Maskapone
Registrierter Benutzer
Moin.
Wann greift eigentlich die "höhere Gewalt" ?
Mal ganz theoretisch:
Eine Band bekäme 8 Tage vor einem Konzert eine Mail vom Veranstalter.
Darin stünde, dass die Veranstaltung wegen zu geringer Vorverkaufszahlen nicht stattfinden bzw. ersatzlos ausfallen würde.
Jetzt nehmen wir mal an die Band hätte einen Vertrag mit ihrem eigenen Tontechniker.
In dem Band-Techniker-Vertrag stände, dass die Band bei Ausfall wegen höherer Gewalt keinen Verdienstausfall an den Techniker zahlen müsste.
Nur bei schuldhaftem Nichteinhalten seitens der Band sei das übliche Gehalt an den Techniker zu zahlen.
Könnte sich die Band in dem obigen Fall über die Klausel "höhere Gewalt" aus der Zahlungspflicht ziehen weil der Konzertausfall ja kein "Bandverschulden" ist sondern Verschulden "dritter" (Veranstalter) ?
Oder hätte der Techniker Anspruch auf sein Geld ?
Eigentlich sind (laut Google etc.) mit sowas ja nur Sachen wie Vulkanausbruch, Erdbeben, Bürgerkrieg etc. abgedeckt...
beste grüsse
Wann greift eigentlich die "höhere Gewalt" ?
Mal ganz theoretisch:
Eine Band bekäme 8 Tage vor einem Konzert eine Mail vom Veranstalter.
Darin stünde, dass die Veranstaltung wegen zu geringer Vorverkaufszahlen nicht stattfinden bzw. ersatzlos ausfallen würde.
Jetzt nehmen wir mal an die Band hätte einen Vertrag mit ihrem eigenen Tontechniker.
In dem Band-Techniker-Vertrag stände, dass die Band bei Ausfall wegen höherer Gewalt keinen Verdienstausfall an den Techniker zahlen müsste.
Nur bei schuldhaftem Nichteinhalten seitens der Band sei das übliche Gehalt an den Techniker zu zahlen.
Könnte sich die Band in dem obigen Fall über die Klausel "höhere Gewalt" aus der Zahlungspflicht ziehen weil der Konzertausfall ja kein "Bandverschulden" ist sondern Verschulden "dritter" (Veranstalter) ?
Oder hätte der Techniker Anspruch auf sein Geld ?
Eigentlich sind (laut Google etc.) mit sowas ja nur Sachen wie Vulkanausbruch, Erdbeben, Bürgerkrieg etc. abgedeckt...
beste grüsse
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