Was tun bei Cubase SX Dongle verloren/hinüber/tot?

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Was macht man eigentlich als (rechtmäßig-bezahlender) Kunde von Cubase SX3 ,wenn man den Dongle verliert,oder kaput macht?
Der ist immerhin sehr klein und irgendwie unscheinbar...(und mein USB Stick war auch nach 2 wochen weg....:) )

Man kann ja solche Dongles von Steinberg bestellen auf T-Frau oder Ebay....
aber da ist ja keine Lizenz drauf....wie kann man die dann draufladen?:confused: :eek:
 
Eigenschaft
 
:eek: das ist ja die größte Frechheit/der größte Betrug seit dem "Hütchen-Spiel"!!!!:eek: :mad: :evil: :screwy: :(

Was hat es mit diesen "Lizenzfreien" Dongles aufsich,die man für gute 18 Euro überall kaufen kann?
Kann man von einem bestehenden Dongle die Lizenz irgendwie (wenns sein muss auch durch Hack-eingriff oder sonstige Illegalitäten) "Rüberkopieren"?
Bzw gibt es dann irgendwelche Cracks (die gibt es ja für Windows zu haufe,und sie funktionieren!) im Internet?
Oder kann man sich eine 2 Lizenz kaufen?(die nicht wieder 600 Euro oder so kostet:screwy: )

SHAME ON YOU!!!STEINBERG!!!:mad:
 
Hm, für derartige Illegalitäten bist du hier falsch...musst du woanders suchen ;)

Ich finde die Steinberg'sche Lösung auch nicht soo optimal (denn kaputt gehen kann durch den blödsten Vorfall halt wirklich immer mal was), aaaaaber ich muss auch, in Hinblick auf
und mein USB Stick war auch nach 2 wochen weg....:)

sagen: es gibt halt Sachen die darf man nicht verschlampen. Ob jetzt Dongle, Haus- oder Autoschlüssel, sei mal egal.

Nix für ungut ;)
 
Eigentlich ist das so zu sehen: Bei Steinberg bezahlt man den Dongle. Die Software gibt es kostenlos dazu.
 
Grundsätzich bezahlt man bei SW Produkten nur das Nutzungsrecht der SW, denn der Code bleibt ja beim Unternehmen...

Zudem ist das verlieren der Lizenz, egal in welcher Form diese vorliegt, immer das Problem des Anwenders!
 
Ein bischen möchte ich die Jungs von Steinberg schon in Schutz nehmen. Zu Atari-Zeiten war es kein Problem bei denen in Hamburg vorbeizuschauen, als mein Dongle defekt war. Während ein Mitarbeiter mir einen neuen Stöpsel holte, gabs ne Tasse Kaffee und einen kleinen Rundgang. Wirklich nett alles.

Mittlerweile gehören Sie ja Yamaha, wo es ja keinerlei Service gibt und wenn doch dann gibt es 0900er Nummern und Ersatzteile zu absoluten Mondpreisen. Letztens als ich versucht habe, ein Display für meinen Pocket-Synthi zu bekommen, wollten die (an der 0900er Nummer) 150 € Material + 2xVersand + Einbau + Mehrwertsteuer haben. Insgesamt ca. 250€. Schliesslich bin ich im Elektronikhandel für 12 € (Listenpreis!) + Versand fündig geworden. Den Pfostenstecker einzustecken und die vier Schrauben festzuschrauben konnte ich gerade so bewältigen. Nie wieder Yamaha.

Ich bin nach fast 15 Jahren Cubase auch auf Samplitude umgestiegen, weil man mittlerweile bei Steinberg keinen Support bekommt, wenn man nicht vorher eine Spermaprobe und ein polizeiliches Führungszeugnis hinterlegt. Dazu kam, dass die mir große Probleme beim Upgrade auf die 3er Version machten. Ein Crossgrade auf Samplitude war da wesentlich stressfreier.

Ich weiss nicht, warum sich die Leute sowas bieten lassen. Wir entwickeln bei uns in der Firma Software der Nuendo-Klasse, nur in einer anderen Branche. Wenn wir uns so verhalten würden, wären wir in kürzester Zeit Pleite.
 
Steinberg macht es sich hier zu einfach.........
Du hast das Nutzungsrecht an der Software erworben. Der Dongle dient lediglich als Beweis dafür. Wenn ein weiterer Beweis vorliegt, nämlich die Registrierung, ist das ausreichend.
Man kann in so einer Situation Steinberg freundlich mit einem Einschreiben mit Rückschein auffordern, die Lizenz (Daten der Reg. mit angeben) bis zum xx.xx.xxxx erneut auszustellen. Dabei sollte man nicht "gleich scharf schießen".
Erst in einem weiteren Schreiben kann man auf den Erschöpfungsgrundsatz im Software Lizenzrecht (BGH Urteile) und die Pflicht des Softwareherstellers, die Lizenz so auszustellen, daß man als Anwender eine Sicherung durchführen kann, hinweisen.
Eine Sicherung des Dongles ist ja nicht möglich. D.h. man kann sich nicht gegen Feuer, Einbruch, Wasser usw. schützen.....................
Daraus könnten sich ganz andere Ansprüche des Nutzers gegen den Hersteller ergeben.

Fakt ist, daß recht viele Lizenzbestimmungen von Softwareherstellern in Deutschland gegen deutsches Recht verstoßen. Das wissen i.d.R. auch die Juristen und die Geschäftsführer der Software Hersteller. Die haben eigentlich kein Interesse wirklich einen Prozeß über die Instanzen zu führen, da dieser im Ergebnis die ganzen Lizenzbedingungen des Softwareherstellers aushebeln könnte. Häufig gibt es vorher eine Einigung.

Weiterhin wird seitens der Softwarehersteller (vs. Enduser/Massengeschäft) manchmal im Vorfeld versucht, dem Anwender zu unterstellen, er habe die Software weiterverkauft. Auch ist manchmal der potentielle Streitwert zu klein, da der Software Preis zu klein ist und man keine weiteren Schadenersatzansprüche (z.B. teure Studionutzung) geltend machen kann. Man würde in der ersten Instanz hängen bleiben.

Wenn man eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich mir anwaltliche Unterstützung besorgen. Falls Du Adressen von Anwälten benötigst, die sich auf Software Lizenzrecht spezialisiert haben - bitte PN an mich.

Topo :cool:
 
Kfir schrieb:
sagen: es gibt halt Sachen die darf man nicht verschlampen. Ob jetzt Dongle, Haus- oder Autoschlüssel, sei mal egal.

Nix für ungut ;)

hehe, ja mit dem unterschied, dass du dir nicht immer ein neues haus kaufen musst, wenn du die schlüssel
verlierst ;-)


greeetz
 
Kfir schrieb:
Vorfall halt wirklich immer mal was), aaaaaber ich muss auch, in Hinblick auf


sagen: es gibt halt Sachen die darf man nicht verschlampen. Ob jetzt Dongle, Haus- oder Autoschlüssel, sei mal egal.

Nix für ungut ;)

hab schonmal den Schlüssel im Schloss abgebrochen: Hintertür rein, nächsten Tag Schloss ersetzt...und was macht man,wenn der Dongle "bricht" :D :D :D
 
underground schrieb:
hehe, ja mit dem unterschied, dass du dir nicht immer ein neues haus kaufen musst, wenn du die schlüssel
verlierst ;-)


greeetz

Ja, aber wenns blöd läuft eine komplette neue Einrichtung. Nich viel besser, ne?

@dime:
Hä, Hinterhür durch die man einfach so rein kann? :confused:
Steht bei dir irgendwas wertvolles im Haus?:cool:
 
Kfir schrieb:
Ja, aber wenns blöd läuft eine komplette neue Einrichtung. Nich viel besser, ne?

@dime:
Hä, Hinterhür durch die man einfach so rein kann? :confused:
Steht bei dir irgendwas wertvolles im Haus?:cool:
er wird vermutlich einen Zweitschlüssel für die Hintertür aufgetrieben haben ;)
und wenn man seinen Schlüssel verliert, ist es erstens unwahrscheinlich, dass jemand anhand des gefundenen Schlüssels zuordnen kann, zu welcher Tür er gehört und zweitens, wenn dies leicht der Fall sein sollte (Adresse beiliegend? ^^), lässt man sich ein neues Schloss einbauen :)

wenn man seine Kreditkarte verliert gibt's ja auch andere Möglichkeiten als zu beten, dass keiner dein Geld abhebt :D
 
lemursh schrieb:
Grundsätzich bezahlt man bei SW Produkten nur das Nutzungsrecht der SW, denn der Code bleibt ja beim Unternehmen...
Wie Topo schon andeutete ist das nicht rechtens. Egal was in der Lizenz drin steht, man kauft auch immer die Software an sich, dazu gab es Grundsatzurteile. Der Quellcode hat damit nichts zu tun.

Ähnlich bei Musik-CDs, man kauft ja immer die ganze CD und nicht nur ein Recht die Lieder anzuhören.
 
Och Leute...:rolleyes:

Ja, ich weiß, man kann heutzutage jeden Sch... verlieren und trotzdem ruhig schlafen, aber man kann sich und anderen auch das Leben weitaus einfacher machen wenn man auf den "Krempel" einfach mal bissl aufpasst. Und das dürfte beim Dongle - um den es hier ja eigentlicht geht - nicht allzu schwierig sein. Der hängt 99% seiner Lebensdauer am USB-Slot. ;)
 
Kfir schrieb:
man kann sich und anderen auch das Leben weitaus einfacher machen wenn man auf den "Krempel" einfach mal bissl aufpasst. Und das dürfte beim Dongle - um den es hier ja eigentlicht geht - nicht allzu schwierig sein. Der hängt 99% seiner Lebensdauer am USB-Slot. ;)
tja, leider ist der 1%ige Fall eingetreten und dabei wurde das Ding verloren ;) da bringen den Armen leider keine Statistiken weiter :cool:
 
Falscher Ansatz...verloren ist ja Eigenverschulden, beschädigt wäre quasi höhere Gewalt :D

Naja, lassen wirs gut sein :p
 
ja ^^ ich merk grad eh, dass in dem Eingangsposting nur nach der theoretischen Überlegung des Wenn gefragt wird und vllt. noch garnichts passiert ist - das ist es nur in dem verlinkten Thread
 
Deltafox schrieb:
und wenn man seinen Schlüssel verliert, ist es erstens unwahrscheinlich, dass jemand anhand des gefundenen Schlüssels zuordnen kann, zu welcher Tür er gehört und zweitens, wenn dies leicht der Fall sein sollte (Adresse beiliegend? ^^), lässt man sich ein neues Schloss einbauen :)

wenn man seine Kreditkarte verliert gibt's ja auch andere Möglichkeiten als zu beten, dass keiner dein Geld abhebt :D



ahh, delta, danke für die verteidigung *g*. verlangst du auch anwaltskosten? *g*

was ich sinnlos finde...man ist dort doch registriert? so sollte es für die herren von s. nicht so schwer sein, hinauszufinden, wer sie gekauft hat und wer nicht, und wie wäre es mit quittung oder so?

greeetz
 
ich würde ja verstehen, wenn man eine geringe Aufwandsentschädigung oder so zahlen müsste... ~20€ wäre bspw. akzeptabel .. aber die Software neu kaufen zu müssen, finde ich schon etwas .. dreist
 
Deltafox schrieb:
ich würde ja verstehen, wenn man eine geringe Aufwandsentschädigung oder so zahlen müsste... ~20€ wäre bspw. akzeptabel .. aber die Software neu kaufen zu müssen, finde ich schon etwas .. dreist

Ist wirklich unangenehm. Steinberg-Freund bin ich zwar net - aber: Wenn man ohne großen Aufwand einen Ersatzdongle bekäme, musss man davon ausgehen, dass demnächst 99% aller "Habe-ich-verloren"-Anfragen dreist gelogen werden. Denn mit der Original-Software (man selbst behält seine Sicherheitskopie) inklusive Dongle kann man sicher gut das Taschengeld aufbessern.
 

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