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ungedaemmter Proberaum - eine theorethische Mietrechtsdiskussion

  • Ersteller stillsen
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stillsen
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Hallo liebe Leute,
in diesem Thread wuerde ich gern mit euch einen hypothetischen Fall diskutieren, in den eine Band bei der Proberaummietung durchaus mal hineingeraten kann...

Nehmen wir einmal an, eine gedachte Band haette einen Proberaum in einem Proberaumkomplex angemietet. Den fertiggestellten Raum hat sie aber vor Vertragsabschluss noch nicht gesehen. Der Vermieter wuerde die Raeume als gewerbliche Lagerraeume vermieten, preist diese Raeume in der Werbung aber als Proberaeume an.
Stellen wir uns nun vor, die Waende der Raeume waeren so duenn und schlecht gedaemmt, dass man die Nachbarn sogar beim Reden hoeren kann. Die Auswirkungen aufs Proben kann sich dann wohl jeder vorstellen.
Falls der Vermieter sich nun quer stellt und meint es sei nicht seine Aufgabe fuer eine ordentliche Daemmung zu sorgen, wuerde die gedachte Band nun in dem Vertrag festhaengen, mit entsprechender Kuendigungsfrist und ohne das sie den Raum nutzen koennte.

Mich wuerde jetzt interessieren, ob eine Band eine ordentliche Daemmung beim Vermieter einfordern kann, ob sie vorzeitig aus dem Mietverhaeltnis austreten kann, oder ob es andere rechtliche Absicherungen fuer solch einen theoretisch moeglichen Fall gibt.

merci und baba,
stillsen​
 
Eigenschaft
 
Hat die Band denn eine Schriftliche Zugsage, daß der angemietete Raum als Proberaum zu Nutzen sei, bzw. daß der Vermieter damit Werbung macht?

Denn wenn er einen Proberaum anpreist, muß er auch einen Proberaum vermieten.

Grusz,
 
Ich wollte den Fall so konstruieren, dass die Band kein Schriftstueck hat das den Raum als Proberaum ausweisst, der Vermieter den Raum allerdings als "Proberaum" in Kleinanzeigen, etc. annonciert.
 
Dann würde ich schon sagen, dass diese Band vom Mietvertrag vorzeitig zurücktreten könnte. Immerhin bringt der Raum nicht die typischen Anforderungen für einen Probenraum mit. Das müsste die Band dann aber wahrscheinlich mit einem Anwalt durchsetzen.
 
Den fertiggestellten Raum hat sie aber vor Vertragsabschluss noch nicht gesehen.

Ganz ehrlich: wer macht denn sowas?
Nen Vertrag unterschreiben ohne zu wissen worüber?

Und rechtlich hat wohl der Vertrag erstmal die größte Aussagekraft und das größte Gewicht. Wenn da nicht explizit "Proberaum" genannt wird, und auch Dämmung etc nirgendwo im Vertrag auftauchen, dann ist es letztlich nur eine Raumvermietung wo als mögliche Verwendung eben auch die Verwendung als Proberaum möglich ist.
Der Vermieter hätte sicher auch nix dagegen, wenn ihr den Raum selbst dämmt. Und die Möglichkeit habt ihr ja. Also könntet ihr den auch als Proberaum nutzen.
Solange da nicht vertraglich geregelt ist, dass der Raum voll ausgestattet und gedämmt ist, muss er das eben auch nicht sein.
Bei uns im Proberaum steht z.B. eine PA und Schlagzeuge, die vom Vermieter gestellt werden, und das steht auch alles im Vertrag, dass wir das nutzen dürfen.

Aber ich bin natürlich kein Rechtsanwalt etc. Ebenso darf hier ja eine wirkliche Rechtsberatung gar nicht stattfinden.
Daher ist das nur meine Meinung.
Aber letztlich zählt zunächst mal das was im Vertrag steht. Und wenn da "Lagerraum" drinsteht, kann man halt schlecht klagen, dass die Wände zu dünn sind für nen Proberaum, zumal, wenn man sich den Raum nichtmal vorher anguckt (und anhört).
 
Der Vermieter wuerde die Raeume als gewerbliche Lagerraeume vermieten, preist diese Raeume in der Werbung aber als Proberaeume an.
Wie sah denn diese Werbung aus? Ein Flyer? Dann hättest Du, je nachdem was da nachzulesen ist, möglicherweie gute Karten, denn dann müßten die Räume zumindest verkehrswesentliche Eigenschaften als Proberäume insoweit aufweisen, als sie in der Werbung zugesagt wurden.
 
Ich denke da kann man dem Vermieter überhauptnichts. Selbst wenn er die Lagerräume als "Proberäume" anbietet sagt das überhaupt nichts darüber aus was geprobt werden kann...Hallenhalma?, Schach ?, Yoga ?, Matheprobeklausuren ?, Vorlesewettbewerbe ?, Probeverkostung von Lebenmitteln aller Art ?...usw.

Solange nichts von schallgedämmten Proberäumen für Musikgruppen im Vertrag steht dürfte der Mieter schlechte Karten haben.

Auch dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Sicht der Dinge ohne jede Gewähr!!
 
Meist steht auch noch sowas wie "Das Objekt/ der Raum wurde vor Vertagsabschluss vom Mieter besichtigt und als angemessen befunden" bzw. "der Zustand zum Zeitpunkt der Besichtigung wird mit Vertragsabschluss anerkannt" oder Ähnliches. War jedenfalls bei uns so.
 

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