• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Verlagsvertrag???

K
Kriz
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
05.12.23
Registriert
19.12.04
Beiträge
196
Kekse
17
Hallo Leute,

ich bin im Begriff vier von mir geschriebene Musiken einem Verlag zur Verfügung zu stellen, die eine Interpretin dafür haben...das Ganze ist im Schlagersektor (was man nicht alles macht!).

Hat jemand von euch schonmal so nen Vertrag gemacht, und wenn ja, wie sieht denn da die übliche Vergütung für mich als Urheber aus....

Danke schonmal!
 
Eigenschaft
 
Kriz schrieb:
...und wenn ja, wie sieht denn da die übliche Vergütung für mich als Urheber aus....
Guten Morgen.

Die "übliche" Verteilung bei Verlagsverträgen, bei der es ja vorrangig um die GEMA-Vereilung geht, lautet 30/30/40. Das heisst, das die Urheber, also Komponist (Du), Texter (z.B. Interpret) je 30% der Tantiemen bekommen und der Verlag 40%.

Für Dich bedeutet das, dass Du (wenn Du den Text für die Stücke nicht auch selbst geschrieben hast) "üblicherweise" 30% der Einnahmen als Komponist zu erwarten hast.

Hoffe, dass ich helfen konnte.
Gruss...Martin
 
Jepp stimmt, das Thema ist hier aber irgendwo anders schon ausführlicher behandelt worden. Suche mal in den Threads.:great:
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben