Strato Incendus
Registrierter Benutzer
- Zuletzt hier
- 13.12.24
- Registriert
- 31.07.12
- Beiträge
- 779
- Kekse
- 1.697
Die meisten Plugin-Hersteller haben ja in ihrer EULA eine Klausel, dass man ihre Software zwar auf mehreren Geräten installieren darf, aber immer nur eines davon gleichzeitig nutzen.
Damit wollen sie logischerweise verhindern, dass mehrere Personen sich eine Lizenz teilen, gleichzeitig aber dem einzelnen Kunden ermöglichen, seine Software auf mehreren Geräten zu nutzen.
Ich frage mich jedoch, wie die Hersteller das eigentlich von technischer Seite her überprüfen?
Wenn ich z.B. den ARIA Player (für das Garritan Personal Orchestra) auf meinem Windows-PC, auf dem ich komponiere, geöffnet lasse, wenn ich an den Mac wechsele zum Aufnehmen - tracken die Firmen das übers Internet?
An meinem Mac z.B. stelle ich oft während des Aufnehmens mein WLAN aus, weil der seit letztem Jahr den Bug hat, ab und zu einen "Sound-Stau" zu produzieren (egal ob in Logic, iTunes, YouTube...), wenn er kurz die Verbindung verliert und sich neu einwählen muss. (Die Musik überlagert sich dann für einen Moment und wird schlagartig lauter, bis der Mac wieder ganz im WLAN ist. Mit deaktiviertem WLAN passiert das nicht. Und damit mir dieses Problem beim Aufnehmen keine Takes versaut, stelle ich das WLAN meistens prophylaktisch aus, wenn ich aufnehme).
Einige Plugins senden möglicherweise die Information dann an den Hersteller, sobald die Internetverbindung wieder besteht - und dann könnten sie ggf. überprüfen, ob diese Daten über die Nutzung für zwei Geräte, die auf die gleiche Lizenz registriert sind, in den gleichen Zeitraum fällt.
Wenn es sich hier hingegen um eine Klausel handelt, die sich technisch gar nicht durchsetzen lässt - ohne die PCs sämtlicher Endnutzer auszuspionieren, wo wahrscheinlich wieder der Datenschutz im Weg stehen dürfte - dann frage ich mich, warum man die Klausel überhaupt so formuliert?
Man könnte ja auch stattdessen schreiben, "darf auf X Geräten installiert werden, aber nur vom selben Nutzer genutzt werden", oder "Account-Sharing ist verboten" o.ä.
Diese "nur ein Gerät gleichzeitig nutzen"-Klausel impliziert für mich, dass die Hersteller irgendeine technische Möglichkeit hätten, diese Klausel auch durchzusetzen oder zumindest zu überprüfen - wo wäre sonst der Sinn?
Damit wollen sie logischerweise verhindern, dass mehrere Personen sich eine Lizenz teilen, gleichzeitig aber dem einzelnen Kunden ermöglichen, seine Software auf mehreren Geräten zu nutzen.
Ich frage mich jedoch, wie die Hersteller das eigentlich von technischer Seite her überprüfen?
Wenn ich z.B. den ARIA Player (für das Garritan Personal Orchestra) auf meinem Windows-PC, auf dem ich komponiere, geöffnet lasse, wenn ich an den Mac wechsele zum Aufnehmen - tracken die Firmen das übers Internet?
An meinem Mac z.B. stelle ich oft während des Aufnehmens mein WLAN aus, weil der seit letztem Jahr den Bug hat, ab und zu einen "Sound-Stau" zu produzieren (egal ob in Logic, iTunes, YouTube...), wenn er kurz die Verbindung verliert und sich neu einwählen muss. (Die Musik überlagert sich dann für einen Moment und wird schlagartig lauter, bis der Mac wieder ganz im WLAN ist. Mit deaktiviertem WLAN passiert das nicht. Und damit mir dieses Problem beim Aufnehmen keine Takes versaut, stelle ich das WLAN meistens prophylaktisch aus, wenn ich aufnehme).
Einige Plugins senden möglicherweise die Information dann an den Hersteller, sobald die Internetverbindung wieder besteht - und dann könnten sie ggf. überprüfen, ob diese Daten über die Nutzung für zwei Geräte, die auf die gleiche Lizenz registriert sind, in den gleichen Zeitraum fällt.
Wenn es sich hier hingegen um eine Klausel handelt, die sich technisch gar nicht durchsetzen lässt - ohne die PCs sämtlicher Endnutzer auszuspionieren, wo wahrscheinlich wieder der Datenschutz im Weg stehen dürfte - dann frage ich mich, warum man die Klausel überhaupt so formuliert?
Man könnte ja auch stattdessen schreiben, "darf auf X Geräten installiert werden, aber nur vom selben Nutzer genutzt werden", oder "Account-Sharing ist verboten" o.ä.
Diese "nur ein Gerät gleichzeitig nutzen"-Klausel impliziert für mich, dass die Hersteller irgendeine technische Möglichkeit hätten, diese Klausel auch durchzusetzen oder zumindest zu überprüfen - wo wäre sonst der Sinn?