
Heinz&Kunz
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Hallo!
Neulich habe ich von einer Freundin gehört, die mit dem Finanzamt Ärger bekam, weil sie über all die Jahre 7% Mehrwertsteuer berechnet hat, das FA bei einer Steuerprüfung aber der Meinung war, 19% wären gerechtfertigt gewesen. Mich würde interessieren, wie man z. B. in dem folgenden Fall mit der Mehrwertsteuer umgeht.
Angenommen, man hat als Hauptberuf die Herstellung von außergewöhnlichen Lichtanlagen, spielt aber nebenher auch in einer Band mit. Und man wird wg. dieser ungewöhnlichen Lichtanlagen öfters mal von anderen Veranstaltern gebucht. Und damit die Vorführung aber nicht so trocken ist, verpflichtet er seine Band, die dort dann spielen. Welchen Mehrwertsteuersatz müssen die Musiker ihm nun berechnen, 7% oder 19%? Zum einen ist das ja eine künstlerische Leistung (also 7%), zum anderen fungiert der hier fiktive Lichtanlagenhersteller aber als Mittler zwischen Musiker und Veranstalter, die Musiker stellen ja an ihn, und nicht an den eigentlichen Veranstalter ihre Rechnung. Also vielleicht doch 19%.
Eigentlich müsste doch jede Band, die Agenturen haben, vor der gleichen Frage stehen, wenn die Band selbst jetzt keine GbR, sondern eine Anhäufung mehrerer Musiker darstellt. Danke für ein paar Hinweise!
Neulich habe ich von einer Freundin gehört, die mit dem Finanzamt Ärger bekam, weil sie über all die Jahre 7% Mehrwertsteuer berechnet hat, das FA bei einer Steuerprüfung aber der Meinung war, 19% wären gerechtfertigt gewesen. Mich würde interessieren, wie man z. B. in dem folgenden Fall mit der Mehrwertsteuer umgeht.
Angenommen, man hat als Hauptberuf die Herstellung von außergewöhnlichen Lichtanlagen, spielt aber nebenher auch in einer Band mit. Und man wird wg. dieser ungewöhnlichen Lichtanlagen öfters mal von anderen Veranstaltern gebucht. Und damit die Vorführung aber nicht so trocken ist, verpflichtet er seine Band, die dort dann spielen. Welchen Mehrwertsteuersatz müssen die Musiker ihm nun berechnen, 7% oder 19%? Zum einen ist das ja eine künstlerische Leistung (also 7%), zum anderen fungiert der hier fiktive Lichtanlagenhersteller aber als Mittler zwischen Musiker und Veranstalter, die Musiker stellen ja an ihn, und nicht an den eigentlichen Veranstalter ihre Rechnung. Also vielleicht doch 19%.
Eigentlich müsste doch jede Band, die Agenturen haben, vor der gleichen Frage stehen, wenn die Band selbst jetzt keine GbR, sondern eine Anhäufung mehrerer Musiker darstellt. Danke für ein paar Hinweise!
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