was ist das für ein traversensystem?

  • Ersteller JacobderHelle
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Hat sich da inzwischen eine Neuerung ergeben?

Ohne unnötig aufwärmen zu wollen habe ich in der BGI 810-3 einen Part gefunden den ich schon lange gesucht habe:

Die Festlegungen und Erläuterungen in dieser Schrift gelten für alle Produktionen und Veranstaltungen, bei denen sich Beschäftigte oder Besucher unter hängenden Lasten aufhalten.

Bei ortsfester Montage kann auf die zweite unabhängige Sicherung (Sekundärsicherung) verzichtet werden, wenn die Befestigung ausreichend bemessen, nur mit Werkzeug zu lösen sowie gegen Selbstlockern gesichert ist und damit als eigensicher gilt.

Quelle:
http://www.vbg.de/apl/zh/bgi810_3/inhalt.htm
 
Hi ihr,
eigentlich wollte ich zu diesem Thema nichts mehr schreiben.... wird auch hoffentlich mein letzter Post hier sein...
HighQ, wie wärs wenn du mal über den Tellerrand hinaus schaust?
Du gehst immer von einer Veranstaltung aus, immer. Doch bei einer Festinstallation gelten auch die Bauvorschriften! Aber die kannste dir selbst raussuchen, bin nicht dein Bimbo. Ich habe Kollegen gefragt die Festinstallationen machen, sie meinten man sichert immer doppelt.
Du/ihr könnt das ja gerne weglassen und einen PAR mit zwei Muttern gekontert sichern, das ist euer Ding. Ich wünsche euch dann viel Erfolg und den Respekt der Kollegen in diesem Business.:rolleyes:

Ich möchte eigentlich nur vermeinden, dass Leute die hier nur mal lesen und denken "so ist es richtig" falsche Angaben bekommen.

Ich möchte Dich mal fragen(HighQ), du bist ja anscheind auch in dieser Branche tätig, sicherst du die Par´s an einer 6er Bar mit einem Safety? (oder nutzt du nur Sicherungsmuttern bzw. zwei Muttern??)(nur Muttern würde doch besser aussehen );)

Gute Nacht
 
Du gehst immer von einer Veranstaltung aus, immer. Doch bei einer Festinstallation gelten auch die Bauvorschriften! Aber die kannste dir selbst raussuchen, bin nicht dein Bimbo. Ich habe Kollegen gefragt die Festinstallationen machen, sie meinten man sichert immer doppelt.
Du/ihr könnt das ja gerne weglassen und einen PAR mit zwei Muttern gekontert sichern, das ist euer Ding. Ich wünsche euch dann viel Erfolg und den Respekt der Kollegen in diesem Business.:rolleyes:

Die Bauvorschriften regeln keine hängende Lasten über Köpfen bei Veranstaltungen. Hier drücken sich die Schriften unmissverständlich aus. Auch eine Festinstallation ist ein Veranstaltungsort. Die Regelungen die in der Festinstallation nicht gelten, sind z.B. Regelungen für fliegende Bauten.

Was die Kollegen angeht möchte ich ein kleines Beispiel nennen. Ich war am vergangenen Montag auf der Messe Stuttgart. Dort erzählte mir ein Mitarbeiter einer Firma, zuständig für ein Rigg eines Messestandes, das alle Ihre Materialien einwandfrei nach der BGV C6 für Lasten über Köpfen sind...ob er nicht die BGV C1 meinte? Nein! Schließlich hat das der Riggingchef von einem großen, bekannten Festival am Bodensee ihm das erst vor ein paar Tagen erzählt...verstehst du was ich meine?
Passiert bei meinem Aufbau etwas, kann die Aussage der Kollegen mich nicht mehr retten. Da gelten nur Verordnungen. Und wer die nicht verinnerlicht und verstanden hat, kann auch keinen Aufbau verantworten. Ich verstehe nicht wie man sich so gegen Gesetze und Regelungen wehren kann :nix:

Ich möchte eigentlich nur vermeinden, dass Leute die hier nur mal lesen und denken "so ist es richtig" falsche Angaben bekommen.

Da sind wir schon zwei. Ich opfere viel meiner ohnehin schon kleinen Freizeit um nach Möglichkeit alles über Recht und Praxis dieser Branche zu erfahren und weiterzugeben.

Ich möchte Dich mal fragen(HighQ), du bist ja anscheind auch in dieser Branche tätig, sicherst du die Par´s an einer 6er Bar mit einem Safety? (oder nutzt du nur Sicherungsmuttern bzw. zwei Muttern??)(nur Muttern würde doch besser aussehen );)

Zwei Muttern wären gekontert, rein Werkzeug löslich und somit ohne Safety zulässig. Allerdings sind die Pars entweder uneinrichtbar fest oder hängen zu locker in der Aufnahme. Aus diesem Grund hat sich bei mir in der Praxis eine Mutter, eine Flügelmutter und ein kurzes Safety bewährt.

Ps.: (1) Wir rauschen am Topic vorbei. Ich lager die Diskussion aber gerne aus, falls Bedarf besteht.
(2) Natürlich ist eine zweite Sicherung wo sie im Grunde nicht nötig wäre, mehr als löblich!
 
Die Bauvorschriften regeln aber leider fliegende Bauten in Fluchtwegen von Räumen, welche auch öffentlich zugänglich sind usw.
Und da ist ein Fluchtweg, dieser Raum zählt leider als Fluchtweg.
Du wehrst Dich doch gegen diese Vorschriften, dass so eine Kabeltrasse doppelt gesichert sein muss. Und du hast ganz einfach unrecht, wenn du denkst, die zwei Schrauben an einem Deckenhalter gelten als zwei unterschiedliche Flugpunkte, das ist Schwachsinn und ich hoffe keiner hier hört auf den Scheiß, den du schreibst, wenn er ein öffentlich Raum plant oder eine Disco aufmachen möchte!

Das war endgültig mein letzter Post hier! Ja ja, es gelten überall nurnoch die Verordungen für Veranstaltung, scheiß auf Bauvorschriften.....
 
Während ich hier Beiträgeweise versuche mit ruhiger Argumentation zu einem Ergebnis zu kommen, kannst du nichts anderes als wilde Spekulationen in den Äther zu schießen, bei Nachfragen nur noch über anderer Leute Kompetenz maulen und mit jedem Beitrag deinen Ausstieg aus dem Forum zu drohen.

Also gut, begeben wir uns auf eine verbale Ebene die du verstehst:

Die Bauvorschriften regeln aber leider fliegende Bauten in Fluchtwegen von Räumen, welche auch öffentlich zugänglich sind usw.

Weißt du was ein fliegender Bau ist? Das hat erstmal nichts mit geflogenem Material zu tun.
http://de.wikipedia.org/wiki/Fliegender_Bau


Und da ist ein Fluchtweg, dieser Raum zählt leider als Fluchtweg.

Und das weißt du nach deiner Begehung der Räumlichkeiten? Kennst du den Unterschied zwischen Nutzungseinheit und Fluchtweg? Meiner Meinung nach sind die Begriffe selbsterklärend. Natürlich kann das ein Fluchtweg sein. Wissen tun wir es nicht.

Du wehrst Dich doch gegen diese Vorschriften, dass so eine Kabeltrasse doppelt gesichert sein muss.

Ich finde die Vorschrift nicht, du kannst (willst) sie nicht zitieren. Ein Schelm wer hier böses denkt...

Hier mal eine allgemeine Bauvorschift. Ich hab sie gelesen. Es steht einiges wissenswertes drin. Aber auch in dieser ist es wie in jeder anderen: Es wird allgemein festgelegt wie, was, wo zu sein hat. Allerdings bleibt offen wie die Realisierung dieser Vorschriften aussieht.

Etwas Materialkunde kann hier nicht schaden. Denn bevor es wegen Brand und Hitze einen Halter mit doppeltem Schwerlastdübel aus der Decke reißt, hat sich eine Gewindestange meiner Meinung nach als Gas unter der Decke gesammelt. (Übertrieben, aber retten kann sie nichts mehr). Und bevor auch hier wieder Gemurre kommt: Ich bin kein Werkstoffexperte (liest einer mit?). Vergleiche aber Beton (Zement, Stein, Sand) mit Stahl. Als gelernter Industriemechaniker kenne ich mich zumindest mit dem Hitzeverhalten dieses Stoffes aus ;) Ich frage mich also ob eure Vorgehensweise tatsächlich die richtige ist :gruebel: Aber scheinbar gab es noch keine Beanstandung :)

Es bleibt aber dabei das ich mir durchaus vorstellen könnte dass es die Vorschrift gibt...

Und du hast ganz einfach unrecht, wenn du denkst, die zwei Schrauben an einem Deckenhalter gelten als zwei unterschiedliche Flugpunkte, das ist Schwachsinn und ich hoffe keiner hier hört auf den Scheiß, den du schreibst, wenn er ein öffentlich Raum plant oder eine Disco aufmachen möchte!

Als was bezeichnest dann du "zwei unterschiedliche Flugpunkte". Wir reden von noch von zwei von einander unabhängigen Flugpunkten nehme ich an? Ab wann sind sie denn "unterschiedlich"?
Unabhängig von einander sind sie, wenn sie mechanisch getrennt sind. Also z.B. zwei Ketten an das Tragmittel führen. Ist in dem Fall nicht ganz gegeben, die Punkte verbinden sich über einen Hebel. Wie das streng nach Vorschrift gewertet wird, kommt wahrscheinlich auf den Gutachter an. Aber sicher sagen kann ich das zwei Punkte mehr Kräfte aufnehmen können als einer.

Das war endgültig mein letzter Post hier! Ja ja, es gelten überall nurnoch die Verordungen für Veranstaltung, scheiß auf Bauvorschriften.....

Ich glaube viel eher (und damit begebe ich mich endgültig auf dein Niveau) das du von den Vorschriften absolut keine Ahnung hast. Du wiederholst das was du von kompetent erscheinenden Kollegen hörst, hast aber nicht erfasst was dahinter steckt. Das erkennt man an deiner nicht vorhandenen Argumentation. Und dann vorderst du mich auf, ich soll mich raushalten? Gerade auf solches Hören-weitersagen muss ich besonderst achten.

Übrigens:
Bauvorschriften regeln was beim Bau des Gebäudes beachtet werden muss (auch Fluchtwege). Für Gebäude in denen (öffentliche) Veranstaltungen stattfinden greift erweiternd die Versammlungsstätte VO (Muster). Für Lasten über Köpfe sowie fliegende Bauten ist die BGV C1 sowie die BGI 810-3 zuständig (und je nach Fall noch einige weitere).



Ich entschuldige mich für dieses Gezeter, korrekter Weise müsste der Streit wegen seiner Konstruktivlosigkeit einfach geschlossen werden. :mad:
 
highQ schrieb:
[...]korrekter Weise müsste der Streit wegen seiner Konstruktivlosigkeit einfach geschlossen werden. :mad:

Richtig... die aktuelle Diskussion ist ja ansich recht interessant aber rauscht leider vollkommen in falsche Bahnen.
Lösungsansätze wird es hier in den nächsten Tagen nicht geben - Da bin ich mir sicher, dafür sind die Gemüter viel zu aufgeheizt.
Sollte jemand in einigen Tagen noch Bedarf haben etwas konstruktives(!) beizutragen kann gerne wieder aufgemacht werden - Bis dahin:

CLOSED!
 
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