Ups sind absolutes NoGo! Du kannst in der Zeltmitte nicht dafür garantieren das sich niemand unter der Strecke aufhält, falls diese kippt oder einklappt.
Das Problem im Zelt ist meistens der uneben Boden. Das heißt, baust du ein Trusstor nur mit Stempeln, musst du sicherstellen dass diese sich auf dem gleichem Höhenniveau befinden bzw. dieses ausgleichen. Außerdem muss das Tor seitlich abgespannt oder zumindest ballastiert werden.

Ich würde eher versuchen, wenn der Boden nicht allzu uneben ist, mit Traversenliften an die Sache ran zu gehen. Diese lassen sich an allen vier Stützpunkten nivellieren und in der Höhe leicht ausgleichen. Das Aussehen dieser Metallriesen lässt sich z.B. mit einem weißem Gazestoff und etwas LED Technik schön kaschieren :) Kommt natürlich etwas auf den gewünschten Stil an.

Noch ein Tipp am Rande: Manchmal gibt es einen guten Zeltmeister, mit dem man über Dinge wie Flugpunkte reden kann. ;)
 
Hallo,

danke erstmal für die gute Antwort. Ich glaub nur, du hast die Positionierung meines Trusses missverstanden. Habe deswegen das mal aufgezeichnet. Der Truss soll nur über die Bühne hängen. An sich müssten Win-ups doch für so Traverse ok sein, weil die ja auch damit verkauft werden.
Ich habe ja, wie hoffentlich in der Zeichnung zu erkennen, nur 2 Kontaktpunkte zum Boden. Mit dem abspannen habe ich mir auch schon gedacht. Wäre nur die Frage, wie das ganze am besten zu realisieren ist.

Als Wind-Ups hab ich 2 American DJ ST-132. Die können je 100kg, also das Gewicht müsste passen!

bühne vorne.png

bühne seite.png
 
Hey,

ja doch so habe ich mir das schon gedacht. Grundsätzlich sind Wind-Ups nicht zugelassen für Traversen. Dass sie so verkauft werden finde auch ich nicht wirklich gut, aber der Einsetzende muss sich nun mal selbst erkundigen. Auf Wind-Up Stative dürfen keine Traversen. Wer es im privaten so macht: soll er. Kann keiner eine Vorschrift machen. Wenn allerdings etwas passiert (und das ist nicht so weit hergeholt) bist du voll dran!
Ist der Zeltboden eine Wiese oder gar ein wippender Holzboden?

Abgespannt wirst du das im Zelt nicht kriegen. Denn das muss nach hinten, vorne und seitlich passieren. Dazu ist eigentlich nie genug Platz im Zelt. Die einzige Möglichkeit die ich hier noch sehe ist mit Auslegern nach hinten zu arbeiten. Das wird aber Materialintensiv.

Ich würde hier wirklich versuchen mit Traversenliften zu arbeiten. Holzplatten (mit Gummimatte) unter die Füße, schön ausrichten mit Gaze oder Molton verkleiden: und fertig. Was spricht dagegen?
 
Mh, ne der Boden ist ein Holzboden, der ggf. wenn die Leute springen, mitwibbt.

Wo genau liegt denn der unterschied zwischen einen Traversenlift und einem Windup ? Weil wenn ich mir jetzt zum Beispiel ein Work LW-130 Traversenlift angucke, ich sehe da optisch keinen großen unterschied zu einem Wind Up?!
Oder ist der unterschied, dass der Lift eben nach BVG C1 zugelassen ist?

Das einzige wo man sonst noch in dem Zelt abspannen kann, wäre an die Querstreben des Zeltdachs. Wäre nur die Frage, ob man da was entsprechenden findet um dann das Drahtseil oder so, an dem Alustreben des Daches festzumachen.

Auslagern nach hinten, dann muss ich ja zumindest ein C bauen, um das stabil zu bekommen. Sprich ich bräuchte mind nochmal 2 x 4 m hoch plus mind 1 m zum verbinden und jeweils nochmal die ecken.
 
Mäthe666;4709804 schrieb:
Mh, ne der Boden ist ein Holzboden, der ggf. wenn die Leute springen, mitwibbt.

Eben. Das kann drastische Ausmaße annehmen.

Mäthe666;4709804 schrieb:
Wo genau liegt denn der unterschied zwischen einen Traversenlift und einem Windup ? Weil wenn ich mir jetzt zum Beispiel ein Work LW-130 Traversenlift angucke, ich sehe da optisch keinen großen unterschied zu einem Wind Up?!
Oder ist der unterschied, dass der Lift eben nach BVG C1 zugelassen ist?

BGV C1 ist das Stichwort richtig. Den Work LW-130 sehe ich gerade das erste Mal. Was hat die denn geritten? DAS ist ein Traversenlift. Der Unterschied liegt darin das
1. die Last vom Seil genommen werden kann
2. der Lift ins Wasser ausgerichtet werden kann
3. er eine "Automatische Lastdruckbremse" hat, also irgendeine zweite Sicherung falls das Seil bzw. die Bolzen versagen.
4. Durch die Ausleger ist er im Wasser stehend vom Boden nur sehr schwer zu kippen


Mäthe666;4709804 schrieb:
Das einzige wo man sonst noch in dem Zelt abspannen kann, wäre an die Querstreben des Zeltdachs. Wäre nur die Frage, ob man da was entsprechenden findet um dann das Drahtseil oder so, an dem Alustreben des Daches festzumachen.

Das ist keine Alternative! Bitte geh in einem Zelt niemals an die Querstreben, die sind nur angenietet und halten nichts! Auch die dicken Träger sind nur für Auflasten geabaut, manche können Flugpunkte hergeben, liegt auf derselben Kraftlinie. Allerdings brauchst du hierfür Statik und Baubuch.
 
Ah ok, wobei der LW 130 wohl auch BGV C1 Zulassung ?! D.h. in der Therorie wäre man damit rechtlich auf der richtigen Seite oder, da man ja Zugelassenenes Material bentutzt hat. (Es geht nur um die Theorie!!! Ich werde so nicht tun, sofern irgendwer gefährdet ist!!!!)

Aber z.b. ein Fantek T-101 oder LW 135R würde es auch für den zunächst schmaleren Geldbeutel tun oder?

Das mit dem mit dem mitwippen habe ich mir auch schon mal gedacht. Die letzten Jahre hatte der Verleiger, den wir bisher hatten immer eine 6-er Bar auf ein Wind Up gebaut und hochgedreht. Da ich die VA dieses Jahr aber erstmal ausstatten will und das allerdings dann zur Abwechslung 3 Tage. Deswegen kam ich auf die Idee Traverse aufzustellen, weil ich da das Ding einmal aufbauen und das wars. Am ersten Abend ist Party, an Tag 2 und 3 spielt eine Tanzband.

Wie meinst du den Lift ins Wasser ausrichten kann? Sprich ich könnte den Lift in nen Bottisch Wasser stellen?

Vielleicht wäre dann doch die bessere Variante einfach beim Zeltverleiher zu fragen, für 3 Tage würde sich das lohnen. Nur am 4. Tag muss der kram dan Weg sein.

Hat nur überlegt für die Party evtl. 2 Tops fliegen zu lassen, aber habe das im Grunde schon verworfen.
 
Mäthe666;4709874 schrieb:
Ah ok, wobei der LW 130 wohl auch BGV C1 Zulassung ?! D.h. in der Therorie wäre man damit rechtlich auf der richtigen Seite oder, da man ja Zugelassenenes Material bentutzt hat. (Es geht nur um die Theorie!!! Ich werde so nicht tun, sofern irgendwer gefährdet ist!!!!)

Wenn es bestimmungsgemäß eingesetzt wurde, ja. Kannst du mal rein verlinken wo du den Hinweis auf die C1 Zulassung gefunden hast?

Mäthe666;4709874 schrieb:
Aber z.b. ein Fantek T-101 oder LW 135R würde es auch für den zunächst schmaleren Geldbeutel tun oder?

Apropos Link. Wäre gut wenn das Material gleich verlinkt werden würde dann muss nicht alles extra rausgesucht werden.

Fantek T-101 Kenne ich nicht, sieht aber in Ordnung aus.
Work LW 135 Kenne ich, ist soweit in Ordnung und reicht gut aus.

Mäthe666;4709874 schrieb:
Wie meinst du den Lift ins Wasser ausrichten kann? Sprich ich könnte den Lift in nen Bottisch Wasser stellen?

Hast du schon einmal mit einer Wasserwaage gearbeitet? Wenn das Bläschen in der Mitte ist, bedeutet der Untergrund steht im Wasser. Genauso läuft das mit den Liften. Wenn die nicht ausgerichtet sind, kann es sein das sie sich zu einer Seite neigen und somit Querkräfte erfahren. Die Folge ist Kippgefahr.

Mäthe666;4709874 schrieb:
Vielleicht wäre dann doch die bessere Variante einfach beim Zeltverleiher zu fragen, für 3 Tage würde sich das lohnen. Nur am 4. Tag muss der kram dann Weg sein.

Um ehrlich zu sein frage ich mich ob es gesund für dich ist, diesen Job durch zu ziehen. Stell dir selbst die Frage:
- Kann ich das?
- Reicht meine Berufshaftpflichtversicherung (kleiner Wink mit dem Zaunpfahl) für diesen Fall aus?
- Habe ich ein Gewerbe und darf das alles überhaupt? ;)
 
Wenn es bestimmungsgemäß eingesetzt wurde, ja. Kannst du mal rein verlinken wo du den Hinweis auf die C1 Zulassung gefunden hast?
Auf der Seite vom Music Store Köln steht dass die Zugelassen ist

http://www.musicstore.de/de_DE/EUR/...enlift-70-kg-2-80-m-BGV-C1/art-LIG0002838-000

oder auch bei Musik Meisinger

http://www.musik-meisinger.de/1/product_info.php/products_id/10619

Apropos Link. Wäre gut wenn das Material gleich verlinkt werden würde dann muss nicht alles extra rausgesucht werden.
werd ich tun, sorry ;)

Hast du schon einmal mit einer Wasserwaage gearbeitet? Wenn das Bläschen in der Mitte ist, bedeutet der Untergrund steht im Wasser. Genauso läuft das mit den Liften. Wenn die nicht ausgerichtet sind, kann es sein das sie sich zu einer Seite neigen und somit Querkräfte erfahren. Die Folge ist Kippgefahr.
Ich bin ein Esel, mal für 5 min nachdenken....

Um ehrlich zu sein frage ich mich ob es gesund für dich ist, diesen Job durch zu ziehen. Stell dir selbst die Frage:
- Kann ich das?
- Reicht meine Berufshaftpflichtversicherung (kleiner Wink mit dem Zaunpfahl) für diesen Fall aus?
- Habe ich ein Gewerbe und darf das alles überhaupt? ;)
Also habe mein Gewerbe vor nem halben Jahr im Nebenberuf eröffnet und habe auch eine Berufshaftpflicht vo, VDMV (http://www.vdmv.de).
Vom Material her, kann ich das Ton und auch im Grunde Lichttechnisch stemmen. Es handelt sich halt dabei um eine Dorfkirmes und unser Verein kann halt so auch was Geld sparen. Die VA wird bei der Party ca. 500-600 Gäste haben. An den andere Tagen etwas weniger, zumal die auch leiser beschallt werden sollen.
Die Traverse war ne Idee, ich kann das ganze auch auf normale Traversen stemmen. Aber Lifte werde bzw. will ich mir nach deinen Infos eh zulegen!
Ich gebe zu, dass ich bestimmt noch viel lernen kann und muss, aber denke auch, andere haben auch klein angefangen! Aber ich will das natürlich auch möglichst gewissenhaft machen!
 
Der 135er ja. Klar. Der 127:rolleyes: Sorry, das will ich genauer wissen

Günstiges Wind Up Stativ von Work zum heben kleiner Traversen und T Bars.
Da haben wir es ja. Also mal wieder reine Definitionssache was als bestimmungsgemäßer Gebrauch ausgelegt ist. Diese neuartigen Superlifte (Pedanten: ADJ, Workforce) schlagen genau in die Kerbe die wir gerade im Licht-Stammtisch ansprechen.

Mäthe666;4710206 schrieb:
Also habe mein Gewerbe vor nem halben Jahr im Nebenberuf eröffnet und habe auch eine Berufshaftpflicht vo, VDMV (http://www.vdmv.de).
[…]
Ich gebe zu, dass ich bestimmt noch viel lernen kann und muss, aber denke auch, andere haben auch klein angefangen! Aber ich will das natürlich auch möglichst gewissenhaft machen!

Da spricht nichts dagegen. Und wenn du ein Gewerbe mitsamt Versicherung hast, ist ein Teil der Bauchschmerzen bekämpft. Dann müssen wir jetzt die Sache noch Standsicher bekommen ;)

Also wie gesagt: Anständige Traversenlifte mit richtigen Auslegern mieten (oder auch kaufen). Oft haben die schon eine Libelle (kleine Wasserwaage) mit an Board. Wenn nicht reicht auch jede andere aus.
Unter Die Fußscheiben kommen Holzbretter um die Auflagefläche zu erhöhen. Dadurch verhinderst du dass die Lifte mit der Zeit im weichen Gras verschwinden. Bzw. ist bei dir Holzboden vorhanden, kannst du dir die also sparen. Wenn die Fußteller nicht schon von Haus aus Gummi unten dran haben, den noch dazwischen klemmen. Dadurch kann dann auch nicht mehr viel rutschen. Einfache Riefenmatte ist da eigentlich perfekt geeignet.
Jetzt musst du nur noch sichergehen das alle Sicherungsbolzen auch gesteckt sind und niemand über die Ausleger fliegen kann. Und voilà, eine saubere Lösung ist geschaffen :)

Noch als Nachsatz: Es kann nicht Schaden den Lift unten mit Sandsäcken oder ähnlichem zu beschweren. Der Lift wird zwar kaum umkippen, aber wenn er sich mal aufschwingt….der Teufel ist ein Eichhörnchen.
 
Der 135er ja. Klar. Der 127:rolleyes: Sorry, das will ich genauer wissen
Oh Sorry, beim einen hab ich mich verklickt. Aber zum 127er: Hier habe ich nochmal ne Seite, die sagt der wäre BGV C1 konform: http://www.sal-shop24.de/Traversens....html?XTCsid=1f1c453a26eab65e77806c6bc1586593

Kann aber auch keine Werkshomepage finden, da müsste es ja genau stehen.


Also wie gesagt: Anständige Traversenlifte mit richtigen Auslegern mieten (oder auch kaufen). Oft haben die schon eine Libelle (kleine Wasserwaage) mit an Board. Wenn nicht reicht auch jede andere aus.
Unter Die Fußscheiben kommen Holzbretter um die Auflagefläche zu erhöhen. Dadurch verhinderst du dass die Lifte mit der Zeit im weichen Gras verschwinden. Bzw. ist bei dir Holzboden vorhanden, kannst du dir die also sparen. Wenn die Fußteller nicht schon von Haus aus Gummi unten dran haben, den noch dazwischen klemmen. Dadurch kann dann auch nicht mehr viel rutschen. Einfache Riefenmatte ist da eigentlich perfekt geeignet.
Jetzt musst du nur noch sichergehen das alle Sicherungsbolzen auch gesteckt sind und niemand über die Ausleger fliegen kann. Und voilà, eine saubere Lösung ist geschaffen :)

Noch als Nachsatz: Es kann nicht Schaden den Lift unten mit Sandsäcken oder ähnlichem zu beschweren. Der Lift wird zwar kaum umkippen, aber wenn er sich mal aufschwingt….der Teufel ist ein Eichhörnchen.
Ok dann werde ich das so tun, sofern ich nicht noch einen Geldsack finden und mein Traversensystem noch so weit erweitere, dass ich doch ein C-Stand oder so bauen kann ;)


Danke dir auf jeden Fall schon mal für die super Hilfe und die tolle Beratung! Grade im Bezug auf die BGV C1. Habe neulich mal versucht/angefangen den Gesetzestext zu lesen, aber ist halt Gesetz -> trocken. Habe aber noch nichts gutes gefunden, was das so schön alles erklärt auf normaldeutsch ;)

Aber meine Wind-Ups kann ich für 6er Bars oder ähnliches Nutzen oder? Da gibt es doch kein Problem?
 
Zuletzt bearbeitet:
Mäthe666;4710597 schrieb:
Aber meine Wind-Ups kann ich für 6er Bars oder ähnliches Nutzen oder? Da gibt es doch kein Problem?

Wenn du sie gegen dagegenrempelnde Besucher absicherst, ja.
 
Ja ok, danke!
 
kannst du das absichern mal ein wenig beschreiben? reicht einfach "einzäunen" ?

Im Prinzip ja. Es muss verhindert werden das Gäste gegen das Stativ rempeln können. Ein einigermaßen vernünftiges Wind-Up Stativ steht ziemlich fest. Wenn es sehr hoch gefahren wird kann man auch zusätzlich mit Sandsäcken oder Bodenverschraubungen (z.B.: im Zelt manchmal möglich) fixieren.
Wenn um das Stativ aber schon einfache Zäune oder Wellenbrecher oder ähnliches stehen (und das Stativ seine BGV C1 hat ;) ) ist einem öffentlichem Einsatz nichts mehr entgegen zu sprechen.
 
(und das Stativ seine BGV C1 hat ;) ) ist einem öffentlichem Einsatz nichts mehr entgegen zu sprechen.
kann Mäthe666 nun sein adj st-132 mit einer 6er und "einzäunen" nutzen oder nicht:confused: , da das stativ ja keine bgv c1 zulassung hat:gruebel: (habe ein ähnliches problem und will nichts falsch machen)
 
kann Mäthe666 nun sein adj st-132 mit einer 6er und "einzäunen" nutzen oder nicht:confused: , da das stativ ja keine bgv c1 zulassung hat:gruebel: (habe ein ähnliches problem und will nichts falsch machen)

Die einfache Antwort lautet: Nein.

Die ausführliche Antwort geht darauf ein das jeder für sich selbst verantwortendlich ist und sich fragen muss, ob das Stativ die Last hält und nichts passieren kann. Bei privaten Partys kann dir niemand eine Vorschrift machen. Bei öffentlichen ist es laut Gesetz nicht erlaubt das Stativ in der Nähe von Besuchern zu nutzen. Sollte ein Prüfer vorbeikommen könnte das Stress bedeuten. Der wirkliche Knackpunkt ist aber das die Versicherung nicht bezahlt, wenn etwas passiert.

Wenn das Stativ also wirklich eingesetzt werden soll, dann am besten weit weg von irgendwelchen Besuchern, sodass es, falls es einknackt oder umfällt nur Materialschaden verursachen kann. So ist man auf der sicheren Seite.
Bei gewerblicher Nutzung brauchen die Stative eine Zulassung. Alles andere ist ein ewiges Grenzabschreiten.
 

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