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Verdienstausfall für Bandtechniker wenn Veranstalter Konzert absagt

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Moin.
Wann greift eigentlich die "höhere Gewalt" ?

Mal ganz theoretisch:
Eine Band bekäme 8 Tage vor einem Konzert eine Mail vom Veranstalter.
Darin stünde, dass die Veranstaltung wegen zu geringer Vorverkaufszahlen nicht stattfinden bzw. ersatzlos ausfallen würde.

Jetzt nehmen wir mal an die Band hätte einen Vertrag mit ihrem eigenen Tontechniker.
In dem Band-Techniker-Vertrag stände, dass die Band bei Ausfall wegen höherer Gewalt keinen Verdienstausfall an den Techniker zahlen müsste.
Nur bei schuldhaftem Nichteinhalten seitens der Band sei das übliche Gehalt an den Techniker zu zahlen.

Könnte sich die Band in dem obigen Fall über die Klausel "höhere Gewalt" aus der Zahlungspflicht ziehen weil der Konzertausfall ja kein "Bandverschulden" ist sondern Verschulden "dritter" (Veranstalter) ?
Oder hätte der Techniker Anspruch auf sein Geld ?

Eigentlich sind (laut Google etc.) mit sowas ja nur Sachen wie Vulkanausbruch, Erdbeben, Bürgerkrieg etc. abgedeckt...

beste grüsse
 
Eigenschaft
 
G
  • Gelöscht von ambee
  • Grund: offtopic
Ich vermute, dass in einem solchen Fall der Veranstalter der Band die kosten erstatten müsste, allerdings sind da vermutlich entsprechende Verträge nicht ganz Irrelevant.

Angenommen der fiktive Veranstalter hätte in einem fiktiven Vertrag der Band eine Konventionalstrafe zugesichert, dann hätte die Band vermutlich die Möglichkeit diese einzufordern.

Würde im fiktiven Vertrag allerdings stehen, dass keine Konventionalstrafen oder Kostenübernahmen vom Veranstalter zu tragen sind, dann müsste vermutlich die Musikgruppe die Kosten tragen. In diesem Fall könnte aber die Musikgruppe mit dem Tontechniker nachverhandeln, da dieser keine Anfahrts und materialkosten hatte.

Wenn die Veranstaltung durch höhere Gewalt ausfallen würde (z.B. Brand in der Location), dann würde ich vermuten, dass die Band nicht zu einer Zahlung verpflichtet ist.

- - - Aktualisiert - - -

*** edit by ambee: Ursprungsbeitrag gelöscht
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
G
  • Gelöscht von ambee
  • Grund: Ursprungsbeitrag gelöscht
Ich würde auch sagen, dass der Techniker eher kein Anspruch auf sein Ausfallhonorar hat, da definitiv der Veranstalter in der Schuld steht. Zwar sind geringe Vorverkaufszahlen eigentlich kein Grund, aber die Band kann für diese Entscheidung des Veranstalters nicht haftbar gemacht werden.
 
naja, wenn der Tontechniker laut Vertrag mit der Band Anspruch auf Honorar hat, ist das mit dem Verschulden des Veranstalters wurscht, er hat seinen Anspruch und fertig. Es sind zwei verschiedene Verträge, der eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Zur eigentlichen Frage:
Wann greift eigentlich die "höhere Gewalt" ?
hier nicht^^.
Das ist ein Fall, der in den Vertrag mit dem Tontechniker wohl noch mit aufgenommen werden sollte. Es ist weder höhere Gewalt noch ein Verschulden der Band, sondern Verschulden eines Dritten; das steht noch nicht drin und muss klar geregelt werden. Für mich also ein sehr unvollständiger Vertrag, das ist ja nicht Sinn der Sache :)
In dem Band-Techniker-Vertrag stände, dass die Band bei Ausfall wegen höherer Gewalt keinen Verdienstausfall an den Techniker zahlen müsste.
Nur bei schuldhaftem Nichteinhalten seitens der Band sei das übliche Gehalt an den Techniker zu zahlen.
 
naja im normalfall wäre es ja so, dass die band in solch einem fall eine ausfallgage bekommen muss (zumindest wenn man ernsthaft musik beruflich macht - um dem ganzen "aber blablaa " vorzubeugen)
da die band wohl in ihre gage die techniker kosten mit einkalkuliert haben sollte, wäre die ausfallgage für den techniker wohl ebenso drin..
fahrt/reise/equipment-kosten etc kann man ggf abziehen allerdings geht das nur dann wenn der auftritt nicht im rahmen einer tour stattfinden sollte und die fahrt und leihgebühren etc pp nicht anteilig auch auf den ausgefallenen gig umgelegt werden sollten.
 
naja, wenn der Tontechniker laut Vertrag mit der Band Anspruch auf Honorar hat, ist das mit dem Verschulden des Veranstalters wurscht, er hat seinen Anspruch und fertig. Es sind zwei verschiedene Verträge, der eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Zur eigentlichen Frage:
hier nicht^^.
Das ist ein Fall, der in den Vertrag mit dem Tontechniker wohl noch mit aufgenommen werden sollte. Es ist weder höhere Gewalt noch ein Verschulden der Band, sondern Verschulden eines Dritten; das steht noch nicht drin und muss klar geregelt werden. Für mich also ein sehr unvollständiger Vertrag, das ist ja nicht Sinn der Sache :)

Da der Fall eines Verschuldens Dritter nicht geklärt ist, müsste also die Band wie du gesagt hast dem Techniker gegenüber regresspflichtig sein. In wie weit die Band sich dieses Geld vom Veranstalter wiederholen kann, ist dann Frage des Gastspielvertrages. Stimme dir also zu, michum. :great:
 
Eine Absage 8 Tage vor der Veranstaltung ist schon ärgerlich. Wir hatten in unseren Verträgen eine Staffelung bezgl. Konventionalstrafe, bis 2 Wochen vor Veranstaltung keine, danach 50% der vereinbarten Gage, am Tag der Veranstaltung volle Gage. Gerade gut gebuchte Bands hätten evtl. noch einen anderen Gig zusagen können, haben durch so eine Absage also definitiv finanziellen Schaden. Sind noch weitere Leute, die nicht zur Band gehören, von so einer Absage betroffen, sollte man auch hier eine entsprechende Regelung für den Fall eines Ausfalls im Vertrag vereinbaren. Einer Technikfirma, die vom Verleih ihrer Technik lebt, hat auch finanziellen schaden, wenn sie Ihr Zeugs kurzfristig nicht einsetzen, und keine Entschädigung dafür bekommen. Für die ist der Verlust bei einer 50% Entschädigung evtl. nicht so hoch, weil sie zumindest keinen Aufwand für Ein- und Ausladen, Spritkosten für die LKWs, evtl. Kosten für Hands, nicht haben.
 

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