Was tun bei Cubase SX Dongle verloren/hinüber/tot?

  • Ersteller dimebag
  • Erstellt am
Ohne den Vorteil mit der ausgespielten Schüler/Studenten-Karte und einem Firmenrabatt hätte ich mir Cubase SX garnicht leisten können. :D
Aber ich muss ehrlich sein. Ich hatte öfter Probleme (Mal von der Einarbeitung abgesehen). Mittlerweile simuliere ich den Dongle.

Man könnte das auch Crack nennen, aber den Tip habe ich von einem Freund.
Er selbst betreibt ein kleines Studio. Und obwohl ich es nicht glauben konnte, läuft Cubase seitdem weitaus stabiler.
Ich hoffe mal dass fällt jetzt nicht unter eine bestimmte Regel. Wollte es nur gesagt haben.

Wäre man Anfangs anders an die Dongle Sache rangegangen, könnte man einen Austausch leichter gewährleisten.
Naja, aber einen defekten gegen einen neuen zu einem Preis von 20-30 Euro einzutauschen, dagegen sollte ja eigentlich nichts sprechen, finde ich.
 
Defekte Dongles werde wohl normalerweise auch problemlos gegen eine kleine Gebühr ausgetauscht - falls man das Glück haben sollte, einen kompetenten Support-Mitarbeiter anzutreffen. Gestohlene/verlorene Dongles bekommt man nur mit der Rechnung in der einen Hand und einem Anwalt in der anderen Hand ersetzt. Soweit ich gehört habe, machen alle Hersteller sofort einen Rückzieher wenn es zum Prozess kommen könnte. Natürlich nennt sich das dann "Kulanz" und wird als "Kundenservice" verkauft - das hat natürlich nichts mit der rechtlichen Lage zu tun;) .
 
rollo69 schrieb:
Gestohlene/verlorene Dongles bekommt man nur mit der Rechnung in der einen Hand und einem Anwalt in der anderen Hand ersetzt. Soweit ich gehört habe, machen alle Hersteller sofort einen Rückzieher wenn es zum Prozess kommen könnte.

Glaub ich net. Die werden sich eher hierauf berufen:

Publikationen von Anwaltskanzlei: Dr. König & Coll. - Rechtsanwälte | Rechtsanwalt Dr. König: AUFS74b.htm: Gerichtsreport: Neue Gerichtsentscheidungen zum EDV-Recht: Ein Anwender, dem der Dongle zu seiner Software gestohlen wurde, besitzt gegenüber dem Lieferanten keinen Anspruch auf entgeltliche Lieferung eines Ersatzdongle.l

Der Dongle ist nun mal leider die Lizenz und damit das wertvollste Teil am Deal (auch wenn er nicht so aussieht :D ). Wenn ich mein Handy verliere aber die SIM-Karte zufällig noch habe, bekomme ich auch kein neues Handy. Traurig aber wahr.
 
Wenn Steinberg sich damit schwer tut einem registrierten User einen Ersatzdongle zuzuschicken, dann darf Steinberg sich nicht darüber ärgern, daß Cracks im Umlauf sind.
Vor allem führt dieser Dongle-Quatsch bei Cubase nur zu Systemabstürzen...der zweite Grund warum ich mich von Cubase getrennt habe. Den Satz "Speichern Sie das Projekt unter einem anderen Namen" konnte ich nun wirklich nicht mehr lesen(Pro Tools hingegen läuft auf dem selben Rechner stabil...trotz iLok).
Und es ist war: mit "Donglesimulation" läuft Cubase stabiler.
 
Hans_3 schrieb:
Glaub ich net. Die werden sich eher hierauf berufen:
Danke, kannte ich noch nicht. Das Urteil ist aber mehr als 11 Jahre alt und war damals noch nicht rechtskräftig. Was daraus geworden ist, würde mich aber auch interessieren.

Das Beispiel mit dem Handy hinkt aber auch, denn der Dongle entspricht ja der Sim-Karte. Wenn die verloren geht, wird einfach die Karte gesperrt und ich kriege eine neue. Alles kein Problem solange ich einen gültigen Vertrag habe. Rechtlich dürfte das bei Software nicht viel anders aussehen bzw funktionieren. Dass das technisch nicht möglich ist, darf nicht das Problem des Kunden sein, schliesslich hat er einen Vetrag mit der Firma über die Nutzung der Software. Die Bindung an den Dongle ist ja auch keine Idee des Kunden sondern eine Zwangsmassnahme des Anbieters. Ohne Dongle kann der Anbieter seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, mir eine funktionierende Software zur Verfügung zu stellen. (Siehe Kommentar im Link)

Haarspaltereien dieser Art haben mich auch dazu veranlasst, Steinberg den Rücken zu kehren, denn für ein Update hätte ich die aktuelle EULA akzeptieren müssen. Nach dessen Studium war für mich klar: Das tust du dir nicht an, zumal ich aus Herstellersicht (früher bei unserer eigenen Software genutzt) bestätigen kann, dass der Synchrosoft-Dongle oftmals Probleme verursacht.
 
Eine Software Lizenz ist nichts anders als ein Nutzungsrecht an der Software.
Dieses Recht kann man verkaufen, verschenken, verwirken (illegale Handlungen) oder auch einfach nicht nutzen - aber nicht verlieren.

Der Dongle ist lediglich ein Beweis dafür, dass ich als Nutzer dieses Recht auch wirklich habe.

Existiert ein anderer Beweis (z.B. Reg. beim Hersteller), so kann der Hersteller eine neue Ersatzlizenz nicht verweigern.

Da ich beruflich sehr viel damit zu tun habe, könnte ich jetzt einiges dazu schreiben. Das sprengt aber den Rahmen hier total.


Falls das doch ein Thema ist, sollten wir das unter "Musik & Recht" hier im Forum diskutieren.


Topo :cool:
 
Böser Browser.......Doppelpost
 
Hans_3 schrieb:
Ist wirklich unangenehm. Steinberg-Freund bin ich zwar net - aber: Wenn man ohne großen Aufwand einen Ersatzdongle bekäme, musss man davon ausgehen, dass demnächst 99% aller "Habe-ich-verloren"-Anfragen dreist gelogen werden. Denn mit der Original-Software (man selbst behält seine Sicherheitskopie) inklusive Dongle kann man sicher gut das Taschengeld aufbessern.
dann geht das eben nur, wenn man sich davor mit seinem alten Key registriert hat und man bekommt dann lediglich den alten Key auf neuem Dongle, wenn was verloren geht... hm...
okay, ich kann's verstehen

da find' ich es eigentlich noch am besten gelöst, wie Native Instruments das machen
Software generiert Code aufgrund mancher Hardwarekomponenten des Systems, das wird eingeschickt, dann wird daraus ein entsprechender Aktivierungscode erstellt, womit die Software dann aktiviert werden muss

maximal 2 Installationen gleichzeitig sind möglich, wenn man weitere tätigt, muss man erst eine alte Installation abmelden

das Problem ist eben, dass es hier wieder enorm umständlich ist, besonders für diejenigen, die kein Internet am Recording-Rechner haben
 

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