Woran erkennt man Versandrückläufer?

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Guten Tag Leute

Vor ein paar Tagen sind meine Mikrofone, inklusive Ständer bei mir eingetroffen und bei genauerer Betrachtung des Zustands der Geräte musste ich ein wenig schmunzeln. Ich habe die Sachen bei Thomann bestellt und zwar handelt es sich um ein Rode NTA1, ein t.bone sc1100, zwei Popkiller, sowie Ständer.

Das Rode schien einigermaßen in Ordnung zu sein, beim t.bone erkannte ich allerdings einige Makel: Die Oberseite des Kartons weist eine eingerissene Stelle auf und an der Unterseite sind einige Falten zu entdecken, die scheinbar durch hohen Druck zustande gekommen sind, sodass dieser Karton mit Sicherheit kein Neuwertiger mehr ist.
Der darin befindliche Koffer war ebenfalls ein wenig angekratzt und zeigte einige, wenn auch geringfügige Schrammen. Von einem neuen Produkt hätte ich mir allerdings mehr erwartet.

Öffnet man den Koffer befinden sich die auf den ersten Blick neu wirkenden Gerätschaften darin. Allerdings weist das Mikrofon beim genaueren Hinsehen ein paar kleine "Ecken" im Alluminium auf, welche aber höchsten jeweils einen halben Millimeter ausmachen. Zudem war das Mikrofon in einer gerissenen Kunststofftüte verpackt.
Klang scheint in Ordnung zu sein, habe aber keinen Vergleich.
Aufgrund der genannten "Schäden" gehe ich davon aus, dass es sich um einen Versandrückläufer handeln könnte, was bei Thomann schließlich kein Einzelfall wäre, vielleicht werden einfach alle t.bones so geliefert.

Zum Ständer: einige Kratzer und steht irgendwie stark geneigt, funktioniert aber.

Wäre euch dankbar, wenn ihr von euren Erfahrungen bezüglich der Mikrofone berichten könnt.

Gruß.
 
Eigenschaft
 
Kratzer und Macken würde ich bei thomann monieren, darf bei einem Neuprodukt nicht sein. Mach ein paar Fotos und schick die hin...

Banjo
 
Danke, werd mich an deinen Rat halten
 
Würde ich auch machen, sollte überhaupt kein Problem sein. Vielleicht haben sie einen Fehler gemacht, denn bei ner kaputten Verpackung kanns eigentlich nicht mutwillig sein...
 
Sehr geehrter Herr ************************************,

entschuldigen Sie bitte die fehlerhafte Lieferung. Wir bieten Ihnen gerne einen Rabatt oder den Austausch der Ware an.
Können Sie uns bitte noch die Rechnungsnummer oder Auftragsnummer nennen ?


Mit freundlichen Grüßen

Christian Strobler

MUSIKHAUS THOMANN - Kundenservice

Soweit siehts ganz gut aus, muss nur noch die Nummer finden ;)
 
Versandrückläufer werden eigentlich auch günstiger verkauft & danach tituliert.

Wenn Du dies so erworben hast, warst Du damit einverstanden, "second hand Ware" zu erhalten.

Wenn nicht, Neuware verlangen
 
Ist mir schon klar, allerdings kann es immer wieder zu unbeabschtigten Lieferungen kommen. Vielleicht ist es auch gar kein Versandrückläufer, jedenfalls kann man diese Produkte ebenfalls nicht mehr als neuwertig bezeichnen.
 
Hallo.

Mal ganz ehrlich, wir fragen uns doch sowas!
Ständig heisst es "bestell es, probier es aus und wenn es dir nicht gefällt kannst du´s innerhalb 14 Tagen zurück geben".
Da bleibt es doch nicht aus, dass man irgendwann solche Waren bekommt. Ein Versandhaus kann doch nicht alles, was zurückkommt anschließend mit Rabatt verkaufen.

Grüße,
Schinkn
 
Da bleibt es doch nicht aus, dass man irgendwann solche Waren bekommt. Ein Versandhaus kann doch nicht alles, was zurückkommt anschließend mit Rabatt verkaufen.

Du meinst Versandhäuser versuchen uns alte Ware unterzujubeln?
 
Hallo,

Du meinst Versandhäuser versuchen uns alte Ware unterzujubeln?
Keineswegs!

Es bestellt der Peter ein Mikro, er packt es aus, er benutzt es ein-zwei mal und dann denkt er sich, dass ist doch nicht was er sucht, also macht er von seinem guten Recht gebrauch und schickt das Mikro im Rahmen des Fernabsatzgesetzes wieder zurück.

So wie der Peter das macht, macht das auch der Max und der Lukas und der Jens...und und und...

Soll der Händler jetzt jedes Gerät vergünstigt verkaufen, weil oben genannte Herren meinten, es stünde ihnen zu jegliches Gerät auf gut Glück kaufen und anschließend zurückschicken zu dürfen?!

Ich finde, dass das eine sehr 2-schneidige Sache ist.
Die Leute sollten sorgfältiger mit ihren Rechten umgehen.
Vll. bin ich jetzt hier bei Leuten die das tuen, aber wenn man mal über den Markt nachdenkt, merkt man, dass soetwas sicher normal ist und (leider) auch sein muss.

Grüße,
Swen
 
Die Leute sollten sorgfältiger mit ihren Rechten umgehen.
:great:

Des einen Freud, des anderen Leid.
Freuen wir uns doch über die Möglichkeit, dass wir als privater Kunde fast überall soviel ausprobieren dürfen wie wir nur lustig sind. Und das wird teilweise bis zum Erbrechen ausgenutzt. Ich würde als Händler die komplette Krise bekommen.
Erfreulich wenn es nach dem Test wieder so zurückgeschickt wird, dass es der Händler als neuwertig verkaufen kann. Und es ist ja auch neuwertig, oder wo ist das Problem wenn einer mal in in ein Mikrofon reingesprochen hat und es dann wieder zurückschickt? In einem Ladengeschäft passiert doch auch nix anderes?
Schlimm genug, wenn Verpackungen vandalenmäßig aufgerissen werden und der Händler dann das an und für sich neuwertige Teil als abgewertete B-Ware deklarien muss.

Grund zum Klagen gibt es nur dann, wenn die Ware an und für sich Gebrauchsspuren zeigt und dies von vornherein nicht so deklariert bzw. nicht mit einem entsprechenden Abschlag verkauft wurde.

Du meinst Versandhäuser versuchen uns alte Ware unterzujubeln?

bitte definiere "alt" ......
 
eben nicht neuwertig, fabrikneu, ungeöffnet, ungebraucht, jungfräulich, usw. ;)

Ich werd das Mikrofon warscheinlich doch nicht zurückschicken, die paar Kratzer am Mikrofon verändern schließlich nichts am Klang und die Zeit ist es mir nicht wert.
 
nu ja - mein Verständnis von "alt" ist etwas anders....

Kratzer und Gebrauchsspuren dürfen allerdings nicht sein. Das ist klar.
Da hätte der Händler das eindeutig als B-Ware auszeichnen müssen mit entsprechender Abwertung.

btw: mir wärs vermutlich auch wurscht. Ich würde mich kurz aufregen aber wegen ein paar Euro die ganze Hin- und Herschickerei, Mails, Telefonate usw. - mir persönlich wär das auch zu blöd.
Ich würds vielleicht beim nächsten Verkaufsgespräch anführen und dann beim nächsten Kauf noch ein paar Punkte verhandeln.
 
Du meinst Versandhäuser versuchen uns alte Ware unterzujubeln?

Nicht nur "alt" oder "gebraucht" bzw. Versandrückläufer?

Ich hatte bei xy zwei Abhörmonitore bestellt und schon so ein ungutes Gefühl bei der Entgegennahme des Paketes (war ziemlich rampuniert), Beim Auspacken war klar: das ist keine Neuware. Aber der Hammer, eine Box war defekt! Der Versender hat sich noch nicht einmal die Mühe gemacht, die Retourware zu überprüfen, bevor der Kram wieder eingetütet wurde.

Geld zurück war dann zwar kein Problem...
 
Ich finds jedenfalls interessant wie leichtfertig damit umgegangen wird. Nachdem ich die Makel meiner Bestellung reklamierte, boten sie mir sofort 15€ an, ohne auch nur einen handfesten Beweis zu verlangen, aber einzuwenden habe ich dagegen eigentlich nichts ;)
 
Ich finds jedenfalls interessant wie leichtfertig damit umgegangen wird. Nachdem ich die Makel meiner Bestellung reklamierte, boten sie mir sofort 15€ an, ohne auch nur einen handfesten Beweis zu verlangen, aber einzuwenden habe ich dagegen eigentlich nichts ;)

Kannst du mir per PM sagen, welches Versandhaus das war?

lg Lukas :)
 
Steht da doch: Thomann.
 
Upps, sry. :redface:

Ich sollte mir das Avatar der verschiedenen User besser einprägen, um deren Posts besser zuordnen zu können ;)

Lg Lukas :)

PS: Ich habe auch schon öfters vom Thomann Versandrückläufer bekommen. Ich wäre aber nie auf den Gedanken gekommen, dies zu reklamieren. Ich halte das für eine gemeine, fiese Ausnutzen eines doch sehr tollen Service :mad:
 
Wenn alles piccobello ist, ist's mir auch wurscht, ob's ein Versandrückläufer mit aufgerissener Verpackung ist. Wenn aber Kratzer drin sind, sollte es auch billiger sein.

Schließlich kann der Händler auch demjenigen, der Sachen verkratzt, bevor er sie zurückschickt, etwas von der Preiserstattung abziehen. Wenn ich nicht sicher bin, ob ich etwas behalten will, behandle ich es wie ein rohes Ei.

Banjo
 
Banjo hat es im Vorpost schon angesprochen aber ich möchte auch nochmal etwas ausführlicher was dazu sagen ;-)

Hallo,


Keineswegs!

Es bestellt der Peter ein Mikro, er packt es aus, er benutzt es ein-zwei mal und dann denkt er sich, dass ist doch nicht was er sucht, also macht er von seinem guten Recht gebrauch und schickt das Mikro im Rahmen des Fernabsatzgesetzes wieder zurück.

So wie der Peter das macht, macht das auch der Max und der Lukas und der Jens...und und und...

Soll der Händler jetzt jedes Gerät vergünstigt verkaufen, weil oben genannte Herren meinten, es stünde ihnen zu jegliches Gerät auf gut Glück kaufen und anschließend zurückschicken zu dürfen?!

Ich finde, dass das eine sehr 2-schneidige Sache ist.
Die Leute sollten sorgfältiger mit ihren Rechten umgehen.
Vll. bin ich jetzt hier bei Leuten die das tuen, aber wenn man mal über den Markt nachdenkt, merkt man, dass soetwas sicher normal ist und (leider) auch sein muss.

Grüße,
Swen


Hmm, also so ist das natürlich weitläufig gängige Praxis und klar ist auch: Der Verkäufer kann nicht aus Kulanz jeden Artikel günstiger verkaufen der schon ganz Deutschland gesehen hat und dabei nicht unversehrt geblieben ist. Aber: Solange keine Gebrauchsspuren dran sind und die Originalverpackung nahezu unversehrt ist, besteht doch kein Problem. :confused: Sollten natürlich im Zuge von etlichen "Testkäufen" Gebrauchsspuren und Kratzer etc entstanden sein, warum stellt der Verkäufer dies nicht dem Testkäufer in Rechnung? Das was dann von dem Testkäufer zurückgezahlt werden muss, sollte das Versandhaus dann natürlich dem nächsten Kunden, der das Gerät dann als B-Ware kauft, in Form eines Rabattes "wiedergeben".

Ich darf aus den AGBs vom großen T zitieren:

Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss insoweit ggf. Wertersatz geleistet werden. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.

In dem Sinne: Testet jemand daheim gewissenhaft und sendet Ware neuwertig zurück besteht kein Grund zu meckern. Entsprechend neuwertig kriegt der nächste Kunde das Produkt. Testet jemand wie die letzte Sau und demnach ist das zurückgesandte Produkt nicht mehr als uneingeschränkt neuwertig zu bezeichnen, dann blutet halt der Testkäufer und es gibt ein Produkt mehr in der Kategorie B-Ware. Und so mancher freut sich, dass er wegen ein paar Gebrauchsspuren noch was sparen kann und das Versandhaus macht (denke ich) dann keinen Verlust.

Diese Ausführungen sollen jetzt nicht diese "Fernabsatz-Ausnutz-Geschichte" beschönigen. Ich finde es auch nicht die feine englische Art diese an sich verbraucherfreundliche Regelung zu unbeschämt und übertrieben zu missbrauchen. Das ist wie mit dem Arbeitslosengeld... wir sind alle froh das es etwas gibt was uns auffängt in der Not, andererseits verabscheuen wir Diejenigen die es sinnlos ausnutzen aus Faulheit. ;)

gruß Lapdog
 

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