murmichel
Registrierter Benutzer
Disclaimer: Ich frage nur aus Neugier und suche insbesondere keine Rechtsberatung.
Angenommen, es gibt da ein Stück – Pop oder "Klassik" – einer lebenden Komponistin, das ich öffentlich spielen will. Auf YouTube oder in der Fußgängerzone, für Eintritt in einem Raum oder auf der Weihnachtsfeier meiner Firma.
Ich dachte lange, dass das mehr oder weniger einfach über Verträge und Abgaben an die GEMA läuft. Weil es mich nicht weiter betroffen hat, habe ich mich auch mit den Details nicht beschäftigt.
Mein Interesse geweckt hat, dass ich in "klassischen" (eigentlich zeitgenössischen) Noten Vermerke gesehen habe, dass diese Ausgabe nur zum Lesen gedacht sei, aber auf gar keinen Fall für eine Aufführung verwendet werden darf. Das war auf Englisch und hat im amerikanischen/englischen Rechtssystem möglicherweise eine andere Bedeutung. Allerdings gibt es auch dort Verwertungsgesellschaften.
Nochmal konkreter: Wenn ich mit einem hypothetischen Ensemble Filmmusik von John Williams aufführen wollte, was wäre nötig, um das legal zu tun?
Angenommen, es gibt da ein Stück – Pop oder "Klassik" – einer lebenden Komponistin, das ich öffentlich spielen will. Auf YouTube oder in der Fußgängerzone, für Eintritt in einem Raum oder auf der Weihnachtsfeier meiner Firma.
Ich dachte lange, dass das mehr oder weniger einfach über Verträge und Abgaben an die GEMA läuft. Weil es mich nicht weiter betroffen hat, habe ich mich auch mit den Details nicht beschäftigt.
Mein Interesse geweckt hat, dass ich in "klassischen" (eigentlich zeitgenössischen) Noten Vermerke gesehen habe, dass diese Ausgabe nur zum Lesen gedacht sei, aber auf gar keinen Fall für eine Aufführung verwendet werden darf. Das war auf Englisch und hat im amerikanischen/englischen Rechtssystem möglicherweise eine andere Bedeutung. Allerdings gibt es auch dort Verwertungsgesellschaften.
Nochmal konkreter: Wenn ich mit einem hypothetischen Ensemble Filmmusik von John Williams aufführen wollte, was wäre nötig, um das legal zu tun?
