Vorraussetzungen für Betrieb einer Hobbylichtanlage

  • Ersteller Black2007
  • Erstellt am
Hallo,

danke für die tolle Auskunft!

Aber war es nicht so, wenn ich mich noch recht entsinne dies gelesen zu haben, dass die BGV-C1 nur dann in Kraft tritt, wenn die Aufbauten nur über Menschen sind? Bzw. Menschen drunter sind.
Oder gilt das nur für die Belastung mit maximal halber Last?


Grüße,

Black2007
 
Die BGV Vorschriften sind nur bedingt Vorschriften. Wenn ein kleiner Betrieb nicht Mitglied in der Berufsgenossenschaft ist, sind für den Betrieb die BGV Regelungen nur gut gemeinte Richtlinien an die man sich halten sollte wenn man nicht arm werden will im Schadensfall. Eine mir bekannte Ausnahme ist die BGV C1 früher VBG 70 denn in dieser heißt es unter dem Punkt Geltungsbereich: Zitat VBG70

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt für
1.den bühnentechnischen und darstellerischen Bereich von Veranstaltungsstätten,
2.den produktionstechnischen und darstellerischen Bereich von Produktionsstätten für Film, Fernsehen, Hörfunk und Fotografie.
(2) Diese Unfallverhütungsvorschrift gilt nicht für Filmtheater ohne Szenenfläche, Schausteller- und Zirkusunternehmen.


Auf deutsch heißt das, jeder der irgendwelche Installationen im bühnentechnischen und darstellerischen Bereich von Veranstltungsstätten macht muss sich an die BGV C1 halten.
Gemeint ist der Bereich wo Gäste und sonstige Besucher in Kontakt mit der Aufgestellten Technik kommen, oder wo szenarische Elemente durch Motoren bewegt werden.

Beispiel 1:

Eine fahrbare Brücke um diverse ebenen auf der Bühne zu verbinden. Hier müssen zB C1 Motoren verbaut werden. Weil während der Veranstaltung gefahren wird. Im dem doofen Rig im Dach reichen hingegen ganz normale D8 oder D8 Plus Motoren. Das Rig hängt für gewöhnlich einfach nur dumm rum und wird nicht gefahren. Wenn man nun ein fahrbares Rig will, muss man C1 Motoren verbauen!
Das Rig kann praktisch auch über den Menschen hängen. Und du müsstet keine C1 Motoren verwenden. Weil es eben keine Aktionen durchführt während der laufenden Veranstaltung. Und es kommt auch kein Gast dran.

Beispiel 2:
Wenn aber nun für einen Gast deine Stützvorichtung "Stativ" frei zugänglich ist, musst du ein Bgv C1 Stativ verwenden. Wenn das Stativ jedoch mit Bauzaun o.ä geschützt vor den Gästen ist., kannst du auch ein nicht C1 Zertifiziertes Produkt verwenden. Gesetzt dem Fall es ist eine Hallenveranstaltung.
Im Außenbereich gilt C1 Only. (bei Stativen)
Die C1 gilt überall dort wo Gäste in Kontakt mit der Technik kommen oder kommen könnten.
 

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