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Was ist nötig, damit man urheberrechtlich geschützte Musik öffentlich spielen darf?

murmichel
murmichel
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Disclaimer: Ich frage nur aus Neugier und suche insbesondere keine Rechtsberatung.

Angenommen, es gibt da ein Stück – Pop oder "Klassik" – einer lebenden Komponistin, das ich öffentlich spielen will. Auf YouTube oder in der Fußgängerzone, für Eintritt in einem Raum oder auf der Weihnachtsfeier meiner Firma.

Ich dachte lange, dass das mehr oder weniger einfach über Verträge und Abgaben an die GEMA läuft. Weil es mich nicht weiter betroffen hat, habe ich mich auch mit den Details nicht beschäftigt.

Mein Interesse geweckt hat, dass ich in "klassischen" (eigentlich zeitgenössischen) Noten Vermerke gesehen habe, dass diese Ausgabe nur zum Lesen gedacht sei, aber auf gar keinen Fall für eine Aufführung verwendet werden darf. Das war auf Englisch und hat im amerikanischen/englischen Rechtssystem möglicherweise eine andere Bedeutung. Allerdings gibt es auch dort Verwertungsgesellschaften.

Nochmal konkreter: Wenn ich mit einem hypothetischen Ensemble Filmmusik von John Williams aufführen wollte, was wäre nötig, um das legal zu tun?
 
Meines Wissens musst Du bei Cover-Versionen von Künstlern, die Mitglied bei der GEMA sind, nur eine Meldung bei der GEMA machen, die dann entsprechend abkassiert.

Laut meiner Recherche ist John Williams Mitglied bei BMI (einer US-Performing-Rights-Organisation). Das heißt: Für öffentliche Aufführungen von Williams’ Musik ist BMI relevant, insbesondere wenn das Konzert in den USA ist. Aber: Wenn du in Deutschland aufführst, greift die GEMA, weil sie die Rechte über Repräsentationsabkommen verwaltet.

Die Partitur (Noten) muss von einem rechtmäßigen Anbieter bezogen werden (z. B. Verlag, lizenzierter Notenvertrieb). Es reicht nicht, nur eine Partitur zu haben, die Du für alle Beteiligten kopierst.

Youtube und andere Streamin-Plattformen haben meines Wissens Verträge mit der GEMA, die besagen, dass man Coverversionen hochladen darf.

Achtung: Coverversion bedeutet: Es darf keine Bearbeitung statt gefunden haben. Zum Beispiel darfst Du einen englischen Text nicht einfach ins Deutsche übersetzen und spielen.

Disclaimer: Meine Antwort ist keine Rechtsberatung!
 
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Die Partitur (Noten) muss von einem rechtmäßigen Anbieter bezogen werden (z. B. Verlag, lizenzierter Notenvertrieb). Es reicht nicht, nur eine Partitur zu haben, die Du für alle Beteiligten kopierst.
Ich vermute, es würde auch nicht ausreichen, wenn sich alle Musiker ihre Stimme aus einer früheren Aufführung heraushören und dann aus dem Gedächtnis spielen.

Wie oben beschrieben, gibt es offenbar Noten, deren Verwendung für eine Aufführung vom Verlag untersagt ist. Müssen also "aufführungstaugliche" Notensätze für jede Aufführung vom Vertrag gemietet werden?
 
Nochmal konkreter: Wenn ich mit einem hypothetischen Ensemble Filmmusik von John Williams aufführen wollte, was wäre nötig, um das legal zu tun?
Genau um sowas kümmere ich mich beruflich (bin Notenarchivar bei einem prof. Sinfonieorchester), daher ist das auch keine Rechtsberatung, sondern die Realität: man benötigt die Aufführungsrechte vom rechteverwaltenden Verlag.

Im konkreten Fall würdest du dir einen Account auf https://www.zinfonia.com/ anlegen, dort die gewünschte Ausgabe recherchieren und ein Angebot beim Verlag einholen. Dazu musst du Art und Umfang deiner Aufführungen angeben, also die Zahl der Konzerte, evtl. die Raumgrößen und/oder die Eintrittspreise, ob Konzert, Streaming oder Sendung etc. . Diese Angaben haben Auswirkungen auf den Preis für die Aufführungsrechte. Zusammen mit den Rechten bekommst du das Orchestermaterial leihweise zugeschickt, das natürlich nach dem letzten Konzert vollständig wieder zurückgeschickt werden muss. Rechnung bezahlen, fertig.

Ich vermute, es würde auch nicht ausreichen, wenn sich alle Musiker ihre Stimme aus einer früheren Aufführung heraushören und dann aus dem Gedächtnis spielen.

Das ist bei der Komplexität von Williams' Musik ja nicht realistisch. Oder an welches konkrete Stück denkst du da?

Wie oben beschrieben, gibt es offenbar Noten, deren Verwendung für eine Aufführung vom Verlag untersagt ist. Müssen also "aufführungstaugliche" Notensätze für jede Aufführung vom Vertrag gemietet werden?

Die Aufführungsrechte zu haben hängt nicht an den Noten, geschweige denn am Papier, sondern an einem gültigen Vertrag mit dem Verlag. Als notwendige Unterlagen zur Wahrnehmung der Aufführungsmöglichkeit bekommst du dann die Noten zugeschickt, aber die Rechte sind das Eigentliche, worum es geht.
 
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Ja, so wie ich das (natürlich subjektiv und daher möglicherweise fehlerbehaftet) verstehe:
Es geht hier um zwei verschiedene 'Rechts-Sachen':
Für die öffentliche Aufführung an sich ist ein Meldung an die Gema nötig, ist der Komponist dort gelistet, werden halt Gebühren fällig.
Für eine öffentliche Aufführung (sofern kein Playback / Disko) sind auch gleichzeitig dazu lizensierte Noten notwendig (oder halt auswendig spielen), darum kümmert sich beispieweise die Verwertungsgesellschaft Musikedition, wenn ich das richtig verstanden habe.

Die Aufführungsrechte zu haben hängt nicht an den Noten, geschweige denn am Papier, sondern an einem gültigen Vertrag mit dem Verlag.
Ach, tatsächlich?
Und ich hätte gedacht, mit dem Kauf der Original-Noten beim Original-Verlag sind die Aufführungsrechte eben mit diesen Original-Noten schon inkludiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau das ist das Problem: Hier werden fehlerhafte Meinungen gepostet, die den Rechtssuchenden zumindest auf eine falsche Fährte bringen. Das kann nicht Sinn und Zweck sein. Der verbale Ausschluss von Rechtsberatung ändert nichts daran, dass auf die Themenfrage nur mit juristischem Fachwissen geantwortet werden kann, was dann einfach faktisch Rechtsberatung wäre!
 
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Danke für Deinen richtigen Hinweis @soundmunich, ich pflichte Dir bei!
Solltest Du der Meinung sein, dass etwas, das ich oben gepostet habe, faktisch nicht richtig ist, dann bitte ich um einen Hinweis, ich lösche meinen Beitrag dann lieber.
 
Mit seinem Beitrag kann jeder umgehen, wie er will, ich wollte nur auf die Bearbeitungsproblematik (Rechtsberatung trotz quasi "Ausschluss") hinweisen.

Die Befassung mit dem Thema erfordert erst mal klare Definitionen jedes Wortes in der Themenformulierung und jeder Beitrag fügt statt etwas klarzustellen nur weiteren Definitionsbedarf hinzu. Zu so einfach anmutenden Fragen wurden juristische Doktorarbeiten geschrieben!
 
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Für eine öffentliche Aufführung (sofern kein Playback / Disko) sind auch gleichzeitig dazu lizensierte Noten notwendig (oder halt auswendig spielen), [...]
Und ich hätte gedacht, mit dem Kauf der Original-Noten beim Original-Verlag sind die Aufführungsrechte eben mit diesen Original-Noten schon inkludiert.
Da überschätzt du, was Noten können und sollen. Sie beinhalten keine Aufführungsrechte, sondern sind nur Notizen, mit denen jemand ein Werk wiedergeben kann.
 
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Vielen Dank für die Info, war mir bisher in dieser Dimension so nicht bekannt, wobei ich aber auch zugeben muss, dass ich bisher in kirchlicher Aufführungspraxis unterwegs war und da gibt es ja auch wieder Sonderregelungen.
 
Oder an welches konkrete Stück denkst du da?
Ich denke an kein bestimmtes Stück. Ich habe nur Williams als Beispiel genommen, weil der bekannt ist.

Meine ursprüngliche Frage war auch kein "ich frage für einen Freund", sondern einfach Neugier, weil ich geahnt hatte, dass es kompliziert wird.

Offenbar gibt es also Unterschiede zwischen Musik, einerseits, bei der es reicht, die Aufführung bei der GEMA zu melden und andererseits, bei der man eine Lizenz mit dem Rechteinhaber aushandeln muss. Wonach wird das unterschieden?

Wie funktioniert das denn, wenn jemand auf YouTube – live, damit es eine Aufführung ist – die Titelmusik von Star Wars spielt? YouTube hat für Coverversionen eine Vereinbarung mit der GEMA, soweit ich es verstehe. Das wäre aber nicht ausreichend, oder? Oder ist das einfach eine große Grauzone?
 

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